Großer Fortschritt: Neue Stellplatzsatzung

Pressemitteilung vom 16.12.2015

Stellplatzverpflichtung künftig gezielt reduzieren
Wohnbaukosten und in der Folge Mieten senken

Wer eine Wohnung baut, muss bislang mindestens einen PKW-Stellplatz nachweisen – bei einer Tiefgarage kann das leicht 20-35.000 € (und mehr!) kosten.

Gerade bei Sozialwohnungen der Freiburger Stadtbau, deren MieterInnen zur Hälfte über gar kein Auto verfügen, führt das dazu, dass teure Tiefgaragenplätze teilweise leer stehen und die Wohnungsmiete um ca. 1 €/m² teurer ist, als sie es ohne TG-Platz sein könnte. Mieter zahlen so für Stellplätze, die sie überhaupt nicht benötigen.

Teure Autostellplätze die zum Teil niemand braucht

In Freiburg, einer Stadt der kurzen Wege, mit höchst attraktivem ÖPNV, guten Rad- und Fußwegeverbindungen sowie steigendem Car-Sharing-Angebot, verzichten immer mehr Menschen freiwillig auf ein eigenes Auto. Ein undifferenzierter Zwang zur kostenintensiven Herstellung mindestens eines Stellplatzes pro Wohnung ist nicht mehr zeitgemäß.

Die grün-rote Landesregierung hat – nicht zuletzt auf Initiative der grünen Freiburger Gemeinderatsfraktion – diese unbefriedigende Situation aufgegriffen und die Landesbauordnung geändert. Jetzt können Gemeinden per Satzung festlegen, dass künftig auch weniger als ein Stellplatz pro neuer Wohnung nachzuweisen ist.

Stellplatzsatzung vom Gemeinderat gut geheißen

Wie von uns gefordert, hat die Verwaltung jetzt als erste Großstadt im Land eine entsprechende Stellplatzsatzung für die Kernstadt (ohne Ortschaften) vorgelegt, die der Gemeinderat am gestrigen Abend mit großer Mehrheit ins Anhörungsverfahren geschickt hat.

Danach kann für Studentenwohnungen die Stellplatzzahl generell auf 0,5 pro Wohneinheit reduziert werden. Für geförderte Seniorenwohnungen auf 0,5,  für den öffentlich geförderten Wohnungsbau auf 0,6. Auch bei sonstigen Wohnungen kann eine Reduzierung auf bis zu 0,6 erfolgen, wenn ein verbindliches Mobilitätskonzept (z.B. mit Car-Sharing) vorgelegt wird. Voraussetzung bei allen Fällen (ausgenommen Studentenwohnungen) ist jedoch, dass der jeweilige Gebäudeeingang fußläufig nicht mehr als 400 m von der Mitte einer Straßenbahnhaltestelle entfernt ist.

Auch für gewerbliche Nutzungen kann die Stellplatzverpflichtung teilweise ausgesetzt werden, wenn ein Mobilitätskonzept (z.B. Jobticket, Car-Sharing) nachweist, dass nur ein reduzierter  Stellplatzbedarf besteht.

Vorteile evident – breite Unterstützung erwartet

Viele könnten von dieser Neuregelung profitieren: durch verringerte Baukosten und günstigere Mieten, durch Förderung der umweltfreundlichen Mobilität und künftig hoffentlich weniger Autoverkehr mit all seinen Belastungen für Mensch, Umwelt und Stadtbild.

Die GRÜNEN hoffen, dass die Satzung in der öffentlichen Beteiligung breite Unterstützung erfährt und ein förmlicher Satzungsbeschluss im ersten Halbjahr 2016 erfolgen kann. Eine Evaluation nach zwei Jahren halten wir für sinnvoll, um ggfs. erforderliche Nachjustierungen vornehmen zu können.