Insekten schützen – Pestizide verbieten!

Die GRÜNE Freiburger Gemeinderatsfraktion hatte bereits Ende 2017 beantragt, das Thema Biodiversität und Insektensterben auf die Tagesordnung des Gemeinderates zu setzen. Nachdem Gemeinderat und der damalige OB Salomon dieses Anliegen einmütig unterstützt hatten, liegt nun seit kurzem eine sehr gute und umfassende Gemeinderatsdrucksache des Umweltdezernates vor, die ein vielgestaltiges Maßnahmenpaket zur Stärkung der Biodiversität und zur Bekämpfung des Artenrückgangs enthält. Die Fraktion der GRÜNEN will jedoch – über die vorliegenden Beschlussanträge der Verwaltung hinaus – noch weitere konkrete Punkte in die formelle Beschlussfassung des Gemeinderates einfließen lassen: Neben der Schärfung einiger Punkte wie der ausdrücklichen gemeinderätlichen Unterstützung bei der Ausweisung neuer Natur- und Landschaftsschutzgebiete sehen wir die Notwendigkeit eines Pestizidverbotes spätestens ab 2020 auf stadteigenen landwirtschaftlichen Pachtflächen.

Aktueller Hinweis:  Aufgrund der kritischen Rückmeldungen aus Landwirtschaft und NABU wird der Antrag unter Ziffer 2.1. ergänzt sowie in Ziffer 2.2. die Frist bis zum Pestizidverzicht auf städtischen Pachtflächen bis zum 31.10.2023 verlängert (Änderungen kursiv und gefettet).

„Erhalt der Biodiversität in Freiburg mit Schwerpunkt auf Insekten und Vögel; Antrag nach §34 GemO der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu aktuellem Sachstand und zusätzlichen Maßnahmen gegen das Insektensterben“, Drucksache  G-18/108

h i e r :  Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 2 der Sitzung des Gemeinderats am 10.07.2018

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,

eingangs stellt die grüne Fraktion fest, dass das Thema des Tagesordnungspunktes nicht nur den „Erhalt“ der Biodiversität in Freiburg umfasst sondern vor allem deren Förderung und Ausweitung. Hierzu erforderliche Maßnahmen – sowohl in der Drucksache genannte als auch weitere Handlungsoptionen – werden als zusätzliche konkrete Beschlussanträge von der grünen Gemeinderatsfraktion zur Abstimmung gestellt. 

Der Gemeinderat möge beschließen:

Der Beschlussantrag der Verwaltung auf S. 1f der Drucksache G-18/108 vom 01.06.2018 wird wie folgt ergänzt:

1.1

Der Gemeinderat unterstützt die Verwaltung bei dem Vorhaben, bis zum Jahresende 2018 eine Ausweisung des Gebietes Schangen-Dierloch als Naturschutzgebiet vorzubereiten und dem Regierungspräsidium zur Entscheidung vorzulegen.

1.2

Die Verwaltung wird beauftragt, weitere zur Ausweisung als Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet geeignete Flächen auf der Gemarkung des Stadtkreises Freiburg zu identifizieren und hierüber dem Gemeinderat bis zum Jahresende 2018 zu berichten.

2.1

Eine Neuverpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen, die im Eigentum der Stadt Freiburg stehen, soll in Zukunft vorzugsweise an biologisch zertifizierte landwirtschaftliche Betriebe erfolgen. Dabei ist insbesondere auf eine insekten- und vogelfreundliche Bewirtschaftung der verpachteten Flächen zu achten. In alle neu abzuschließenden Pachtverträge ist ein Verwendungsverbot für chemisch-synthetische Pestizide aufzunehmen, erforderlichenfalls mit Vertragsstrafen oder sonstigen geeigneten Sanktionen bei Zuwiderhandlung.

Neuabschlüsse von Pachtverträgen, die in Zusammenhang mit der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) Dietenbach oder sonstigen vergleichbaren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor Inkrafttreten der generellen Regelung nach Ziffer 2.2. erforderlich werden, sind davon bis zum 01.11.2023 nicht betroffen.

