Nach Ortstermin in Brühl/Beurbarung/Güterbahn: GRÜNE stellen Anfrage

Auf Tour im Güterbahngelände: Die Grüne Fraktion.

Fraktionsanfrage nach § 24 Abs. 4 GemO außerhalb von Sitzungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

dieser Tage fand eine Fraktion-vor-Ort-Veranstaltung der grünen Gemeinderatsfraktion im Stadtteil Brühl/Beurbarung und auf dem Areal Güterbahnhof-Nord statt. Im Gespräch mit BürgerInnen, VertreterInnen des Bürgervereins sowie der Quartiersarbeit wurden diverse Anregungen gegeben und kritische Anmerkungen eingebracht, die wir mit nachfolgenden Fragen aufgreifen und einer Beantwortung zuführen wollen:

  1. Bereich Verkehr
    1. Wann erfolgt die seitens der Stadtverwaltung offensichtlich zugesagte Umfrage im Stadtteil hinsichtlich einer möglichen Einführung einer Anwohnerparkbevorrechtigung und kann dies ggfs. in plausibel abgrenzbaren Teilbereichen erfolgen?
    2. Wie könnte bei einer möglichen Umsetzung einer Anwohnerparkbevorrechtigung erreicht werden, dass neben QuartiersbewohnerInnen auch im Quartier ansässige Betriebe/Büros eine entsprechende Parkberechtigung erhalten?
    3. Wie kann erreicht werden, dass LKW-Güterverkehr mit Ziel der Rollenden Landstraße künftig
      1. direkt und umwegfrei – v.a. von Osten kommend – auf die Verladestation an der Emmy-Noether-Straße geleitet wird? Anstatt, wie derzeit offensichtlich üblich, umwegig über Quartiers-straßen bzw. „verschlungene Pfade“ und mit Belästigung der Anwohnerschaft anzufahren?
      2. nicht mehr die umgebenden Straßen der Verladestation infolge belegter/überlasteter Warteplätze blockiert, verbunden mit Müll- und sonstigen Hygieneproblemen (siehe Liebigstraße)? Wäre beispielsweise das Angebot von LKW-Parkierungs-/Aufstellmöglichkeiten auf geeigneten Flächen der Messe Freiburg, die den Messebetrieb nicht beeinträchtigen und wo z.B. Abfallbehälter und Toiletten zur Verfügung stehen, eine praktikable Option?
    4. Wird die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen im Bereich des Güterbahnhof-Nord,  beispielsweise in der Güterhallenstraße, im Umfeld der KiTa Shalom sowie der randlichen Waldkircherstraße ausreichend kontrolliert und mit welchen Resultaten? Nach Aussagen aus dem Quartier werden vielfach weit überhöhte Geschwindigkeiten mit Gefährdung von Passanten/ Kindern konstatiert, die eine intensivere Kontrolle erfordern würden. Ist die Verwaltung bereit dieser Forderung nachzukommen?
    5. Weshalb erfolgt offensichtlich bei einer direkten (oder über die Polizei indirekten) Meldung an den GVD über widerrechtlich zugeparkte Tiefgaragenzufahrten, bspw. in der Güterhallenstraße, vielfach keinerlei Reaktion des GVD, um diesen Missstand zu beenden bzw. zu sanktionieren?
  2. Laut Antwort der Verwaltung vom 3.8.17 auf eine Anfrage zum Thema künftiger Räume für bürgerschaftliche Nutzung/Quartiersarbeit wurde zugesagt, den Gemeinderat in einer gesonderten Vorlage zu den Überlegungen eines Quartierstreffs zeitnah nach der Offenlage des aktuellen Bebauungsplanänderungsverfahrens zu informieren. Wird in diese Überlegungen auch der vorhandene Pavillon der Aurelis auf dem Zollhallenplatz einbezogen bzw. welche  Folgenutzun-gen sind bislang nach Aufgabe der von Aurelis genutzten Flächenanteile vorgesehen?
  3. Aufgrund der sukzessiven Ausweitung des Wohnraumangebots im Bebauungsplan Güterbahnhof-Nord ist unstrittig, dass zusätzlich auch ein Bolzplatz/Ballspielplatz im Quartier realisiert werden muss. Kann bis zum anstehenden Offenlagebeschluss des aktuellen Bebauungsplanänderungsverfahrens der definitive Standort dieses dringend erforderlichen Bolz-/ Ballspielplatzes festgelegt und dessen Realisierung/Finanzierung auch über den entsprechend anzupassenden städtebaulichen Vertrag gesichert werden, selbst wenn die Fläche außerhalb des Umgriffes dieses Bebauungsplanänderungsverfahrens liegen sollte?
  4. Bei unserem Bürgergespräch wurde von äußerst hohen Grundstückspreisen beim Verkauf von Aurelis-Grundstücken an private Investoren berichtet, die ganz erheblich über den Bodenrichtwerten des Gutachterausschusses der Stadt Freiburg liegen. Beim aktuellen Bebauungsplanänderungsverfahren (1. Änderung des 2. Teilbebauungsplans Güterbahnhof Nord), das v.a. durch den Wegzug der Badisch Flüssiggas GmbH bedingt  ist und eine wertsteigernde Umwandlung von Gewerbegebiet zu Mischgebiet mit hohem Anteil lukrativer Wohnnutzung (65% Wohnen zu 35% Gewerbe) vorsieht, wurde bislang eine planungsbedingte Wertsteigerung von 240.-€/m², insgesamt 13,2 Mio. €, zugrunde gelegt. Dieser rechnerische Wertzuwachs bezieht sich auf überholte Bodenrichtwerte aus dem Jahr 2014. Welche konkreten Bodenwerte für aufgewertete MI-Flächen (€/m² Grundstücksfläche) sollen nun für die Ermittlung des Bodenwert-zuwachses Anwendung finden? Kann dies rechtlich über die Erstellung eines aktuellen Bodenwertgutachtens erfolgen und wird die Verwaltung dies entsprechend veranlassen?

Mit freundlichen Grüßen

Für die Fraktion B‘90/DIE GRÜNEN

gez. Gerhard Frey, stv. Fraktionsvorsitzender

Eckart Friebis, Fraktionsgeschäftsführer

Nachricht hiervon dem Bau- und Verkehrsdezernat, dem APS, dem GuT, dem Bürgerverein Brühl-Beurbarung, der Aurelis sowie den lokalen Medien