Anfrage

Tarifsteigerungen für Kitas weiterhin übernehmen!

Im Dezember wird der Haushalt für die Jahre 2021/22 eingebracht. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die finanziellen Lage vielerorts, auch in Freiburg, angespannt. Die Stadtverwaltung plant dadurch, im kommenden Haushalt keine Mittel für Tarifsteigerungen einzustellen. Diese Maßnahme halten wir besonders im Bereich der Kinderbetreuung für den falschen Weg, da freie Kitaträger keine Eigenmittel erwirtschaften können, um diese Mehrkosten selbst zu tragen. In einer Anfrage wollen wir daher wissen, wie ein Aussetzen von Tarifsteigerungen konkret umgesetzt werden soll und welche Folgen für die Kinderbetreuungssituation in Freiburg zu erwarten sind.

Anfrage nach §24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen: Aussetzen von Tariferhöhungen in den Kindertagesstätten im DHH 2021/22

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,

wir verstehen, dass uns die Pandemie als Kommune vor finanzielle Herausforderungen stellt. Das verlangt auch unbequeme Lösungen. Die geplante Maßnahme, im kommenden Doppelhaushalt 2021/22 keine Mittel für Tarifsteigerungen einzustellen, halten wir jedoch insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung für den falschen Weg. Die freien Träger können keine Eigenmittel erwirtschaften, um diese Mehrkosten selbst zu tragen. Das zeigen auch aktuelle Rückmeldungen des Gesamtelternbeirates und der freien Wohlfahrtspflege.

Sollten die Tarifsteigerungen seitens der Stadt Freiburg ausgesetzt bzw. nicht mehr übernommen werden, befürchten wir, dass die Qualität in den Kindertagesstätten abnimmt, die Mehrkosten durch höhere Elternbeiträge erwirtschaftet oder kleine Einrichtungen geschlossen werden müssen.

Wir bitten daher um die rasche Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Ist es rechtlich zulässig, dass die Stadt Freiburg nicht mehr die Tarifsteigerungen für die Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft übernimmt bzw. diese für den HH 2021/22 aussetzt? Können Sie hierbei Bezug nehmen auf die geltenden Finanzierungsregelungen und Förderrichtlinien des Landes sowie auf die Kita-Richtlinien der Stadt Freiburg?
  2. Durch die Kita-Richtlinien der Stadt Freiburg sind die Träger an die Tarifverträge und damit auch an Tarifsteigerungen gebunden. Die beschlossenen Tariferhöhungen treten zum 01.04.2021 sukzessive in Kraft. Der Doppelhaushalt 2021/22 wird voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte durch das Regierungspräsidium genehmigt. Wie ist die konkrete Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme geplant und wie gestalten sich in diesem speziellen Fall die rechtlichen Bedingungen?
  3. Was bedeuten die beschlossenen Tarifsteigerungen für das Jahr 2021 und 2022 für die freien Träger und die städtischen Kitas in absoluten Zahlen? Wie stark müssten die Elternbeiträge durchschnittlich erhöht werden, um die beschlossenen Tarifsteigerungen ab April 2021 zu erwirtschaften? Welche Mehrkosten fallen durch die Erstattungsmechanismen für Familien mit geringem Einkommen auf die Stadt Freiburg zurück?
  4. Welche Maßnahmen muss die Stadt Freiburg ergreifen, um die Tarifsteigerung bei den städtischen Kindertagesstätten eigenständig zu erwirtschaften?
  5. Für welche Haushaltsjahre soll die geplante Regelung gelten und werden die ausgesetz- ten Tarifsteigerungen in den Folgejahren kompensiert?
  6. Gibt es Überlegungen in der Verwaltung, was es bedeutet, wenn es zu keiner Kompensation kommt: Was bedeutet es langfristig für die Kinderbetreuungssituation in Freiburg und für die Eltern? Rechnen Sie mit Schließungen, insbesondere kleiner Träger, und wie geht dies einher mit der derzeitigen Kindertagesstättenbedarfsplanung?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Pia Maria Federer, Stadträtin
Annabelle Kalckreuth, Stadträtin
Nadyne Saint-Cast, Stadträtin

Anfrage gestellt am 28.10.2020