Neues Rathaus: Cradle to Cradle! 8. August 201821. Mai 2019 Neues Verwaltungszentrum im Stühlinger (Bild: Timothy Simms) Öko-Rathaus nach dem “Cradle to Cradle”-Konzept (C2C) -Fraktionsanfrage nach § 24 Abs. 4 GemO außerhalb von Sitzungen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, das als Plus-Energie-Gebäude konzipierte Neue Rathaus im Stühlinger ist seit über einem Jahr in Betrieb. Die bevorstehende erste Klima- und Energiebilanz wird zeigen, ob die angestrebten energetischen Zielsetzungen erreicht wurden. Stadtrat Eckart Friebis (Bild: Britt Schilling) Fraktionsvorsitzende Maria Viethen (Bild: Britt Schilling) Für den in Planung befindlichen zweiten Bauabschnitt, der ein weiteres Gebäude in vergleichbarer Größenordnung umfassen wird, stellt sich die Frage nach neuen innovativen Bau- und Betriebsstandards, die das Konzept des ersten Bauabschnittes qualitativ weiter entwickeln und neue Erkenntnisse zur Nachhaltigkeit berücksichtigen. Neben den bekannten und in Freiburg schon mehrfach realisierten Gebäudezertifizierungen nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) – beispielsweise durch badenova an der Tullastraße oder Strabag an der Heinrich-von-Stephan-Straße – bietet ein Vorgehen nach dem „Cradle to Cradle“-Konzept (C2C) von Professor Michael Braungart große Chancen für ein wirklich nachhaltiges Gebäudekonzept, das von der Erstellung über die Nutzung bis hin zur Wiederverwertung umfassende sozial-ökologische Vorgaben berücksichtigt. Stichworte wie gesunde, ressourcensparende und recyclingfähige Materialwahl, flexible Bauweise, Minimierung von Ressourcenverbrauch und Kosten im laufenden Betrieb, Nutzung regenerativer Energien und Stärkung der Biodiversität mögen genügen. Nachdem der Gewinner des Architektenwettbewerbs Ingenhoven sich bereits positiv zu solchen Überlegungen geäußert hat und auch der beauftragte Projektsteuerer Drees & Sommer schon seit Jahren konkrete Erfahrungen mit dem C2C-Konzept hat, würde es sich anbieten, bei den weiteren Bauabschnitten des Neuen Rathauses diesen Weg einzuschlagen. Dies würde auch die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand für solche innovativen Projekte unter-streichen und die Glaubwürdigkeit der Stadt Freiburg bei vergleichbaren Forderungen an die Privatwirtschaft stärken. Die niederländische Stadt Venlo z.B. hat ein solches Projekt (elf-geschossiges Bürgerbüro/Rathaus) bereits realisiert: https://c2cvenlo.nl/de/stadtverwaltung-venlo/ Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung nachfolgender Fragen: Ist die Verwaltung bereit, für die weiteren Bauabschnitte die Anwendung der C2C-Strategie zu prüfen und mit den genannten Akteuren (Ingenhoven, Braungart, Drees & Sommer) über ein derartiges Vorgehen zu verhandeln? Ist die Verwaltung bereit, bei weiteren geeigneten Bauvorhaben der Stadt oder städtischer Gesellschaften eine Zertifizierung nach DGNB bzw. ähnlicher Nachhaltigkeitssiegel oder analog der C2C-Konzeption zu prüfen und umzusetzen? Welche künftigen Projekte kämen nach Ansicht der Verwaltung für eine solche Vorgehensweise in Betracht? Hält es die Verwaltung für sinnvoll, die Erfahrungen von Freiburger (und ggfs. anderen) BauherrInnen mit derartigen Nachhaltigkeitszertifizierungen – beispielsweise im Rahmen eines Symposiums oder eines Fachgespräches – abzufragen und für eigene Vorhaben sowie als Best-Practice-Beispiele zur Nachahmung durch Dritte zu nutzen? Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn, nicht nur angesichts des immer bedrohlichere Ausmaße annehmenden Klimawandels sowie künftig absehbarer Rohstoffknappheiten würden wir es sehr begrüßen, wenn die Stadt Freiburg im Bereich des nachhaltigen Bauens eine Vorbild-funktion einnehmen könnte. Mit freundlichen Grüßen Für die Fraktion B‘90/DIE GRÜNEN Maria Viethen, Fraktionsvorsitzende Eckart Friebis, Fraktionsgeschäftsführer & Stadtrat Nachricht hiervon dem Baubürgermeister, der Umweltbürgermeisterin sowie den lokalen Medien
Anfrage Außenflächen der Hallenbäder als Freiflächen? 20. November 202421. November 2024 Im Frühjahr 2021, während der Pandemie, hat unsere Fraktion bereits einmal die Nutzung der Außenflächen der Hallenbäder als öffentliche Freiflächen vorgeschlagen. Damals wurde dies u.a. wegen der Sicherheits- und Hygiene- vorschriften. Mit einer neuen Anfrage greifen wir das Thema jetzt wieder auf. Wir fragen nach, inwiefern die Außenflächen des Westbads, aber auch die Außenflächen der anderen Freibäder öffentlich nutzbar sind.
Interfraktionelle Anfrage Wie steht es um den Sanierungsbedarf in den städtischen Sporthallen? 19. November 202421. November 2024 In den städtischen Sporthallen ist ein Sanierungsstau entstanden. Die Zufriedenheit mit der aktuellen Sportstättensituation wird von den befragten Sportvereinen mit der Note 3,7 eher als unterdurchschnittlich bewertet. Deswegen fragen wir in einer interfraktionellen Anfrage nach, wie sich der Zustand der Hallen seit 2016 entwickelt hat und welche Mittel im aktuellen Haushalt für eine Sanierung vorgesehen sind.