Da uns die Antwort der Stadtverwaltung auf die Anfrage zu gestaffelten Gebühren beim Anwohnerparken nicht zufrieden stellt, haben wir gemeinsam mit anderen Fraktionen nachgehakt.
Nachfrage Gestaffelte Gebühren beim Anwohnerparken – Sachstand KommOne – Anfrage nach § 24 GemO
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Breiter,
vielen Dank für die Antwort vom 12.05.2025 auf unsere Anfrage nach § 24 (4) GemO zu „Gestaffelte Gebühren bei Anwohnerparken – Sachstand KommOne“ vom 02.04.2025. Da wir diese in mehreren Punkten nicht zufrieden stellend finden, erlauben wir uns, bei diesem Thema nachzuhaken.
- Laut der Antwort ist Komm.ONE seit 2021 mit der Bereitstellung eines neues Fachverfahrens beschäftigt, ein Pilotverfahren sei für diesen Mai erwartet worden und nun gebe es kurzfristige Anpassungen im Zeitplan, so dass eine verlässliche Aussage zur Einführung nicht möglich sei. Bis wann lässt sich hier eine verlässliche Aussage treffen und ist vorgesehen, den Gemeinderat darüber kontinuierlich zu informieren?
- Die jahrelange Verzögerung ist unbefriedigend und passt nicht zur ambitionierten Digitalisierungsstrategie einer Stadt, die „eine der smartesten Städte in Deutschland“ sein soll. Was sind die Gründe dafür und was kann und wird seitens der Stadtverwaltung unternommen, um die entsprechenden Prozesse zu beschleunigen?
- Laut der Antwort hat die Stadtverwaltung die Umsetzung einer Gebührenstaffelung in Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.06.2023 nicht weiterverfolgt. Nach unserem Verständnis hat das damalige Urteil die Bewohnerparkgebührensatzung für unwirksam erklärt, nicht jedoch den vollständigen Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2021 und damit auch nicht die mehrheitlich beschlossene Ziffer 4: „Die Verwaltung wird beauftragt, im Vorfeld der Herstellung einer Schnittstelle mit KommOne ein Staffelungsmodell zu erarbeiten, das auch andere Kriterien wie z. B. PS, Baujahr, CO2-Emmission und
ähnliches in Betracht zieht. Ziel ist es, die konkrete Preisgestaltung des Anwohner_innen-Parkens zum frühestmöglichen Zeitpunkt (technische Realisierbarkeit) anzupassen und zu überprüfen.” - In diesem Zusammenhang verweisen wir einerseits auf die jüngst erfolgte Auszeichnung der Stadt mit dem Leitstern Energieeffizienz des Umweltministeriums Baden-Württemberg – in der Begründung wurde explizit auf den Gemeinderatsbeschluss verwiesen: „Außerdem liegt ein Beschluss vor, wonach die Kosten von Bewohnerparkausweisen in Abhängigkeit zur Fahrzeuggröße aufkommensneutral angepasst werden sollen.“ Andererseits findet sich eine positive Bezugnahme auf den Gemeinderatsbeschluss auch im städtischen Klimamobilitätsplan unter dem Punkt „C1-5. Kosten von Bewohnerparkausweisen in Abhängigkeit von der Fahrzeuggröße“. (Anlage 3 zu G-23/054).
Wir sehen daher die Stadtverwaltung nach wie vor beauftragt, die Umsetzung einer Gebührenstaffelung anzugehen, das Thema proakiv weiter zu verfolgen und entsprechende Vorschläge in die gemeinderätlichen Gremien einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Sophia Kilian, Hannes Wagner Grüne
Dr. Ludwig Striet, Julian Schreck SPD+JF
Gregor Mohlberg, Emriye Gül Eine Stadt für alle
Anna Polášek FR4U
Ramon Kathrein Kultur&Inklusion