Stärkung der Kindertagespflege

Um der gestiegenen Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren nachzukommen und für die Familien eine verlässliche Kinderbetreuung zu gewährleisten, muss die Kindertagespflege gestärkt werden. Dafür braucht es genügend und gut ausgebildetes Personal. In Zeiten des Fachkräftemangels muss die Schaffung guter Arbeitsbedingungen dabei ein zentrales Ziel sein. 

Den interfraktionellen Antrag (Bündnis 90 / die Grünen – CDU) vom 11.01.2024 zur Stärkung der Kindertagespflege hat die Stadt zum Anlass genommen, bestehende Regelungen zu überprüfen und eine „Neufassung der Richtlinien zur Förderung von Kindern in der Tagespflege“ vorzulegen. Wir möchten die Rahmenbedingungen jedoch noch weiter verbessern und beantragen deshalb in einem interfraktionellen Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag (Bündnis 90 / Die Grünen – SPD/KULT und JUPI) eine Erhöhung der Schließtage, sowie des Grundförderbeitrages. Beides soll im Gemeinderat diskutiert und beschlossen werden.


„Neufassung der Richtlinien zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege“ Drucksache G-24/080 hier: Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 8 der Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2024

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn, 

sehr geehrte Bildungsbürgermeisterin Buchheit,  

den interfraktionellen Antrag (Bündnis 90 / die Grünen – CDU) vom 11.01.2024 zur Stärkung der Kindertagespflege hat die Stadt zum Anlass genommen, bestehende Regelungen zu überprüfen und eine Neufassung der Richtlinien zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege vorzulegen. Wir begrüßen, dass die Neufassung der Richtlinien bereits Forderungen, wie zum Beispiel die Erhöhung des Mietzuschusses oder die Vertretungsmodelle mit aufnimmt, die zu einer Stärkung der Kindertagespflege beitragen. Für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen, beantragen wir jedoch, dass folgende Punkte in der „Neufassung der Richtlinien zur Förderung von Kindern in der Tagespflege“ noch ergänzt bzw. geändert und im nächsten Doppelhaushalt berücksichtigt werden:

– eine Änderung der betreuungsfreien Zeit auf 29 Tage (vgl. Kindertagesstätte) : § 17 Betreuungsfreie Zeit der Kindertagespflegeperson „Bei einer durchgehenden Betreuungszeit von mindestens zwölf Monaten hat die Kindertagespflegeperson einen Anspruch auf Fortsetzung der Leistungen im Sinne des § 13 für die Dauer von insgesamt 29 Tagen, an denen zu Erholungszwecken von der Kindertagespflegeperson keine Betreuung geleistet wird. Die Inanspruchnahme der betreuungsfreien Zeit ist mit den Erziehungsberechtigten abzustimmen.

– die Förderleistung (Grundförderbetrag), der im Rahmen der laufenden Geldleistungen (nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB VIII) gewährt wird, soll um 10ct erhöht werden. (Neufassung Richtlinien §13 (1))

Begründung: 

Um der gestiegenen Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren nachzukommen und für die Familien eine verlässliche Kinderbetreuung zu gewährleisten, müssen die Betreuungsangebote weiter ausgebaut werden: in den Kindertagesstätten sowie in der Kindertagespflege. Dafür braucht es genügend und gut ausgebildetes Personal. In Zeiten des Fachkräftemangels muss die Schaffung guter Arbeitsbedingungen dabei ein zentrales Ziel sein. Die Zuschüsse zu den Sozialversicherungsleistungen sollen nur noch in der Höhe zu übernommen werden, die sich aus der durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährten Sach- und Förderleistung ergibt. Weitere Einnahmen der Kindertagespflegeperson, die bisher berücksichtigt wurden und nur ca. 70% der Tagesmütter- und Väter erreichten, werden nicht mehr gewährt. Die dadurch entstandenen Einsparungen sollen durch eine Erhöhung des Förderleistungsbeitrags, die die gemeinsamen Empfehlungen des Landkreistags Baden-Württemberg, des Städtetags Baden-Württemberg und des KVJS zur laufenden Geldleistung in der Vergütung von Kindertagespflegepersonen für betreute Kinder unter drei Jahren vorsehen, um 10ct erhöht werden und dadurch allen Kindertagespflegepersonen zugutekommt. 

Die Kindertagespflege ist zudem ein fester Bestandteil der Betreuungsbedarfsplanung in Freiburg und ein gleichrangiges Betreuungsangebot, wie die Kindertageseinrichtungen. Um diese Gleichstellung sichtbar zu machen, braucht es vergleichbare Rahmenbedingungen. Wir beantragen deshalb, analog zu den Kindertageseinrichtungen, die Zahl der Schließtage auf 29 Tage zu erhöhen.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

Pia Federer, Bündnis 90 / Die Grünen, Stadträtin 

Sophie Schwer, Bündnis 90 / Die Grünen, Stadträtin

Julia Söhne, SPD/KULT, Stadträtin

Karin Seebacher, SPD/KULT, Stadträtin

Simon Waldenspuhl, JUPI, Stadträtin

Sophie Kessl, JUPI, Stadträtin