Anfrage

Nachgefragt: Handhabung Auskunftssperre

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

insbesondere für Personen, die sich gegen Rechtsextremismus und Rechte Gewalt einsetzen, ist
eine Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz eine Möglichkeit, Bedrohungen und
gefährlichen Situationen vorzubeugen.


An uns wurde in diesem Zusammenhang herangetragen, dass die Gewährung von
Auskunftssperren bei Mitgliedern zweier landesweit arbeitender Organisationen in Freiburg
restriktiver als in anderen Kommunen gehandhabt wird. Ebenfalls wissen wir von politisch
aktiven Personen, insbesondere Frauen, die trotz Screenshots von Drohnachrichten auf Social
Media keine Auskunftssperre bekommen haben.


Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen

  1. Auf welcher Grundlage werden Auskunftssperren im Melderegister eingetragen?
  2. Welchen Spielraum hat die Verwaltung hierbei und inwiefern kann dieser genutzt
    werden, um bedrohte Personen besser zu schützen?

Vor dem Hintergrund der Aktualität des Themas bitten wir trotz der kurzen Frist um eine erste
Antwort in der heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und eine schriftliche
Antwort im Nachgang.


Mit freundlichen Grüßen
Karim Saleh, Sprecher für Demokratie und Teilhabe
Clara Wellhäußer, Sprecherin für Vielfalt