Anfrage

Darstellung des Aufwands durch Anfragen nach §24 GemO

Anfrage nach §24 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen

Sehr geehrter Oberbürgermeister Horn,

Bei der jüngsten Delegationsreise in unsere Partnerstadt Innsbruck sind wir darauf aufmerksam geworden, dass dort die schriftliche Beantwortung von Anfragen aus dem Gemeinderat immer unter Angabe des dadurch verursachten Verwaltungsaufwands erfolgt. Aus Sicht der unterzeichnenden Fraktionen ist dies zu begrüßen, macht es doch Verwaltungshandeln sowohl für die Fraktionen als auch für die interessierte Öffentlichkeit transparenter. Die unterzeichnenden Fraktionen empfehlen daher, bei der Beantwortung von Anfragen nach §24 GemO künftig den Arbeitsaufwand anzugeben. Wir fragen daher

  1. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Angabe des Arbeitsaufwands für die Beantwortung von Anfragen?
  2. Welcher Zusatzaufwand würde durch die Berechnung und Angabe des Verwaltungsaufwands in Stunden entstehen?
  3. Welche Schritte wären nötig, künftig den verursachten Verwaltungsaufwand anzugeben und wie schnell wäre dies umsetzbar?

Mit freundlichen Grüßen

Anke Wiedemann, stv Fraktionsvorsitzende, Grüne Fraktion

Timothy Simms, Stadtrat, Grüne Fraktion

Julia Söhne, Fraktionsvorsitzende, SPD/Kult

Dr. Carolin Jenkner, Fraktionsvorsitzende, CDU

Franco Orlando, Stadtrat FDP/BfF

Anfrage vom 3. Mai 2022