„Politik muss verlässlich bleiben“ 1. Februar 201722. September 2020 Das Gebäude des Amtes für öffentliche Ordnung in der Basler Str. wird zur Finanzierung des Neuen Rathauses verkauft. (Bild: Timothy Simms) Rede von Maria Viethen, Fraktionsvorsitzende, zu TOP 7 der Gemeinderatssitzung am 31.01.2017: Vergabe des Anwesens Baslerstr. 2 Sehr geehrte Damen und Herren, zuerst einmal die gute Nachricht: Die Stadt wird aus der Vermarktung des Anwesens Baslerstr. 2 auf jeden Fall den Betrag erhalten, der im Wirtschaftsplan für das neue Rathaus eingestellt ist und benötigt wird zur Finanzierung der Baustufe 1, also mindestens die dort angesetzten 5 Mio Euro. Fraktionsvorsitzende Maria Viethen (Bild: Britt Schilling) Und die zweite gute Nachricht: Der Finanzbürgermeister hat das Gebäude an der markanten Stelle gegenüber der Johanneskirche ursprünglich schlicht zum Meistgebot abgeben wollen. Der Gemeinderat war jedoch anderer Meinung. Wir wollten, dass an dieser Stelle kein Wettbewerb der Investoren stattfinden soll mit dem Ergebnis, dass dort noch ein Hotel errichtet wird oder überteuerter Wohnraum. Vielmehr haben wir in der Sitzung vom 12.07.2016 eine öffentliche Ausschreibung beschlossen mit Vergabekriterien, die neben dem Verkaufserlös auch das Nutzungs- und Gebäudekonzept betreffen. Gewollt war eine publikumsintensive Nutzung wie bislang. Und tatsächlich ist der Run der Investoren ausgeblieben, da auf einen Antrag aus dem Gemeinderat hin die höchste Punktzahl für ein Nutzungs- und Betreiberkonzept vergeben werden sollte, das mindestens 10 Jahre ohne genehmigungspflichtige Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen und ohne zusätzlichen Stellplatzbedarf auskommt und das vom Erwerber auch mindestens zehn Jahre im Bestand gehalten wird. Das Ergebnis der Ausschreibung wird uns in der heutigen Vorlage präsentiert und ist nun rechtlich und politisch zu bewerten: Im Vorfeld hat es einige Diskussionen gegeben über die Frage, ob der Gemeinderat sich an das Ergebnis der Ausschreibung halten muss. Schließlich handelt es sich nicht um eine formale öffentliche Ausschreibung wie etwa nach der Vergabeordnung, sondern lediglich um eine Art Marktabfrage. Tatsächlich jedoch hat sich der Gemeinderat durch die Festlegung der Kriterien selbst gebunden: Die öffentliche Hand muss bei begünstigendem Handeln das Gleichheitsgebot nach Art. 3 GG beachten, d.h. Willkür-Entscheidungen wären schlicht rechtswidrig. Darauf hat das Rechtsamt nun noch einmal erneut hingewiesen. Wir können also heute keine politische Entscheidung mehr treffen, die politische Entscheidung hat bereits im Juli 2016 stattgefunden. Wenn gegen die Bewertung der Angebote keine erheblichen Einwände bestehen, sind wir gezwungen, dieser Bewertung zu folgen. Und darüber hinaus: Politik muss verlässlich bleiben: wenn wir uns jetzt nicht an die Kriterien halten, die wir selbst formuliert haben, können wir uns später Ausschreibungen schlichtweg schenken. Und es sind noch keine neuen Gesichtspunkte aufgetaucht, weshalb die Ausschreibung nachträglich aufgehoben werden müsste. Die Ausschreibung wird auch nicht dadurch rechtswidrig – auch das ist ein Aufreger in der derzeitigen Diskussion – dass der EBM bereits vor der Entscheidung des Gemeinderats mit dem deutlich erstplazierten Bewerber – dem Studierendenwerk – ins Gespräch gegangen ist und dabei von diesem Bewerber noch ein deutlich günstigeres Angebot erhalten hat. Das war im Nachhinein betrachtet politisch sicherlich nicht sonderlich geschickt. Auf jeden Fall kann dieses zusätzliche Angebot für die Frage, wer nach den Kriterien der Ausschreibung vorne liegt, keine Rolle spielen. Ich sehe auch keinen Anlass, an der Bewertung der eingegangenen Angebote und der Vergabe der Punktzahlen durch die Verwaltung zu zweifeln. Die Käufergemeinschaft Theobald, darunter der Kollege RA Schnitzler, möge mir verzeihen. Aber von allen Bewerbungen kann lediglich das Studierendenwerk garantieren, dass es das gesamte Gebäude für eigene Zwecke benötigt und somit weder genehmigungspflichtige Baumaßnahmen, noch Nutzungsänderungen, noch eine Erhöhung der Stellplätze benötigt. Und mangels