OB Horn hat entschieden, dass für den Anwohnerparkausweis künftig 200 Euro Gebühr fällig sind. Die vom Gemeinderat beschlossene und nach Fahrzeuggrösse und sozialen Kriterien gestaffelte Gebühr von im Schnitt 360 Euro wurde vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben. Laut dem Gerichtsurteil liegt die Zuständigkeit ausschliesslich beim Oberbürgermeister. Zur Entscheidung des Oberbürgermeisters, künftig 200 Euro als Anwohnerparkgebühr festzulegen, erklärt Stadträtin Annabelle von Kalckreuth, Sprecherin für Mobilität: Stadträtin Annabelle von Kalckreuth (Bild: Britt Schilling) „Die Anwohnerparkgebühren haben einen klaren Lenkungseffekt gehabt. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Lenkungseffekt auch bei der nun gewählten Höhe eintritt. Es wäre gerecht, wenn sich die Größe des Fahrzeugs in der Gebühr widerspiegeln würde – wir hoffen, dass dazu künftig die Voraussetzungen geschaffen werden. Es ist uns ein Anliegen, dass die Verkehrswende für alle bezahlbar bleibt. Deshalb muss – wie vom deutschen Städtetag gefordert – eine Sozialstaffelung im Strassenverkehrsrecht verankert werden. Das FDP-geführte Bundesverkehrsministerium hat die Chance, dies bei der jüngsten Novelle des Strassenverkehrsgesetzes zu verankern, verpasst. Dass die Stadt nun unsere Anregung aufgreift, ein Zuschussmodell wie in Karlruhe zu prüfen, finden wir gut. Unsere Anfrage vom Juni 2023 dazu ist leider noch unbeantwortet.“
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