Die Ratsfraktionen von Grünen und CDU fordern in einem Antrag die Möglichkeit zu schaffen, Gemeinderatssitzungen per Videokonferenz abzuhalten. „Angesichts der anrollenden zweiten Corona-Welle müssen wir sicherstellen, dass der Gemeinderat nicht wieder in einen Lockdown gerät“, so Stadträtin Nadyne Saint-Cast (Grüne).
Antrag nach §34 GemO zur Tagesordnung des Gemeinderats
Sehr geehrter Oberbürgermeister Horn,

Nadyne Saint-Cast
Bild: Britt Schilling

Stadtrat Timothy Simms (Bild: Britt Schilling)
während der ersten Welle der Corona-Pandemie konnten keine Gremiensitzungen abgehalten werden. Der Gesetzgeber hat zwischenzeitlich die Gemeindeordnung mit einem §37a („Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum“) dahingehend ergänzt, dass Kommunen die Möglichkeit eröffnet wird, in der Hauptsatzung auch Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder zu ermöglichen. Bis Ende 2020 sind solche Sitzungen auch ohne Änderung der Hauptsatzung möglich.
Aktuell steigen die Zahlen von Corona-Infizierten in der Bundesrepublik und in unseren Nachbarländern wieder stark an. Es ist aktuell nicht abzusehen, wie die weitere Entwicklung sich darstellen wird. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass zunehmend auch Mitglieder des Gemeinderats betroffen sein werden. Wir erwähnen hier, dass z.B. in der letzten Gemeinderatssitzung drei von fünf Mitgliedern der JUPI-Fraktion aufgrund von Quarantäne nicht an der Sitzung teilnehmen konnten. Im nächsten halben Jahr stehen sehr entscheidende Weichenstellungen für die Stadt Freiburg an, genannt sei der Rahmenplan Dietenbach und die Beratungen zum Doppelhaushalt 2021/22. Diese dürfen nicht durch die fehlende Möglichkeit zur Beschlussfassung verzögert werden, ebenso ist nicht zu akzeptieren, dass die Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat sich durch Quarantäne und andere Infektionsschutzmaßnahmen bei diesen wichtigen Entscheidungen verschieben.
Aus unserer Sicht sollte die Stadt Freiburg daher die Möglichkeiten der geänderten Hauptsatzung nutzen, um im Falle des Falles vorbereitet zu sein. Darüber hinaus wäre es prinzipiell wünschenswert, den Sitzungen auch per Videoschaltung beiwohnen zu können. Wir verweisen hier auf die Beispiele anderer Baden-Württembergischer Städte, die Stadträt*innen aus Risikogruppen ein Zuschalten ermöglichen (z.B. Karlsruhe, Heidelberg und Friedrichshafen) oder die Sitzungen als Hybridsitzungen abhalten (z.B. Tübingen). In Stuttgart finden beispielsweise beratende Ausschüsse als Videokonferenzen statt.
Wir beantragen daher, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen und seitens der Verwaltung einen Vorschlag zur Änderung der Hauptsatzung zur Umsetzung der in §37a GemO eröffneten Möglichkeit für Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit zu machen. Darüberhinaus sollte die Verwaltung einen Vorschlag unterbreiten, wie künftig eine Zuschaltung von Gemeinderät*innen aus dem Homeoffice umgesetzt werden kann, wie sie z.B. in Karlsruhe schon möglich ist. Wie erwarten eine Beschlussfassung vor Auslaufen der Frist nach §37a (3) GemO
Mit freundlichen Grüßen
Nadyne Saint-Cast, Stadträtin Bündnis 90/Die Grünen
Timothy Simms, Stadtrat Bündnis 90/Die Grünen
Dr. Carolin Jenkner, Fraktionsvorsitzende CDU
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