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Zweckentfremdung: Registrierungspflicht für Anbieter!

Die seit 2014 bestehende Zweckentfremdungssatzung wird aktualisiert. Neben kleineren Anpassungen und erweiterten Bußgeldern wird nun eine langjährige Forderung unserer Fraktion erfüllt: Anbieter wie Airbnb müssen sich registrieren und Informationen über Wohnungsanbieter herausgeben. Damit wird Zweckentfremdung von Wohnraum wirksamer bekämpft werden können.

Änderung der Zweckentfremdungssatzung und Einführung einer Registrierungspflicht für das Anbieten und Bewerben von Wohnraum an wechselnde Wohnraumnutzer_innen (Drucksache G-21/160)

Seit 2014 hat Freiburg eine Zweckentfremdungssatzung, die 2019 für weitere fünf Jahre verlängert und deren Gültigkeit 2020 vom VGH Baden-Württemberg bestätigt wurde. Grundlage ist das baden-württembergische Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Ziel ist es, sowohl die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen, Kanzleien & Co. als auch Leerstand zu verhindern.

In der Praxis wurde Änderungsbedarf an dieser gesetzlichen Grundlage deutlich. Die grün-geführte Landesregierung hat die Anregungen aus den Kommunen aufgegriffen und das Zweckentfremdungsverbotgesetz im Februar 2021 angepasst. Unter anderem wird es Kommunen nun erlaubt, eine Registrierungspflicht einzuführen. Wer Wohnraum als Ferienwohnung o.Ä. anbieten will, muss sich zukünftig bei der Stadt registrieren und die Registrierungsnummer dann bei allen Inseraten angeben. Hat ein Angebot keine solche Nummer liegt ein Anfangsverdacht einer Zweckentfremdung vor. Gleichzeitig bekommt die Stadtverwaltung über die Registrierungspflicht einen besseren Überblick und kann gezielt gegen ungenehmigte Zweckentfremdungen vorgehen.

Neben der Registrierungspflicht sollen auch noch weitere kleinere Änderungen und Konkretisierungen sowie die Erweiterung der Bußgeldtatbestände beschlossen werde. Details dazu finden sich in der Drucksache. Nach der Abstimmung im Gemeinderat wird die geänderte Fassung dann im Ortsrecht veröffentlicht.