Anfrage

Anfrage zur Ausländerbehörde und zum Chancenaufenthalt

Anfrage nach §24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen zum Thema Reorganisation in der Ausländerbehörde und Chancenaufenthalt.

Sehr geehrter Oberbürgermeister Horn,
Sehr geehrter Erster Bürgermeister von Kirchbach,

in den letzten Monaten haben uns wieder vermehrt Rückmeldungen über die Ausländerbehörde erreicht. Antragstellende berichten: über intransparente Abläufe und Zuständigkeiten und zu lange Wartezeiten auf einen Termin; dass Anträge verloren gingen und neu gestellt werden mussten; dass die Bearbeitung der Anträge zur Einbürgerung sehr lange dauern; die Ausstellung von Arbeitsgenehmigungen auch für Mangelberufe sehr lange dauern; in einem konkreten Fall wurde der Ermessensspielraum bewusst nicht genutzt.

Uns ist bekannt, dass sich die Ausländerbehörde seit einiger Zeit in einem Reorganisationspro- zess befindet. Gerne hätten wir daher die nachstehenden Fragen im Migrationsausschuss am 7.3.24 gestellt, da dieser abgesagt wurde, stellen wir die Fragen schriftlich.

  1. Sind bereits Ergebnisse der Reorganisation erkennbar? Welche sind das?
  2. Wirkt sich die Reorganisation positiv auf die Wartezeiten für Termine aus und wie langewarten Personen auf eine Terminvergabe?
  3. Wirkt sich die Reorganisation positiv auf die Wartezeiten der Antragsgenehmigungen fürPersonen aus EU-Staaten und für Drittstaatsangehörige aus, die auf eine Arbeitsgeneh-migung warten? Wenn ja, wie lange dauert eine Antragsgenehmigung in beiden Fällen?
  4. Wirkt sich die Reorganisation positiv auf die Einbürgerungsstelle aus? Wie lange dauertes, bis ein Antrag auf Einbürgerung aus Drittstaaten genehmigt ist?
  5. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Rückstände aufzuarbeiten?
  6. Welche Maßnahmen sind geplant, um Abläufe und Zuständigkeiten transparent nach au-ßen für Migrant*innen und Geflüchtete zu kommunizieren?

Da das Chancenaufenthaltsgesetz vor über einem Jahr in Kraft getreten ist, würden wir gerne wissen:

  1. Wie viele Personen in Freiburg Anspruch auf einen Chancenaufenthalt haben?
  2. Wie viele Personen haben davon einen Antrag gestellt?
  3. Und wie viele Anträge wurden genehmigt bzw. abgelehnt?
  4. Wie viel Zeit vergeht zwischen Antragstellung und der Bewilligung einer Aufenthaltser-laubnis über 18 Monate? Startet die Aufenthaltserlaubnis (18 Monate) mit dem Datum der Antragstellung oder mit dem Datum der Bewilligung?

Mit freundlichen Grüßen

Karim Saleh, Stadtrat

Timothy Simms
Stadtrat, Fraktionsgeschäftsführer

gestellt am

13.3.2024