FAQ

Fragen & Antworten: Neuordnung der Kulturförderung

Die Freiburger Kulturlandschaft ist lebendig, vielfältig und prägend für unsere Stadt. Uns ist es wichtig, dass die Rahmenbedingungen für Kulturschaffende mit den Herausforderungen der Zeit Schritt halten können.

Derzeit werden die ersten Schritte für eine Neuordnung der Kulturförderung im Gemeinderat vorberaten. Gemeinsam mit anderen Fraktionen haben wir diese Reformen im aktuellen Doppelhaushalt 2025/2026 angestoßen, die sich auf die kulturpolitischen Zielen aus den im Kulturlabor unter Beteiligung vieler verschiedener Akteur*innen stützt.

Viele Details sind noch nicht entschieden und die Umsetzung der Neustrukturierung wird ein von Gesprächen und Austausch begleiteter Prozess für die kommenden Monate sein.

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen dazu!

Derzeit gibt es nur die institutionelle Förderung und die Projektförderung. Daher werden alle zwei Jahre zum Doppelhaushalt von den Kunst- und Kulturschaffenden Anträge auf institutionelle Förderung gestellt.

Da von Seiten der Verwaltung hier keine Akzente im Haushalt gesetzt werden, müssen sich Kunst-und Kulturschaffende an alle Fraktionen wenden, um ihre Einrichtung und/oder Vorhaben vorzustellen.

Allein die Menge an Gesprächen mit den einzelnen Akteur*innen ist für die ehrenamtlichen Stadträt*innen kaum zu stemmen. Das führt zu unfairen Verfahren und intransparenten Entscheidungen darüber, welche Einrichtung oder Künstler*in gefördert wird oder nicht. Auch die Entscheidung über die Fördersumme ist intransparent und nicht fachlich fundiert.

Die neue Förderstruktur sieht mehr Fachlichkeit in Bezug auf die Entscheidungen vor und damit mehr Transparenz für alle Beteiligten. Zukünftig sollen Anträge für eine Basisförderung von Fachjurys anhand klarer Kriterien bewertet werden.

Wie die genaue Zusammensetzung der Jurys aussehen wird, ist noch völlig unklar.

Die Basisförderung soll mehr Verlässlichkeit in Bezug auf die Planungssicherheit vor allem für „kleinere“ Einrichtungen oder Einzelkünstler*innen bringen. Eine (Weiter-)Förderung wird alle vier Jahre geprüft.

Außerdem sollen die Förderanträge einfacher für die Akteur*innen werden: Klare Richtlinien, klare Fristen auch für kleine Fördertöpfe.

Mit der Neuordnung wird eine flexiblere Förderung und auch die Kombination verschiedener Förderinstrumente möglich, z.B. kann eine Basisförderung mit einer Projektförderung kombiniert werden.

Auch eine Kombination der Basisförderung mit eventuellen Fördertöpfen aus Bundes-, Landes oder EU-Mitteln ist möglich und stellt kein Problem dar.

Nein! Die Basisförderung ist keine Förderung zweiter Klasse. Sie wird die bisherige Förderstruktur ergänzen.

Eine Basisförderung besteht bereits im Chorbereich und hat sich bewährt. Diese wird auf weitere Sparten des Kulturbereichs ausgeweitet und dient dazu etablierten und professionell arbeitenden Akteur*innen aus der freien Szene eine mehrjährige Förderung zu ermöglichen. Die Förderung beläuft sich auf vier
Jahre
und ermöglicht z.B. die Absicherung der Mietkosten (meistens keine festen eigenen Räume), Sachkosten sowie ggf. Managementaufgaben einer künstlerischen Leitung. Für eine neue Förderperiode kann ein Folgeantrag gestellt werden.

Jein. Für alle Fördertöpfe gilt: der Gemeinderat entscheidet mit jedem Doppelhaushalt über die Höhe der Fördertöpfe. Dies gilt für die institutionelle Förderung, für die Basisförderung und für die Projektförderung – wie bisher auch schon.

Ja, die Dynamisierung gilt für alle Fördertöpfe – also auch für die Basisförderung!

Die institutionelle Förderung verfolgt das Ziel, kulturelle Infrastruktur zu sichern und soll sich klar abgrenzen von anderen Förderinstrumenten. Kultureinrichtungen sollen folgende Kriterien erfüllen, damit eine institutionelle Förderung möglich ist:
u.a. über eine feste Organisationsstruktur und Rechtsform verfügen, eigene Räume, Personalstamm und einen Jahresbetrieb mit durchlaufendem Programm. Für die Vergabe wird zukünftig außerdem eine Untergrenze von 30.000,00 € p.a. bestehen. Andere Städte haben damit bereits gute Erfahrungen gemacht.

Nein, das ist sie nicht! Viele Akteur*innen haben den Eindruck, dass eine institutionelle Förderung mit einer Ewigkeitsgarantie einhergeht, nach dem Motto: einmal drin, immer drin.
Das ist nicht der Fall. Für jeden Doppelhaushalt wird geprüft, wer in der institutionelle Förderung bleibt oder auch nicht. Es sind auch bereits Akteure aus der institutionellen Förderung wieder ausgenommen worden.

Die Projektförderung soll nach klaren Kriterien vergeben werden. Voraussetzungen sind u.a. , dass es sich um ein einmaliges, abgeschlossenes, zeitlich begrenztes Vorhaben handelt, ohne Verbindlichkeiten, Anstellungen und Verstetigungen. Eine Basis – und Projektförderung ist kombinierbar.

Die lokalspezifische Förderung gilt ausschließlich der allgemeinen Kulturpflege. Bewertungsgrundlage werden keine künstlerischen Kriterien sein, sondern vielmehr die Aspekte die Pflege von Brauchtum und Stadtgeschichte. Derzeit sind dies einige sehr kleine Zuschüsse von deutlich unter 20.000,00 €.

Nein, es gibt noch viele Detailfragen, die nicht entschieden sind, so z.b. wie die Fachjurys aussehen sollen oder auch nach welchen Kriterien die Jurys entscheiden werden.
Damit die schrittweise Umgestaltung der Förderinstrumente gelingen kann, braucht es den Dialog mit den Akteur*innen der verschiedenen Sparten selbst. Für uns ist der Austausch mit den entsprechenden Einrichtungen daher zentral.

Die Basisförderung besteht bereits bei der Chorförderung und wird im kommenden Doppelhaushalt auf alle Chöre ausgeweitet. Es folgen die Bereiche der Darstellenden Künste (Tanz, Performance und
Theater), sowie die Bereiche der Bildenden Kunst und Popp/jazz/Blues/Nachkultur.

Nein. die Umstellung der Förderstruktur ist ein Prozess, der jetzt begonnen wird. Es wird für die Zeit der Umstellung Übergangsregelungen geben und die bisherigen finanziellen Zusagen an die Akteur*innen solange aufrecht erhalten, bis die neuen Regelungen greifen.

Das bedeutet, dass für den kommenden Doppelhaushalt 2027/28 die Basisförderung auf alle Chöre ausgeweitet wird sowie für die Darstellenden Künste.

Bei der institutionellen Förderung kann die Einführung der Untergrenze von 30.000,00€ zum nächsten
Doppelhaushalt 2027/28 erfolgen.

Ab dem Doppelhaushalt 2029/30 könnte eine Einführung der Basisförderung für die Bereiche Pop/Jazz/Blues/ Nachkultur und Bildende Kunst möglich sein.

Fehlt eine wichtige Frage? Dann gerne bei uns melden!