Antrag

Keine überflüssigen Verbote!

Die neue Polizeiverordnung soll Alkoholkonsum und Rauchen auf Spielplätzen verbieten. Das ist nicht nur kaum zu kontrollieren, sondern auch unnötig. Die bisherigen Regelungen reichen aus. Getroffen werden damit alleine Jugendliche, die sich abends dort treffen wollen.

Änderung der Polizeiverordnung (G-21/088)

Änderungsantrag zu TOP 8 der Gemeinderatssitzung vom 18.5.2021

Sehr geehrter Oberbürgermeister Horn,

Wir beantragen, in der Anlage die Ziffer 3. („§13 erhält folgende Fassung … untersagt“) zu streichen.

Begründung:

Die Begründung des Alkohol- und Tabakkonsumverbots auf Spielplätzen bezieht sich im wesentlich auf Gefährdungen, die aufgrund von Vermüllung durch Glasscherben und Zigarettenkippen entstehen.  Es ist bereits jetzt verboten, die entsprechenden Gegenstände einfach so wegzuwerfen – vgl. Hierzu z.B. §12 (1) 4. der Polizeiverordnung. Die Stadt Freiburg hat im letzten Jahr die entsprechenden Bußgelder deutlich erhöht.  Auch andere, teilweise mit Alkoholkonsum einhergehende Störungen wie z.B. Lärmen zu Ruhezeiten sind bereits anderweitig geregelt (z.B. §3 der Polizeiverordnung). Die vorgeschlagene Regelung ist damit aus unserer Sicht unnötig und es bestehet eher die Gefahr, dass eigentlich wünschenswerte Mehrfachnutzungen des öffentlichen Raums, z.B. durch Jugendliche außerhalb der Spielzeiten, verhindert werden.
Sollte bei einzelnen Spielplätzen eine Problematik entstehen, könnte diese auch einfacher über ein Hinweisschild nach § 12 (2) 1. angegangen werden, in dem für den betreffenden Spielplatz entsprechende Regelungen bekannt gegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Pia Maria Federer, Grüne
Karim Saleh, Grüne

Sascha Fiek, FDP/BfF

eingereicht am 18.5.2021