Anfrage Maßnahmen gegen Motorradlärm? 18. Juli 202215. September 2022 Alle Jahre wieder hören wir auf unseren Straßen im Sommer vermehrt das Brummen der Motorräder, die Beschwerden über Motorradlärm häufen sich. Da die Stadt Freiburg Mitglied der „Initiative Motorradlärm“ ist wollen wir wissen, ob und wie die Stadt die damit einhergehenden Forderungen umsetzt. Anfrage nach § 24 GemO zum Thema Motorradlärm Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn, sehr geehrter Herr Mobilitätsbürgermeister Prof. Dr. Haag, sehr geehrter Herr Ordnungsbürgermeister Breiter, im Oktober des Jahres 2020 ist die Stadt Freiburg der „Initiative Motorradlärm“ beigetreten. Der Beitritt zur Initiative impliziert den aktiven Einsatz gegen Motorradlärm. Laut einer aktuellen Analyse des Landesverkehrsministeriums (https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mensch-umwelt/laermschutz/laermquellen/motorradlaerm/hotspots-motorradlaerm/) ist jedes 3. Motorrad lauter als 90 dBA und sind an Wochenenden im Schnitt über doppelt so viele Motorräder unterwegs wie unter der Woche. Die Beschwerden aus der Bürger*innenschaft sind somit objektiviert und der Handlungsbedarf augenscheinlich. Wir bitten Sie darum, uns darzulegen, wie die Stadt Freiburg in Zusammenarbeit mit der Polizei sich seit Beitritt für Forderungen der Initiative Motorradlärm einsetzt: Wo werden Motorradfahrer*innen aufgefordert, rücksichtsvoll und leise zu fahren (Forderung 4)?Wird der Verkehr an den „Hotspots“ stärker als vor Beitritt zur Initiative überwacht? Wenn ja, wo? Werden die Kontrollmöglichkeiten ausgeweitet und wie (Forderung 5)?Wurden „besondere Fälle“ ausfindig gemacht und in der Folge Beschränkungen und Verbote erlassen bzw. wird dies in Erwägung gezogen (Forderung 6)?Wird eine vorsätzlich lärmerzeugende Fahrweise geahndet (Forderung 7)?Ist der Stadt bekannt, wie oft das Wochenendfahrverbot für Motorräder auf den Schauinsland am Wochenende kontrolliert wurde? Mit freundlichen Grüßen, Helmut Thoma & Lars Petersen im Stadtrat für Bündnis 90/ Die Grünen Antwort der Stadtverwaltung: 16.08.2022-2022_08_16_ru_§24-Gruene_Motora-dlarm-003Herunterladen Anfrage gestellt am 18.07.2022 beantwortet am 23.08.2022 Antwort der Stadtverwaltung
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