Lohnsteigerungen auch bei freien Kultureinrichtungen ermöglichen!

Im Theater werden Lohnkostensteigerungen vom städtischen Haushalt übernommen. Bei freien Einrichtungen nicht.

Städtische und freie Kultureinrichtungen tragen zum tolle Kulturangebot in Freiburg bei. Aber während beim Stadttheater die Stadt Lohnerhöhungen übernimmt, bekommen freie Träger keine Zuschusserhöhungen aus dem städtischen Hauhshalt. „Ob Ensemble Recherche oder Städtisches Orchester, ob Wallgrabentheater oder Stadttheater: Alle leisten einen wichtigen Beitrag zum Freiburger Kulturleben. Es ist einfach nur ungerecht, dass bei städtischen Einrichtungen steigende Löhne durch Zuschüsse finanziert werden, bei freien Einrichtungen aber nicht“, so Stadtrat Timothy Simms. Gemeinsam mit der JPG-Fraktion haben wir einen Antrag zum Thema eingebracht.

Personalkostenanpassung für freie Träger im Kulturbereich im städtischen Haushalt
h i e r: Antrag nach § 34 Abs. 1 Satz 4 GemO zur Tagesordnung des Kultur- und Hauptausschusses

Sehr geehrter Oberbürgermeister Horn,
Sehr geehrter Erster Bürgermeister von Kirchbach,

Fraktionsvorsitzende Maria Viethen
Fraktionsvorsitzende Maria Viethen (Bild: Britt Schilling)
Stadtrat Timothy Simms
Stadtrat Timothy Simms (Bild: Britt Schilling)

die unterzeichnenden Fraktionen beantragen, das Thema »Personalkostenanpassung für freie Träger im Kulturbereich im städtischen Haushalt« auf die Tagesordnung des Kultur- und des Hauptausschusses zu setzen. Ziel der Befassung mit diesem Thema soll eine tragfähige Regelung für den kommenden Haushalt 2019/2020 sein, die den freien Trägern im Kulturbereich eine Planungssicherheit für den Personalbereich ermöglicht.

Wir erwarten seitens der Verwaltung in einer Drucksache Vorschläge/Stellungnahmen zu

  • Kreis der berücksichtigenden freien Träger für eine Personalkostenanpassung. Dies könnten beispielsweise die Einrichtungen sein, mit denen Zielvereinbarungen bestehen.
  • Höhe einer möglichen Personalkostenanpassung und finanzielle Auswirkungen einer Personalkostenanpassung am Beispiel des Haushalts 2017/18.
  • Erfahrungen/Regelungen vergleichbarer anderer Kommunen zu einer Personalkostenanpassung.

Begründung

Für freie Träger im Kulturbereich sind bisher nur Bar- und Mietzuschüße gesondert ausgewiesen. In anderen Bereichen, z.B. bei Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Suchtberatung u.ä. sind die Personalkostenzuschüße gesondert ausgewiesen und werden entsprechend der Tarifsteigerungen von Haushalt zu Haushalt angepasst. Dass freie Träger und städtische Einrichtungen in diesen Bereichen gleichbehandelt werden, ist schlüssig: Sie bringen die gleiche Leistung für die Stadtgesellschaft – ob diese von einer städtischen Einrichtung oder beispielsweise von einem Verein erbracht wird, ist für den Bürger nicht entscheidend.

Innerhalb des Kulturbereichs gibt es aber eine Übernahme der Personalkostensteigerungen bislang ausschließlich für die städtischen Kultureinrichtungen und den Eigenbetrieb Theater Freiburg. Im Doppelhaushalt 2015/2016 wurden daher erstmals die Haushaltsansätze der freien Träger pauschal um 2% angehoben. Leider wurde diese sinnvolle Maßnahme im folgenden Doppelhaushalt 2017/2018 nicht fortgeführt.

Eine Ungleichbehandlung der freien Träger ist aber unbegründet: Diese tragen – wie auch die städtischen Einrichtungen – zu einem qualitativ hochstehenden und vielfältigen Kulturangebot und zu einer Umsetzung der im Kulturkonzept dargelegten kulturpolitischen Ziele der Stadt Freiburg z.B. in den Bereichen Kulturelle Bildung und Interkultur bei.

Die Löhne im Kulturbereich sind niedriger als in anderen Bereichen. Wir sehen wir eine soziale Verantwortung der Stadt, künftig zumindest weitere Reallohnminderungen im Kulturbereich, wie sie in Folge der bisherigen Förderpraxis seitens der Stadt leider üblich sind, zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen,

Maria Viethen, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen

Monika Stein, stv. Fraktionsvorsitzende JPG

Timothy Simms, Stadtrat Bündnis 90/Die Grünen