Pressemitteilung

Differenzierte Bewertung des Urteil zu Bewohnerparkgebühren: Grüne bewerten Bestätigung der Gebührenhöhe von im Mittel 360 Euro positiv. 

Stadträtin Annabelle von Kalckreuth (Bild: Britt Schilling)

Die Grüne Fraktion im Freiburger Stadtrat bewertet das letztinstanzliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Freiburger Bewohnerparkgebührensatzung differenziert. „Natürlich ist es erstmal schlecht, dass die bestehende Satzung, die – darauf deuten ja die ersten Erfahrungen hin – verkehrspolitisch durchaus wirksam war, gekippt wurde. Als wir 2021 die neuen Bewohnerparkgebühren von im Schnitt 360 Euro auf den Weg gebracht haben, ging es uns darum, endlich angemessene Preise für die Nutzung des öffentlichen Raums aufzurufen und durch die damit generierten Einnahmen den Ausbau von Fuß- und Radwegen zu finanzieren. Es ist daher positiv, dass nun höchstrichterlich bestätigt wurde, dass Gebühren in dieser Höhe zulässig sind“, so Stadträtin Annabelle Kalckreuth. 

Negativ bewerten die Grünen, dass eine sozialpolitisch begründete Ermässigung von Gebühren rechtlich nicht zulässig ist. „Aus unserer Sicht muss hier der Bundesgesetzgeber nachbessern und sollte die Möglichkeit schaffen, dass Städte Bewohnerparkgebühren sozial staffeln können., so Stadtrat Timothy Simms. Ärgerlich ist es, dass aufgrund eines formellen Fehlers – eine Satzung ist laut dem Gericht nicht zulässig, nur eine Verordnung – die Bewohnerparkgebührensatzung in Gänze ungültig ist. Hier hatte sich die Stadt an die Delegationsverordnung des Landes gehalten, die nun rasch überarbeitet werden muss. „Aufgrund der positiven Erfahrungen und zur Finanzierung unserer Ausbaupläne im Fuß- und Radverkehr hoffen wir darauf, dass rasch eine Nachfolgeregelung beschlossen werden kann.“, so Stadtrat Timothy Simms.

Stadtrat Timothy Simms (Bild: Britt Schilling)

Auch wenn die Bestätigung der Gebührenhöhe von 360 Euro ein wichtiger Schritt für die kommunale Verkehrswende ist: Parkraumbewirtschaftung in den Kommunen muss deutlich vereinfacht werden. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert. Auch die aktuell vorgesehenen Bußgelder für Falschparken gehören deutlich erhöht. „Es ist in Deutschland immer noch viel zu billig, falsch zu parken oder sich um das Zahlen eines Parkscheins zu drücken. Es ist doch absurd, dass für Fahren ohne Fahrschein aktuell ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro erhoben wird, während man für Parken ohne Parkschein nur zwischen 20 und 40 Euro Bußgeld zahlen muss.“, so Stadtrat Timothy Simms.

Pressemitteilung vom 14.6.2023