Antrag

„Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete durch die Stadt Freiburg“, Drucksache G-25/197 hier : Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Gemeinderates am 09.12.2025

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die unterzeichnenden Fraktionen beantragen die Drucksache G-25/197 um folgende Beschlussantrag zu ergänzen:

„Der Gemeinderat empfiehlt dem Oberbürgermeister, einen Antrag nach dem Gesetz zur erprobungsweisen Befreiung von landesrechtlichen Regelungen für Gemeinden und Landkreise (KommRegBefrG) zu stellen, der der Stadt Freiburg eine Befreiung von den landesrechtlichen Vorgaben zur Einführung der Bezahlkarte ermöglicht.“

Begründung

Das KommRegBefrG wurde ausdrücklich geschaffen, um Kommunen von unnötiger Bürokratie zu entlasten und ihnen die Möglichkeit zu geben, neue, effizientere Formen der Aufgabenerledigung zu testen. Der Gesetzgeber verfolgt damit den Grundsatz eines „Bürokratieabbaus von unten nach oben“: Gemeinden sollen alternative Verfahren ausprobieren können, wenn starre landesrechtliche Vorgaben zu erhöhtem Aufwand, mangelnder Praxistauglichkeit oder unverhältnismäßigen Kosten führen. Genau diese Situation liegt im Kontext der Bezahlkarte vor. Die Einführung erzeugt für die Stadt Freiburg zusätzlichen Verwaltungsaufwand, neue Kontroll- und Prüfprozesse sowie nicht gegenfinanzierte Kosten – und dies, ohne dass ein nachweisbarer Mehrwert für Verwaltung, Betroffene oder Integration entsteht.

Eine Befreiung nach dem KommRegBefrG würde es der Stadt dagegen ermöglichen, im Sinne des Gesetzgebers vereinfachte, ressourcenschonende und integrationsfreundlichere Verfahren zu erproben. Damit würde Freiburg nicht gegen die landespolitische Linie handeln, sondern vielmehr genau jene Innovations- und Entlastungsfunktion wahrnehmen, für die das KommRegBefrG geschaffen wurde. Wie in der Vorlage dargestellt, befindet sich Freiburg aufgrund des LEA-Standortes sowie der Situation im Amt für Migration und Integration in einer Sondersituation, die die Regelungsbefreiung inhaltlich begründet.Der Oberbürgermeister soll den Gemeinderat gemäß § 3 Abs. 1 KommRegBefrG über die Antragstellung unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Julia Söhne, Ismael Hares, Viviane Sigg

SPD+JF-Fraktion

Simon Sumbert, Karim Saleh

Bündnis 90/ Die Grünen

Emriye Gül, Felix Efosa

ESFA-Fraktion

Uwe Stasch, Sascha Fiek

FDP/BFF

Ramon Kathrein

KI-Gruppe

Felicia Fehlberg

FR4U