Innenstadt: Stadtteilleitlinien können nicht allein Entwicklung bestimmen! 1. Oktober 201916. Juni 2021 Foto: Timothy Simms Im heutigen Gemeinderat geht es um die Stadtteilleitlinien Innenstadt. Aufgrund der wichtigen Funktion der Innenstadt für alle Bürger*innen und der dynamischen Entwicklung können die Stadtteilleitlinien nicht alleine Basis für die Entwicklung sein. Deshalb haben wir einen Ergänzungsantrag gestellt. Ergänzungsantrag zu TOP 12 der Gemeinderatssitzung vom 1. Oktober 2019: Stadtteilleitlinien (STELL) und Freiraumkonzept Innenstadt (G-19/142) Sehr geehrter Oberbürgermeister Horn, sehr geehrter Bürgermeister Prof. Dr. Haag, wir beantragen den Bechlussantrag in Ziffer 1 wie folgt zu ergänzen: Bauliche und planerische Maßnahmen können nicht alleine aus dem STELL entwickelt werden, sondern müssen aktuelle Entwicklungen berücksichtigen. Begründung Stadtrat Jan Otto (Bild: Britt Schilling) In der Vorberatung der Drucksache wurde die Bürger*innenbeteiligung kritisch kommentiert, da relevante Nutzer*innengruppen durch die gewählten Beteiligungsinstrumente nicht einbezogen waren. Aufgrund der zahlreichen Funktionen, die die Innenstadt für die Gesamtstadt und die Freiburger Bürger*innen hat, stellt sich ohnehin die Frage, ob Stadtteilleitlinien hier das richtige Instrument waren. Aufgrund der dynamischen Enwicklung der Innenstadt kann der STELL daher nicht alleinige Grundlage künftiger Planung sein. Mit freundlichen Grüßen Jan Otto, stellvertretender Fraktionsvorsitzender Timothy Simms, Stadtrat, Fraktionsgeschäftsführer
Antrag Interfraktioneller Antrag nach §34 GemO Abs. 1 Satz 4: Übersicht Sanierungsstand und Stand der Barrierefreiheit von Jugendhäusern 11. Februar 202519. Februar 2025 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, im Rahmen der kommunalen Verantwortung für die offene Kinder- und Jugendarbeit bitten wir die Verwaltung um eine Bestandsaufnahme der städtischen Jugendhäuser. Ziel ist es, den ak- […]
Interfraktioneller Antrag Evaluation der Städtebaulichen Erhaltungssatzung 20. Dezember 202413. Januar 2025 Im Bereich der sozialen Erhaltungssatzungen finden regelmäßig Evaluationen statt. Diese Überprüfung hat bei der städtebaulichen Erhaltungssatzung in Hinblick auf die Herausforderung Klimaschutz/Schaffung zusätzlichen Wohnraums bis jetzt nicht stattgefunden. Deswegen beantragen wir diese hiermit für die Tagesordnung des Gemeinderats.