Neue Landesbauordnung: Weniger Stellplätze senken Baukosten und Mieten

Artikel im Amtsblatt vom 13.03.2015

Wer bislang eine Wohnung baute, musste dafür mindestens einen PKW-Stellplatz nachweisen – was bei einer Tiefgarage leicht 20-35.000 Euro kosten kann. Gerade bei Sozialwohnungen, wo viele MieterInnen gar kein Auto haben, führt das dazu, dass teure Tiefgaragenplätze teilweise leer stehen und die Wohnungsmiete um rund 1 €/m² teurer ist, als sie es ohne TG-Platz sein könnte. Mieter (wie auch Eigentümer) bezahlen also für Stellplätze, die sie überhaupt nicht brauchen. Und selbst bei Weitervermietung decken die Erlöse selten die durch Kapital- und Nebenkosten real anfallenden Belastungen.

Teure Autostellplätze die zuweilen niemand braucht

Wird zudem berücksichtigt, dass in einer Stadt der kurzen Wege – mit attraktivem ÖPNV, guten Rad- und Fußwegeverbindungen sowie zunehmendem CarSharing-Angebot – immer mehr Menschen freiwillig auf ein eigenes Auto verzichten, erscheint der bisherige Zwang zur kostenintensiven Herstellung mindestens eines Stellplatzes pro Wohnung fast schon anachronistisch. Zumal in Großstädten rund ein Drittel und mehr aller Haushalte schon heute überhaupt kein Auto besitzt.

Die grün-rote Landesregierung hat auf diese unbefriedigende Situation regiert und die Landesbauordnung (LBO) novelliert. Seit 1. März 2015 ist es Gemeinden deshalb möglich, mittels einer kommunalen Stellplatzbeschränkungssatzung für die gesamte Gemarkung oder für Teilbereiche festzulegen, dass auch weniger als ein Stellplatz pro Wohnung hergestellt werden muss.

Stellplatzsatzung jetzt – viele werden profitieren

Wir hatten die Verwaltung schon 2013 gebeten, bei Inkrafttreten der LBO einen solchen Satzungsentwurf vorzulegen, um künftig im Falle definierter Voraussetzungen eine Reduzierung der Stellplatzverpflichtung umsetzen zu können. Wir denken dabei v.a. an gut vom ÖPNV erschlossene Stadtbereiche, bspw. im 400m-Radius um Stadtbahnhaltestellen. Und es wäre zu prüfen, ob generell beim geförderten Mietwohnungsbau ein abgesenkter Stellplatzschlüssel gilt – dies würde die Baukosten reduzieren und zu geringeren Miet- und Nebenkosten führen. Berücksichtigt werden sollten auch Vorhaben, bei denen sich die Bauherren zur Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes für die künftigen BewohnerInnen verpflichten, das z.B. die Zurverfügungstellung einer Regiokarte und eines CarSharing-Angebotes umfasst.

Davon würden viele profitieren: durch verringerte Baukosten und günstigere Mieten, durch Förderung der umweltfreundlichen Mobilität und künftig abnehmenden Autoverkehr mit all den Belastungen für Mensch, Umwelt und Stadtbild.