Antrag Bauland aktivieren! 18. Juni 202421. Juni 2024 Die Grundsteuerreform sorgt für Diskussionen. Wir setzen uns dafür ein, dass das Versprechen der Aufkommensneutralität eingehalten und die Grundsteuerreform nicht für eine generelle Erhöhung der Grundsteuer genutzt wird. Eine Beschlussvorlage mit entsprechendem Hebesatz will die Stadtverwaltung im Herbst vorlegen. Keine Beachtung fand bislang die neue Grundsteuer C – daher haben wir gemeinsam mit anderen Fraktionen die Stadtverwaltung beauftragt, einen Vorschlag zur Einführung der Grundsteuer C vorzulegen. G-24/081 Information zum Sachstand Grundsteuer – Ergänzungsantrag zu TOP 5 der Gemeinderatssitzung vom 18.06.2024 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir beantragen, die Drucksache G-24/081 um folgenden Beschlussantrag zu ergänzen: „Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, mit der Einbringung der Beschlussvorlage zur Grundsteuer A und B auch einen Vorschlag zur Einführung der Grundsteuer C vorzulegen.“ Begründung: Die Informationsvorlage geht auf die Grundsteuer A und B ein, nicht jedoch auf die Grundsteuer C. Das Land hat im Zuge der Grundsteuerreform die Möglichkeit eröffnet, ab 01.01.2025 für unbebaute baureife Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzusetzen (§ 50a LGrStG). Indem Grundstücksspekulation verteuert und damit ein finanzieller Anreiz geschaffen wird, auf baureifen Grundstücken Wohnraum zu schaffen, kann Bauland aktiviert werden. Dies entspricht langjährigen Forderungen des Städtetages und sollte daher auch in unserer Stadt aufgegriffen werden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Maria Hehn & Dr. Jonathan Ben-Shlomo, Fraktion GRÜNE Gregor Mohlberg, Lina Wiemer-Cialowicz & Irene Vogel, Fraktion Eine Stadt für Alle Julia Söhne & Ludwig Striet, Fraktion SPD/Kulturliste Simon Waldenspuhl, Fraktion JUPI Antrag als PDF OZ-5-1-Gruene-ESfa-SPDKult-JUPI-Information-zum-Sachstand-Grundsteuer-G-24-081Herunterladen
Pressemitteilung Doppelhaushalt 2025/26: „Verantwortung übernehmen, Zukunft gestalten“ 19. Februar 202519. Februar 2025 Mit dem Doppelhaushalt 2025/26 stehen zentrale finanzpolitische Entscheidungen an, die nicht nur die kommenden zwei Jahre prägen, sondern auch langfristige Weichen für die Stadtentwicklung stellen. „Wir möchten in zentralen sozialen […]
Antrag Interfraktioneller Antrag nach §34 GemO Abs. 1 Satz 4: Übersicht Sanierungsstand und Stand der Barrierefreiheit von Jugendhäusern 11. Februar 202519. Februar 2025 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, im Rahmen der kommunalen Verantwortung für die offene Kinder- und Jugendarbeit bitten wir die Verwaltung um eine Bestandsaufnahme der städtischen Jugendhäuser. Ziel ist es, den ak- […]