Antrag

Interfraktioneller Antrag: Kommunaler Antidiskriminierungsbericht

Diskriminierung ist für viele Menschen ein alltägliches Thema – auch in einer offenen und pluralen Stadt wie Freiburg. Die Stadt Freiburg verfügt mit dem Netzwerk für Gleichbehandlung Freiburg über eine Beratungsstelle, die Betroffene berät und Präventionsarbeit leistet – einen Bericht über deren Arbeit hat es in den gemeinderätlichen Gremien bis dato jedoch nicht gegeben. Um Diskriminierung nachhaltig zu bekämpfen, müssen wir diskriminierende Strukturen identifizieren und sie anschließend reformieren oder beseitigen.  Daher fordern wir einen Kommunalen Antidiskriminierungsbericht, der Diskriminierung in der Stadt aufzeigt und erste Handlungsoptionen skizziert. Denn der Kampf gegen Ausgrenzung und Benachteiligung ist eine Daueraufgabe.

Antrag nach §34 GemO zur Tagesordnung des Gemeinderats

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,

Diskriminierung ist für viele Menschen ein alltägliches Thema – auch in einer offenen und pluralen Stadt wie Freiburg. Es passiert beim Einkaufen, beim Bewerbungsgespräch, bei der Wohnungssuche, an der Clubtür, im ÖPNV oder in der Schule. Menschen werden aufgrund von tatsächlichen oder zugeschriebenen Merkmalen benachteiligt und ausgegrenzt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) benennt als Merkmale für eine Diskriminierung die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion bzw. Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Identität. Ein weiteres Merkmal, das nicht durch das AGG abgedeckt wird, ist die soziale Herkunft (Klassismus).

Die Stadt Freiburg verfügt mit dem Netzwerk für Gleichbehandlung Freiburg über eine Beratungsstelle, die Betroffene oder ihre Angehörigen berät, Präventionsarbeit in Form von Fortbildungen, Workshops und Vorträgen durchführt und Netzwerkarbeit in Freiburg und im Land leistet. Das Netzwerk wird zu gleichen Teilen von Kommune und Land gefördert und ist bei Pro Familia Freiburg angedockt. Einen Bericht über die Arbeit des Netzwerks für Gleichbehandlung hat es in den gemeinderätlichen Gremien bis dato nicht gegeben

Es ist gut, dass wir in Freiburg diese Beratungsstelle haben. Die Beratung hilft Betroffenen sich zu verteidigen und gegebenenfalls ihr Recht durchzusetzen. Um Diskriminierung nachhaltig zu bekämpfen, müssen wir jedoch mehrere Schritte weiter gehen. Wir müssen die diskriminierenden Strukturen identifizieren und sie anschließend reformieren oder beseitigen.

In einem ersten Schritt benötigen wir dafür einen Sachstand zur Diskriminierung in Freiburg. Daher fordern die unterzeichnenden Fraktionen einen Kommunalen Antidiskriminierungsbericht.

Auf Grundlage der existierenden und noch zu erhebenden Daten des Netzwerks für Gleichbehandlung soll identifiziert werden, wer, wo und wie in Freiburg Diskriminierung erfährt und welche Gruppen noch nicht erfasst werden, weil sie das Netzwerk z.B. noch nicht kennen oder sich nicht trauen sich zu beschweren.

Der Kampf gegen Ausgrenzung und Benachteiligung ist eine Daueraufgabe. Daher fordern wir weiter, dass ein Kommunaler Antidiskriminierungsbericht sowie die daraus resultierenden Maßnahmen zur Bekämpfung regelmäßig in den gemeinderätlichen Gremien diskutiert werden.

Die unterzeichnenden Fraktionen beantragen:

  1. Die Stadt Freiburg soll zur Gemeinderatssitzung am 7./8.12.20. in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk für Gleichbehandlung einen Bericht zur Diskriminierung in der Stadt vorlegen. 
    1. Der Bericht soll aufzeigen welche Gruppen wo und wie in der Stadt Diskriminierungen ausgesetzt sind.
    2. Der Bericht soll mögliche Lösungen aufzeigen, wie die Diskriminierung beendet werden könnte bzw. wie Betroffene noch besser unterstützt oder geschützt werden können.
    3. Der Bericht soll aufzeigen, welche Lücken bei der Erfassung von Diskriminierung noch bestehen.
    4. Der Bericht soll darlegen, wie die Stadt Freiburg als Arbeitgeberin mit dem Thema Diskriminierung umgeht (Einstellungspraxis, Arbeitsalltag, Aufstieg innerhalb der Verwaltung).
    5. Der Bericht soll aufzeigen, wie die städtischen Tochtergesellschaften und Unternehmen mit städtischer Beteiligung mit dem Thema Diskriminierung umgehen (Einstellungspraxis, Arbeitsalltag, Aufstieg innerhalb des Unternehmens).
    6. Bei der Erstellung des Berichts sollen die Beauftragte für Menschen mit Behinderung, die Stelle zur Gleichberechtigung der Frau, die Geschäftsstelle Gender & Diversity, der Migrant*innenbeirat sowie Personalrät*innen der Stadtverwaltung, der städtischen Tochtergesellschaften und Unternehmen mit städtischer Beteiligung aktiv einbezogen werden.
    7. In den Bericht einfließen sollen der „Roma/Sinti Diskriminierungsbericht 2019 Freiburg“ sowie eine Auflistung der antisemitischen und antimuslimischen Vorfälle des Jahres 2019.   
  1. Der Bericht soll im Ausschuss für Migration und Integration am 12.11.20 und im Sozialausschuss am 30.11.20 vorberaten werden.
  2. Der Kommunale Antidiskriminierungsbericht soll zukünftig alle zwei Jahre im Gemeinderat vorgestellt werden. Die Vorberatungen sollen zukünftig in allen Ausschüssen stattfinden, die gemäß Bericht Themenfelder bearbeiten, in denen es zu Diskriminierungen kommt.
  3. Der Bericht soll zeitlich so vorgestellt werden, dass haushaltsrelevante Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung es noch in den darauffolgenden Doppelhaushalt schaffen.
  4. Die Stadt Freiburg soll innerhalb eines Jahres einen separaten Bericht zur Diskriminierung an Freiburger Schulen vorlegen. Zur Ermittlung der Diskriminierung soll eine schriftliche Abfrage unter der Schulsozialarbeit aller Grund-  und weiterführenden Schulen sowie SBBZn vorgenommen werden.

                                                

Mit freundlichen Grüßen,

Karim Saleh, Vanessa Carboni und Jan Otto, Bündnis 90/Die Grünen

Monika Stein, Irene Vogel und Felix Beuter, Eine Stadt für Alle

Simon Sumbert und Maria del Mar Mena Aragon, JUPI

Claudia Feierling, FDP-BFF

gestellt am 03.07.2020

erfasst am 28.07.2020