2.2

In bestehende Pachtverträge über landwirtschaftlich genutzte städtische Flächen wird spätestens ab Beginn der neuen Pachtperiode zum 01.11.2023 mittels rechtzeitiger Vertragsergänzungen oder Vertragsneuabschlüssen auf Grundlage der jährlichen Kündigungsmöglichkeiten ein generelles Verwendungsverbot für chemisch-synthetische Pestizide aufgenommen, erforderlichenfalls mit Vertragsstrafen oder sonstigen geeigneten Sanktionen bei Zuwiderhandlung. 

Landwirtschaftliche Betriebe, die sich bereits vor diesem Zeitpunkt vertraglich verpflichten, auf den Einsatz von Pestiziden dauerhaft zu verzichten, erhalten ab dem entsprechenden Zeitpunkt eine bis zum 31.10.2023 befristete Pachtermäßigung um ein Drittel.

2.3

Die Stadt Freiburg informiert sämtliche EigentümerInnen und PächterInnen landwirtschaftlicher Flächen im Stadtgebiet über die Zusammenhänge zwischen naturnaher Bewirtschaftung und dem Erhalt sowie der Verbesserung der Biodiversität, insbesondere der Vielfalt von Insekten- und Vogelarten. Kommunale Zuschüsse und Förderungen jeglicher Art sind auf dieses Ziel hin auszurichten. 

3.1

Die Verwaltung wird beauftragt, ebenerdige Parkplätze im Stadtgebiet, die sich nicht für eine Überbauung zu Wohnzwecken eignen oder Parkhäuser auf die Möglichkeit einer Überdachung mit begrünten Flachdachkonstruktionen zu untersuchen, auf denen zusätzlich Fotovoltaikmodule zur Stromgewinnung installiert werden können. Im Falle privater Dritter als Eigentümer ist mit diesen über die Modalitäten einer Realisierung zu verhandeln. 

3.2

Die Verwaltung wird beauftragt, ggfs. in Zusammenarbeit mit badenova, an geeigneter Stelle  im Stadtgebiet bis zum 31.03.2019 ein Pilotprojekt für einen Parkplatz mit Gründach, Fotovoltaikmodulen und Solartankstelle zu entwickeln und dem Gemeinderat vorzulegen.

4.

Die Verwaltung wird beauftragt bis Ende 2018 darzulegen, wie bei allen Bauvorhaben, bei denen städtische Einflussmöglichkeiten bestehen und die erforderlichen technischen Voraussetzungen vorliegen eine

  1. Dachbegrünung
  2. Fassadenbegrünung

umgesetzt werden kann. Künftig ist im Einzelfall plausibel zu begründen, falls diese Möglichkeiten nicht genutzt werden sollten.

5.

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Jahresende 2018 eine Konzeption mit konkreten Angaben zum Realisierungszeitraum und zu den voraussichtlich anfallenden Kosten für die in der Drucksache G 18/108 vorgesehenen Maßnahmen (v.a. Ziffer 5 und Anlage 4) zur Förderung der Biodiversität im Stadtgebiet zu erstellen und dem Gemeinderat im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 als haushaltsrelevante Vorlage zur Entscheidung vorzulegen. 

Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen im Detail darzustellen:

– die Ausweitung des Biotopverbundes auf den gesamten Stadtkreis      

– die Aufwertung von Waldrändern sowie die Erhöhung des Anteils von lichten Wäldern im Stadtwald 

  die Erhöhung des Anteils von naturnahen, strukturreichen Fließgewässerstrecken und wasserführenden Gräben 

der Erhalt und die Ausweitung naturnaher blütenreicher Flächen im Siedlungsbereich der Stadt, insbesondere bei der Gestaltung von Grünflächen, Friedhöfen und des Verkehrsbegleitgrüns

– die umweltzielgerichtete Bewirtschaftung und Pflege v.a. naturnaher blütenreicher Flächen auf der Gemarkung Freiburg, insbesondere auch im Hinblick auf den Rhythmus der Mahd durch das Garten- und Tiefbauamt 

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gez. Maria Viethen

Fraktionsvorsitzende

Nachricht hiervon der Umweltbürgermeisterin, dem Baubürgermeister, dem Umweltschutzamt, den Fraktionen sowie den lokalen Medien