Insolvenzgefahr kann eine Anstalt des öffentlichen Rechts auch am sichersten garantieren, dass das Gebäude zehn Jahre im Bestand verbleibt. Und die Bewerbung „Haus des Engagements“ muss sich sagen lassen, dass bis zum Abgabetermin für Angebote zwar eine unverbindliche Finanzierungszusage der GLS-Bank vorlag und auch eine Aufstellung des Eigenkapitals. Aber auch in der nachgebesserten Fassung, die nach der Abgabefrist einging, besteht ein Großteil des Eigenkapitals aus sog. Nachrangdarlehen, die zurückzuzahlen sind, also eben genau kein Eigenkapital darstellen. Und trotz der der ausdrücklichen Anforderung der Konzeptvergabe wurden erst vor wenigen Tagen Belege zum Finanzierungskonzept vorgelegt, aus denen sich aber immer noch nicht erschließt, wie lange die Darlehen tatsächlich zur Verfügung stehen. Da helfen auch die vollmundigen Erklärungen nicht weiter. Wenn wir das Ergebnis der formalen Ausschreibung verlassen könnten, einfach so mal gedanklich, dann würde unsere Entscheidung trotzdem nicht anders ausfallen können. Dann könnte das „Haus des Engagements“ natürlich die genannten Versäumnisse nachholen, ob es dann zu einem belastbarere Finanzierungskonzept käme, sei dahin gestellt. Dann aber wäre aber auch das nachgeschobene Finanzierungsangebot des Studierendenwerks in die Entscheidung mit einzubeziehen, und das ist meiner Meinung nach schlichtweg unschlagbar. Aus der Sicht der Stadt ist es von entscheidender Bedeutung, das Grundstück an dieser prominenten Stelle im Eigentum zu behalten. Der Bereich um die Johanneskirche wird in einigen Jahren völlig neu gestaltet werden, es werden sich dort – man denke nur an den Bau des Stadttunnels – ganz neue Möglichkeiten der Stadtentwicklung auftun. Und das Grundstück wird sicherlich noch deutlich an Wert zunehmen. Nach dem nachgeschobenen Angebot wird das Studierendenwerk der Stadt einen Erbbauzins von 4% jährlich zahlen, was wiederum zu einem größeren Finanzierungsvolumen für den Eigenbetrieb Verwaltungskonzentration führen würde. Ich will mich aber auch vor einer politischen Bewertung der Angebote nicht drücken. Zu einer politischen Bewertung gehört vor allem die Beantwortung der Frage, was denn in dem Haus geschehen soll, wenn die eine oder andere Bewerbung zum Zuge kommt. Und diese Frage hat der Gemeinderat sachlich und mit kühlen Kopf zu treffen und nicht aufgrund einer aufgeheizten Kampagne. Entscheidend ist, welches Projekt an dieser Stelle bedeutsamer für die Stadt Freiburg ist. Die UnterstützerInnen des Projekts „Haus des Engagement“ haben in wenigen Monaten ein vorzeigbares Konzept entwickelt. Danach sollen Vereinen und Gruppierungen, die sich auf dem Gebiet des bürgerschaftlichen Engagements betätigen und sich dem Prinzip der Gemeinwohlorientierung verpflichtet sehen – was immer das auch heißt – zu günstigen Preisen Räume zur Verfügung gestellt werden. Das soll zunächst in einem, später in eineinhalb bis zwei Stockwerken des Gebäudes stattfinden und durch die Vermietung der übrigen Räumlichkeiten finanziert werden. Zwei Stockwerke sollen an das Diakonische Werk vermietet werden, die restlichen zunächst zwei Stockwerke an gewerbliche Mieter. Diese „Etage des Engagements“ hat in den letzten Wochen geradezu einen Hype ausgelöst, zum einen unter mietwilligen Gruppen, die auf preiswerte Räume hoffen, zum anderen unter UnterstützerInnen, die die Idee, dass das bürgerschaftliche Engagement sich selbst finanziert, gut finden und – teilweise auch finanziell – fördern wollen. Ich bin sehr beeindruckt über die Zahl der Menschen, die die Genossenschaft in Gründung mobilisieren konnte, und die bereit sind, sich persönlich und finanziell einzubringen. Nur, was soll da in diesem Haus dann eigentlich stattfinden? Welche inhaltlichen Ziele verfolgt das Projekt? Und wer entscheidet über die Vermietung und ggfs. über die Verteilung von erwirtschafteten Überschüssen? Ist alles, was BürgerInnen und Bürger selbst organisieren von vorneherein unterstützenswert? Ein Blick in die Liste der Nutzerinnen des »Treffpunkt Freiburg« zeigt deutlich, dass die Definition des Begriffs Gemeinwohlorientierung sehr unterschiedlich ausfallen