PRESSEMITTEILUNG

VGH-Urteil: Rückenwind für angemessene Anwohnerparkgebühren

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat heute bekannt gegeben, dass der Eilantrag gegen die Anwohnerparkgebühren abgelehnt wurde. Die Begründung ist deutlich: „Mit der Bewohnerparkgebühr werde neben der (teilweisen) Kostendeckung erkennbar der legitime Zweck verfolgt, den besonderen Vorteil auszugleichen, der den Bewohnern hierdurch geboten werde, nämlich den öffentlichen Parkraum unter Befreiung von der Pflicht zur Zahlung allgemeiner Parkgebühren und der Einhaltung von Parkzeitbegrenzungen zu nutzen. Daneben verfolge die Gebührenregelung mit Blick auf das staatliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG und zum Schutz von Grundrechten vor den Gefahren des Klimawandels in zulässiger Weise und für den Gebührenschuldner ersichtlich den Lenkungszweck, den Kfz-Verkehr im innerstädtischen Bereich zu reduzieren und dadurch eine Reduktion von Treibhausgasen zu bewirken.“ In einer Pressemitteilung reagieren wir auf das Urteil und den ebenfalls heute im Gemeinderat zur Abstimmung stehenden Antrag, die Gebühren wieder zu senken.

Verwaltungsgerichtshof bestätigt Freiburger Anwohnerparkgebührensatzung

Gebührengegner im Gemeinderat sollten anerkennen, dass ihre Argumentation angeblich unverhältnismässiger Gebührenerhöhung vor Gericht nicht standhält

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat heute morgen bekannt gegeben, dass der Eilantrag gegen die Anwohnerparkgebühren abgelehnt wurde. Dennoch werden wir uns im Gemeinderat abermals mit dem Thema befassen müssen – die Fraktionen SPD/Kult, CDU, FDP/BfF und FW haben beantragt, erneut über die Anwohnerparkgebühren zu beraten. Der Beschluss war erst im Dezember 2021 gefällt worden und die neuen Gebühren von im Schnitt 360 € werden seit April dieses Jahres auch erhoben. Eine erneute Umstellung würde einen unnötigen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Die Einnahmen sind zudem schon für Rad- und Fußverkehrsmaßnahmen in den Haushalt eingestellt. Trotz des VHG-Urteils, das die deutliche Erhöhung der Gebühren als rechtmässig ansieht, fordern die genannten Ratsfraktionen eine Absenkung der Gebühr auf pauschal 180 € im Jahr – ohne Alternativen zu bieten, wie das dadurch entstehende Loch im Haushalt gedeckt werden kann.

Die Fraktionsvorsitzende Maria Viethen erklärt dazu: „Wir halten die Festsetzung auf 360 € jährlich nach wie vor für den richtigen politischen Ansatz. Der VGH hat bestätigt, dass die Gebührenhöhe nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt und die damit verbundenen klimapolitischen und verkehrspolitischen Ziele legitim sind. Die Einnahmen aus den Gebühren brauchen wir auch in den kommenden Jahren, um die Verkehrswende in Freiburg voranzubringen. Wir hoffen, dass die antragsstellenden Fraktionen das Urteil zur Kenntnis nehmen, ihre Argumentation angesichts dieser klaren Rechtssprechung überdenken und die Finanzierung von Maßnahmen zur Verkehrswende nicht durch eine Absenkung der Gebühren in Frage stellen.“

Formal muss über die Weiterbehandlung des Antrags zur Absenkung der Gebühren in der heutigen Gemeinderatssitzung abgestimmt werden. „Wir haben uns zu Beginn der Sitzungsperiode unter den Fraktionen darauf geeinigt, dass wir die Diskussion über ein Thema, das von mindestens zwölf Mitgliedern des Hauses unterstützt würde, auf jeden Fall ermöglichen werden. Es handelt sich um ein Minderheitenrecht, dass wir aus demokratischen Gründen akzeptieren und deshalb werden wir uns bei dieser Abstimmung enthalten. In der inhaltlichen Behandlung des Antrags werden wir uns für die Beibehaltung der aktuellen Gebühren stark machen, das Gerichtsurteil gibt uns dafür den nötigen Rückenwind.“, so Maria Viethen.

Pressemitteilung vom 28.06.2022