FAQ FAQ zum Anwohnerparken 30. März 202113. Februar 2023 Wir waren mit unserem Haushaltantrag zur Erhöhung der Gebühren für Anwohnerparken erfolgreich. Uns erreichen dazu viele Fragen, die wir hier gebündelt beantworten. Städte wie Kopenhagen gelten als erfolgreiche Vorbilder für die Verkehrswende – auch dort gehen Radwegebau und erhöhte Parkosten Hand in Hand. Man braucht beides: bessere Infrastruktur für Rad und Fussverkehr UND eine Abkehr der Subventionierung des Autoverkehrs. Warum werden die Gebühren für das Anwohnerparken erhöht? Seit 1993 sind die Anwohnerparkgebühren vom Bund festgelegt. Bislang dürfen sie maximal 30 Euro pro Jahr betragen. Dies wurde im Sommer 2020 geändert. Das Straßenverkehrsgesetz erlaubt nun den Ländern, den Kommunen bei der Bepreisung ihrer Anwohnerparkflächen freien Spielraum zu lassen. Damit kommt das Gesetz einer jahrelangen Forderung des Städtetags nach. Die Verordnung der Landesregierung zur Erhebung von Parkgebühren ist in Arbeit. Wir rechnen damit, dass Freiburg ab 2022 über die Kosten der Anwohnerparkgebühren selbst entscheiden darf. Stand heute wäre Freiburg damit Vorreiterin. Die Kosten von 30 Euro sind eine Verwaltungsgebühr. Zum ersten Mal gibt es nun auch eine Parkgebühr dazu. Die Mehreinnahmen sollen ausschließlich für die dringend nötige Verkehrswende genutzt werden. Damit entsteht auch ein Mehrwert an Lebensqualität für die Menschen, die in Wohngebieten mit hohem Parkdruck leben. Wie kommt man auf die Höhe, wie berechnet man das sinnvoll? Das Deutsche Institut für Urbanistik stellt in seiner Publikation „Bewohnerparken in den Städten – wie teuer darf es sein?“ verschiedene Berechnungsgrundlagen vor, an denen wir uns orientiert haben. Orientiert man sich am Marktwert der Fläche kann man sich z.B. am Bodenrichtwert der Fläche orientieren. In die Wiehre käme man dann auf eine Gebühr von 50 Euro im Monat. Orientiert man sich an Parkhäusern in der Nähe der bewirtschafteten Gebiete betrüge der Betrag in der Wiehre ca. 45 Euro (Kosten eines Stellplatzes im ZO). Orientiert man sich in der Wiehre an den Kosten, die Car Sharing Betreiber*innen für ihren Platz zahlen, käme man auch auf 45 Euro im Monat. Die tatsächlichen Bewirtschaftungskosten der Fläche sind schwer zu berechnen. Erstaunlicherweise werden diese Daten noch von keiner Stadt erfasst. Agora Verkehrswende hat ausgerechnet, dass in Berlin ca. 220 Euro im Jahr an Bereitstellungskosten für einen Parkplatz im öffentlichen Raum anfallen. Geht man von dieser Zahl aus, würde ein Parkplatz im Monat ca. 18 Euro kosten. Auch die Sondernutzungsgebühren für einen Marktstand in der Größe eines Parkplatzes könnten herangezogen werden. Dann kommt man in Freiburg auf 360 Euro im Monat. Warum haben die Grünen sich für 360 Euro jährlich entschieden? Wir haben uns aus folgenden Gründen für einen Wert von im Schnitt 30 Euro entschieden: Die Erhöhung der Gebühren soll einen verkehrslenkenden Effekt haben: einerseits soll sie die Menschen zum Nachdenken bewegen, ob sie ihr Auto wirklich brauchen bzw. ihre Autos auf die anders genutzten privaten Flächen zu stellen. andererseits soll das eingenommene Geld auch direkt in die Förderung nachhaltiger Mobilität investiert werden. Durch die beträchtlichen Mehreinnahmen kann schnell viel gemacht werden. Die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum wird steigen. 