kann. Bislang sehe ich keine gefestigte Struktur im sogenannten Haus des Engagements, keine inhaltlich definierten Ziele und auch keine interne Kontrollinstanz für die Einhaltung solcher Ziele. Und wie werden die verschiedenen Nutzungen in einem Gebäude sich zueinander verhalten? Gibt es die behaupteten Synergie-Effekte oder endet das so wie wohl derzeit im „Treffpunkt“? Übereinstimmenden Berichten nach sind die ehrenamtlichen NutzerInnen dort seit langem zerstritten und unterziehen sich jetzt einer Mediation. Wir haben in der Fraktion lange darüber diskutiert, ob es überhaupt Sinn macht, so viele unterschiedliche Gruppen in einem Haus unterzubringen: unserer Meinung nach sollte auch das Ehrenamt eher dezentral organisiert werden und nicht zentral in einem einzigen Haus, wo Konflikte vorprogrammiert sind. Schließlich ist es ja auch nicht so, dass die Stadt nichts für Menschen getan hat und auch noch tut, die sich ehrenamtlich engagieren. Als vor mehr als zwei Jahren der überteuerte Mietvertrag für den Treffpunkt im ZO auslief, hat die Stadt die Räume im Schwabentorring angemietet und instandgesetzt. Der Treffpunkt hat dort einen zehnjährigen Mietvertrag. Ich erinnere auch an die Unterstützung der Vereine, in denen sich Hunderte Menschen ehrenamtlich engagieren. Im Sport beispielsweise ist die ehrenamtliche Arbeit für den Breitensport und die Jugendarbeit unverzichtbar und wird von der Stadt gefördert. Die Gruppierungen, die sich in der Bewegung für das Haus des Engagements zusammengefunden haben, repräsentieren bei weitem nicht alle ehrenamtlich Tätigen in Freiburg. Andererseits: Das Studierendenwerk Freiburg ist bekannt. Es ist seit fast 100 Jahren in der Stadt. Und der Zweck sämtlicher Aktivitäten des Studierendenwerkes ist ein sozialer, nämlich die soziale Betreuung und Förderung der Studierenden. Allein hier in Freiburg werden fast 35.000 Studierende betreut, nicht nur an der Universität, sondern auch an den sonstigen Hochschulen der Stadt. Das Studierendenwerk beschäftigt 370 Menschen. Uns liegt ein Schreiben vor, das auch vom Personalratsvorsitzenden unterzeichnet wurde. Danach ist die Raumsituation äußerst angespannt. Der Mietvertrag für die Räume in der Schreiberstraße ist ausgelaufen. Das Studierendenwerk benötigt dringend mehr Platz, und das nach Möglichkeit in räumlicher Nähe zur Universität, also nahe der Innenstadt. Das Studierendenwerk betreibt insgesamt zehn Mensen und diverse Cafeterien, wo Studierende – und nebenbei auch andere – preiswert essen können. Es fördert bedürftige Studierende, etwa durch die BAföG-Beratung und weitere direkte und indirekte Hilfen, etwa einen Härtefonds. Darüber hinaus betreibt das Studierendenwerk mehrere Kinderbetreuungseinrichtungen und zahlreiche Wohnheime. In aktuellen gesellschaftlichen und sozialen Fragen haben wir das Studierendenwerk als verlässlichen Partner der Stadt erlebt. Ich erinnere nur an das Studierendenticket mit der VAG, die Aktivitäten anlässlich der des Zuzugs von Geflüchteten nach Freiburg oder an den Bau weiterer Wohnheime, mit dem der Freiburger Wohnungsmarkt entlastet werden soll. Das Studierendenwerk ist eine typische deutsche Solidargemeinschaft, in der mit den Beiträgen aller, einzelne Mitglieder in Notlagen unterstützt werden. Und das ist nicht selbstverständlich. Als ich vor Jahren erstmals meine Tochter in Australien besucht habe, die dort studiert hat, wurde dort gerade die Kinderbetreuung für Studierendenfamilien abgeschafft. Das Argument: Was soll ich eine Kita mitfinanzieren, ich habe ja keine Kinder. Was soll ich bedürftige Mitglieder der Studierendenschaft unterstützen, meine Eltern können die Gebühren bezahlen. Fazit: Das Studierendenwerk ist eine wichtige Organisation in Freiburg, die 15 % der Freiburger Bevölkerung repräsentiert und ausschließlich sozial ausgerichtet ist. Diese Institution hat es verdient, dass die Stadt sie bei ihrer Raumsuche unterstützt. Nach langer Abwägung ist die Fraktion deshalb zu dem Ergebnis gekommen, dass im Interesse der Stadt Freiburg das Angebot des Studierendenwerks Vorrang haben muss.
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