Wer ist für die Fragestellung beim Bürgerentscheid verantwortlich? Ja zu Dietenbach, heißt NEIN beim Bürgerentscheid?

Für die Formulierung der Fragestellung sind allein die Initiatoren des Bürgerbegehrens verantwortlich. Wir bedauern, dass durch die Formulierung der Frage ein ja zum Stadtteil Dietenbach ein NEIN beim Bürgerentscheid bedeutet und aus ihr nicht klar hervorgeht, dass nicht der Dietenbachpark gemeint ist.