Das Zeltmusikfestival(ZMF) ist seit Jahren auf dem Mundenhofgelände beheimatet und für viele Freiburger*innen fester Bestandteil des Sommerprogramms. In der Nähe wird der Stadtteil Dietenbach entstehen – mit dringend benötigtem bezahlbaren Wohnraum. Was bedeutet das für das ZMF und wie kann sichergestellt werden, dass das ZMF auch weiterhin erfolgreich auf dem angestammten Gelände stattfinden kann? Das wollen wir wissen. Aus unserer Sicht ist klar: Das ZMF soll weiterhin auf dem bisherigen Gelände stattfinden. Gemeinsam mit anderen Fraktionen haben wir daher beantragt, dass die Zukunft des ZMF auf die Tagesordnung des Gemeinderats gesetzt wird. ANTRAG GEMÄSS § 34 GEMO ZU SACHTHEMEN AUSSERHALB VON SITZUNG Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn, das etablierte und weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannte Zelt-Musik-Festival (ZMF) steht aufgrund der beginnenden Bauarbeiten für den neuen Stadtteil Dietenbach vor Veränderungen in Bezug auf mögliche Lärmbeschwerden der neuen Stadtteilbewohnerinnen und -bewohner, veränderte bzw. wegfallende Parkflächen für Fahrräder und Autos sowie mögliche Erweiterungsflächen. Angesichts dieser Situation möchten wir Sie bitten, ein Konzept für die Zukunft des Zelt-Musik-Festivals unter Berücksichtigung der folgenden Punkte und Fragen zu erstellen und eine entsprechende Vorlage im Gemeinderat einzubringen. 1. LÄRMSCHUTZ Liegt ein Lärmgutachten vor, das die möglichen Lärmimmissionen des Festivals für die zukünftigen Bewohner des neuen Stadtteils bewertet? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezogen?Welche alternativen Lärmschutzmaßnahmen sind denkbar, falls die geplanten Maßnahmen nicht ausreichen (z.B. durch einen größeren Abstand zwischen Mundenhof und erster Wohnbebauung)?Die Stadt plant, die auftretenden Lärmprobleme durch Dienstbarkeiten zu lösen. Lärmschutz ist Gesundheitsschutz, so dass eine vertragliche Regelung mit den Grundstückseigentümern undGrundstückseigentümern und Mietern im neuen Stadtteil nicht ausreicht. Es stellt sich daher die Frage, ob und wie in den städtebaulichen Verträgen dafür gesorgt wird, dass diese Festsetzung auch tatsächlich rechtlich belastbar ist. 2. FLÄCHENVERSCHIEBUNG Wurde berücksichtigt, dass durch den neuen Stadtteil auch mehr Besucher zum Festival kommen werden?Welche Möglichkeiten wurden geprüft, um dem Festival einen neuen oder erweiterten Standort zu sichern? Nach mehreren offenbar erfolglosen Versuchen, ein neues Gelände zu finden, stellt sich nun die Frage, ob eine Erweiterung im Rahmen des Mundenhofs denkbar wäre. Inwieweit steht hierder Naturschutz den dringend benötigten Ausweichflächen für den Mundenhof im Wege? Da für das Dietenbach-Gelände Ersatzflächen für Naturschutzflächen gefunden werden konnten, sollte dies nicht auch für den Mundenhof möglich sein?Besteht die Möglichkeit, Gehege temporär während des Festivals zu verlegen, um dem ZMF die dringend benötigte Erweiterung zu ermöglichen, wenn die Dietenbacher als Gäste hinzukommen? 3. GARAGE Die Bebauungspläne sehen mehrere Quartiersgaragen vor. Eine davon liegt direkt vor den Toren des Mundenhofs und des Festivals. Wie ist die geplante Nutzung der Quartiersgaragen konkret definiert? Sind sie ausschließlich für Anwohner gedacht oder ist auch eine Nutzung durch Besucher des Mundenhofs und des ZMF vorgesehen? Schließlich erzielen sowohl der Mundenhof als auch das ZMF einen wesentlichen Teil ihrer Einnahmen aus den Parkgebühren.Wie wird die erforderliche Kapazität für Fahrräder und PKW während des ZMF gewährleistet?Insbesondere vor dem Hintergrund der begrenzten Kapazitäten des Parkhauses? Während des Festivals werden bis zu 2.000 Fahrradstellplätze und ca. 1.200 PKW-Stellplätze benötigt.Stellflächen, die ein Parkhaus allein nicht abdecken kann. Auch für das Festival sind die Parkplätze von großer Bedeutung, da ein Teil der Gäste nur mit dem Auto anreisen kann, wenn der ÖPNV nicht zur Verfügung steht. Während des Festivals würden die Parkplätze sonst weder für das ZMF noch für den Mundenhof ausreichen, da das Festivalgelände in dieser Zeit nicht als Parkfläche für den Mundenhof zur Verfügung steht. 4. ZUFAHRT UND BAUSTELLE Wie wird sichergestellt, dass die Zufahrt zum Mundenhof und zum Festivalgelände während der gesamten Bauphase des neuen Stadtteils jederzeit gewährleistet ist, um die Durchführung des Festivals nicht zu gefährden?Sollte dies zu irgendeinem Zeitpunkt nicht möglich sein, kann das Festival womöglich nicht stattfinden. Zu viele Beteiligte hängen davon ab. Nach Einschätzung der Betreiber kann nach einem Aussetzen des Festivals für bereits ein Jahr eine Weiterführung des Festivals nicht mehr gewährleistet werden, da zahlreiche Dienstleister und Lieferanten sich anderweitig orientieren müssen und nicht mehr zu den erforderlichen Konditionen zur Verfügung stünden. 5. INFORMATIONSPAVILLON Für die Bürgerinformation wurde ein Pavillon mit den Maßen 13,50 m x 6,5 m beschafft, der so aufgestellt werden soll, dass er größtenteils in den Backstagebereich des Festivals hineinragt und damit aus Sicht der Veranstalter die Sicherheitsinfrastruktur massiv behindert. Zufahrten und Aufstellflächen für Rettungsfahrzeuge sowie Rangiermöglichkeiten für Lieferverkehr, Nightliner und LKW seien durch diese Planung nicht mehr möglich.Wurde diese eventuell entstehende Einschränkung des ZMF durch die Platzierung des Pavillons in Betracht gezogen und wäre eine Verlegung auf einen besser geeigneten Standort angezeigt und noch möglich?
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