30 Euro sind für uns aus allen obenstehenden Berechnungen ein angemessener Preis. Weniger als einen Euro am Tag für einen Stellplatz im öffentlichen Raum scheinen uns ein tragfähiger und den Menschen zumutbarer Kompromiss zu sein. Unser Ziel ist ein Schnitt von 30 Euro. Kleine und niedrige Fahrzeuge sollen billiger sein als große und hohe. Menschen, die Sozialleistungen bekommen sollen eine geringere Gebühr zahlen – so wie es ja auch ein Sozialticket für Bus und Bahn gibt. Soziale & ökologische Kriterien für Gebührenhöhe – was ist in Arbeit? Wir haben die Verwaltung beauftragt ein Konzept zu erarbeiten, das ohne großen bürokratischen Mehraufwand zu erzeugen, nach folgenden Kriterien gestaffelt werden soll: geringerer Preis für Menschen, die Sozialleistungen, z.B. Wohngeld beziehen. gestaffelter Preis nach Fahrzeuggröße und Fahrzeughöhe Warum nicht in allen Bereichen der Stadt Parkgebühren? Parkgebühren werden da erhoben, wo der Parkdruck besonders hoch ist. Der Preis soll eine lenkende Wirkung haben. Da der Parkdruck in der Stadt steigt, ist die Verwaltung dabei, die Parkraumbewirtschaftung auszuweiten und zu prüfen, wo Bewirtschaftung sinnvoll wäre. Letztlich entsteht aber eine Gerechtigkeitslücke weniger dadurch, dass manche in Gebieten, die bewirtschaftet werden und andere in Gebieten, in denen kostenlos geparkt werden, sondern vielmehr dadurch, dass manche günstig im öffentlichen Raum parken und andere hohe Kosten für Tiefgaragenplätze ihrer Mietwohnung zahlen müssen. Wie wird kontrolliert? Kontrolliert wird durch den Gemeindevollzugsdienst (GVD). Momentan vornehmlich in der Innenstadt. Das führt dazu, dass es in vielen bewirtschafteten Gebieten billiger ist, ab und an ein Knöllchen zu zahlen als die tatsächlichen Parkgebühren zu begleichen. Wir wollen darum den GVD personell aufstocken und haben die Verwaltung beauftragt, konsequent stadtweit Parkverstöße zu ahnden. Aber bei Bewohnerparken zahlt man für eine Leistung, die nicht immer verfügbar ist? Ein Auto steht im Schnitt 23 Stunden am Tag ungenutzt an seinem Platz. Wir sehen unsere Aufgabe darin, uns um den fließenden Verkehr im öffentlichen Raum zu kümmern und diesen allen Menschen zur Verfügung zu stellen. Wer das kostbare Gut öffentlicher Raum privat nutzt, soll dafür bezahlen. Es gibt kein verbuchtes Recht auf einen Parkplatz vor der Haustüre. Dennoch sind wir der Überzeugung, dass die drastische Erhöhung dazu beitragen kann, dass der Parkdruck sinkt (wenn die, die private Flächen haben, sie nun wieder zum Parken des eigenen Autos nutzen und Menschen, die das Auto nicht brauchen, evtl. darauf verzichten.) Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist muss oftmals auch ein paar Minuten von der nächstgelegenen Haltestelle bis zur Haustür gehen. Das kann einem mit dem Auto auch passieren. Für weniger als einen Euro am Tag ist das auch zumutbar.
Interfraktionelle Anfrage Abbau der Telefonzellen im Stadtgebiet 11. Dezember 202421. Dezember 2024 Die Demontage der alten Telefonzellen im Stadtgebiet von Freiburg soll Anfang 2025 abgeschlossen sein. Die verbliebenen und nicht mehr funktionstüchtigen Telefonzellen verschmutzen zunehmend des Stadtbild. Deswegen fragen wir in einer interfraktionellen Anfrage den aktuellen Stand und Zeitplan für die Demontage nach.
Rede „Gesamtkonzept Stühlinger Kirchplatz“ 10. Dezember 202412. Dezember 2024 Rede zu TOP 10 der Sitzung des Gemeinderates am 10.12.2024: „Vielfalt, Miteinander, Respekt und Sicherheit – Sozio-kulturelles und integratives Gesamtkonzept für den Stühlinger Kirchplatz“ (G-24/039) Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,sehr geehrter […]