Energieaudits bei städtischen Gesellschaften

Anfrage von B90/Grüne vom 29.12.2015

Energieaudits bei städt. Gesellschaften und Eigenbetrieben nach EDL-G
hier: Fraktionsanfrage nach § 24 Abs. 4 GemO außerhalb von Sitzungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind auch kommunale Unternehmen und Eigenbetriebe verpflichtet, bis zum 05.12.2015 sog. Energieaudits nach DIN-Norm EN 16247 durchzuführen.

Damit sollen v.a. die energetische Situation der Betriebe analysiert und bewertet, Effizienzmaßnahmen vorgeschlagen und in der Folge der Energieverbrauch gesenkt werden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

  1. Welche städtischen Gesellschaften/Beteiligungen und Eigenbetriebe müssen derartige Energieaudits durchführen?
  2. Welche der unter Ziffer 1 erfragten Organisationen haben rechtzeitig zum 5.12.2015 derartige Audits vorgelegt und bis wann werden die restlichen Audits vorliegen?
  3. Durch welche Auditierungsfirmen wurden und werden diese Audits vorgenommen?
  4. Wann und in welcher Form werden Gemeinderat bzw. zuständige Aufsichtsgremien über die Ergebnisse dieser Audits informiert?

Für eine baldige Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns schon im Voraus ganz herzlich.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Maria Viethen
Fraktionsvorsitzende

Eckart Friebis
Stadtrat

 

Artikel kommentieren

Ein Kommentar

Keine Kommentare möglich.