Wir haben 2019 eine Verpackungssteuer beantragt, langsam geht es auf die Zielgerade. In unserem FAQ erfahrt ihr mehr zur Verpackungssteuer.

Was ist eine kommunale Verpackungssteuer?

Mit einer kommunalen Verpackungssteuer werden Einwegverpackungen für Speisen und Getränke sowie Einwegbesteck besteuert. Voraussetzung ist, dass die Speisen zum unmittelbaren Verzehr vor Ort oder als Take-Away verkauft werden. Bekanntestes Beispiel ist der Cafe-to-Go-Einwegbecher. In Tübingen wurde 2019 eine solche Steuer seitens der Stadt vorgeschlagen und 2021 in Höhe von 50 Cent pro Becher beschlossen. Unsere Fraktion hat das rasch aufgegriffen und bereits 2019 darum gebeten, das Thema auch in Freiburg auf die Tagesordnung zu setzen. Nun hat die Stadt Freiburg einen aktuellen Sachstand zur Verpackungssteuer verfasst und schlägt vor, zum 1.7.2025 eine Verpackungssteuer in Freiburg einzuführen (Mehr Info)

Gilt die Steuer auch z.B. fürs St. Georgener Weinfest und andere Feste und Hocks?

Wie genau die Steuer ausgestaltet wird, ist noch nicht entschieden. Man wird sich aber sicherlich an der Ausgestaltung in Tübingen orientieren. In Tübingen gibt es eine Steuerbefreiung für Stadtteilfeste. Solche Ausnahmen sind also prinzipiell möglich. Da bei vielen Festen aber vor Ort konsumiert wird, spricht aber auch hier viel für Mehrweglösungen, die ja auch vielfach schon genutzt werden. Die Stadt Tübingen hat viele Fragen und Antworten zur konkreten Ausgestaltung der Verpackungssteuer in Tübingen auf einer Informationsseite zusammengestellt.

Welches Ziel hat eine Verpackungssteuer?

Wir sehen hier ganz klar eine Lenkungssteuer: Indem Einweg teurer wird, wird Mehrweg attraktiver. Eine Verpackungssteuer kann so die Müllmenge reduzieren und die Mehrwegquote erhöhen. In Tübingen sieht man hier erste Erfolge: Während bundesweit die Mehrwegquote im To-Go-Bereich unter 5% liegt, liegt sie in Tübingen mittlerweile nahe von 50%.

Ist eine solche Verpackungssteuer überhaupt rechtlich zulässig?

Die Grüne Fraktion hat bereits in den 90er Jahren eine Verpackungssteuer gefordert. Seinerzeit hat die Stadt Kassel eine solche Steuer versucht einzuführen. 1998 wurde diese Steuer aber vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt, weil sie im Konflikt zu damaligen Abfallrecht des Bundes stand. Mittlerweile hat sich die Rechtslage aber geändert, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes steht einer solchen Steuer nach Auffassung von Juristen nicht entgegen. Die Stadt Tübingen hat deshalb eine Verpackungssteuer eingeführt und diese wurde im Grundsatz 2023 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Es ist noch eine Verfassungsbeschwerde anhängig – es klagt eine Filiale eines bekannten Fastfoodkonzerns. 

Was passiert mit den Einnahmen der Steuer?

Wie bei jeder Steuer fliessen die erstmal in den Haushalt und tragen z.B. dazu bei, dass die Kosten für die Stadtreinigung bezahlt werden können, die sich aus dem Einwegmüll ergeben. Aus Sicht unserer Fraktion soll ein Teil der Einnahmen verwendet werden, um die Gastronomie zu unterstützen, auf Mehrweg umzustellen. So hat Tübingen z.B. Zuschüsse für Spülmaschinen gewährt. Zudem können mit den Einnahmen weitere Kampagnen zur Müllvermeidung und Aufwertung des Öffentlichen Raums angestossen werden.

Warum wird die Steuer erst 2025 eingeführt?

Weil eine Steuer immer voraussetzungsvoll ist und alle Beteiligten sich gut darauf einstellen können sollen:

  • Betriebe brauchen für Umstellung von Buchhaltung/Kassensysteme den nötigen Vorlauf.
  • Möglichst viele Betriebe sollen möglichst auf Mehrweg umstellen. Dazu braucht es Beratung und Vorlauf.
  • Auch die Stadt muss die Voraussetzung schaffen, dass die Steuer mit möglichst wenig Aufwand für alle Seiten umsetzbar ist.
  • Wir Förderprogramme für die Gastronomie wollen und diese erst entsprechend entwickelt werden müssen.