Antrag Keine überflüssigen Verbote! 18. Mai 20218. Februar 2022 Die neue Polizeiverordnung soll Alkoholkonsum und Rauchen auf Spielplätzen verbieten. Das ist nicht nur kaum zu kontrollieren, sondern auch unnötig. Die bisherigen Regelungen reichen aus. Getroffen werden damit alleine Jugendliche, die sich abends dort treffen wollen. Änderung der Polizeiverordnung (G-21/088) Änderungsantrag zu TOP 8 der Gemeinderatssitzung vom 18.5.2021 Sehr geehrter Oberbürgermeister Horn, Wir beantragen, in der Anlage die Ziffer 3. („§13 erhält folgende Fassung … untersagt“) zu streichen. Begründung: Die Begründung des Alkohol- und Tabakkonsumverbots auf Spielplätzen bezieht sich im wesentlich auf Gefährdungen, die aufgrund von Vermüllung durch Glasscherben und Zigarettenkippen entstehen. Es ist bereits jetzt verboten, die entsprechenden Gegenstände einfach so wegzuwerfen – vgl. Hierzu z.B. §12 (1) 4. der Polizeiverordnung. Die Stadt Freiburg hat im letzten Jahr die entsprechenden Bußgelder deutlich erhöht. Auch andere, teilweise mit Alkoholkonsum einhergehende Störungen wie z.B. Lärmen zu Ruhezeiten sind bereits anderweitig geregelt (z.B. §3 der Polizeiverordnung). Die vorgeschlagene Regelung ist damit aus unserer Sicht unnötig und es bestehet eher die Gefahr, dass eigentlich wünschenswerte Mehrfachnutzungen des öffentlichen Raums, z.B. durch Jugendliche außerhalb der Spielzeiten, verhindert werden. Sollte bei einzelnen Spielplätzen eine Problematik entstehen, könnte diese auch einfacher über ein Hinweisschild nach § 12 (2) 1. angegangen werden, in dem für den betreffenden Spielplatz entsprechende Regelungen bekannt gegeben werden. Mit freundlichen Grüßen Pia Maria Federer, Grüne Karim Saleh, Grüne Sascha Fiek, FDP/BfF eingereicht am 18.5.2021
Interfraktioneller Antrag nach §34 GemO Abs. 1 Satz 4: Übersicht Sanierungsstand und Stand der Barrierefreiheit von Jugendhäusern 11. Februar 202511. Februar 2025 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, im Rahmen der kommunalen Verantwortung für die offene Kinder- und Jugendarbeit bitten wir die Verwaltung um eine Bestandsaufnahme der städtischen Jugendhäuser. Ziel ist es, den ak- […]
Interfraktioneller Antrag Evaluation der Städtebaulichen Erhaltungssatzung 20. Dezember 202413. Januar 2025 Im Bereich der sozialen Erhaltungssatzungen finden regelmäßig Evaluationen statt. Diese Überprüfung hat bei der städtebaulichen Erhaltungssatzung in Hinblick auf die Herausforderung Klimaschutz/Schaffung zusätzlichen Wohnraums bis jetzt nicht stattgefunden. Deswegen beantragen wir diese hiermit für die Tagesordnung des Gemeinderats.