FAQ Fragen & Antworten: Grundsteuer 18. April 202419. April 2024 Die Grundsteuerreform sorgt für Diskussionen: Grundstücke werden neu bewertet, die Hebesätze angepasst und für Eigentümer*innen und Mieter*innen ist unklar, mit welchen finanziellen Auswirkungen sie zu rechnen haben. Anstatt mit Zahlenspielen für zusätzliche Verunsicherung bei den Bürger*innen zu sorgen, halten wir es für sinnvoller, transparent über die neue Grundsteuer zu informieren. Was ist die Grundsteuer und weshalb gibt es eine Reform? Die Grundsteuer, mit der Grundbesitz besteuert wird, ist eine wichtige Einnahmequelle für die Städte und Gemeinden, denn die Einnahmen fließen ausschließlich den Kommunen zu, die damit in ihre Infrastruktur investieren können. In Freiburg sind dies pro Jahr ungefähr 50 Millionen Euro. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die Einheitsbewertung der bisherigen Grundsteuer für gleichheitswidrig erklärt, eine Neuregelung war daher unausweichlich. In der Folge gab es 2019 eine Neuregelung auf Bundesebene und die Möglichkeit für die einzelnen Länder, davon abweichend eigene Modelle zu machen. Baden-Württemberg hat davon Gebrauch gemacht und 2020 das neue Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Die neue Grundsteuer soll ab 01.01.2025 gelten und wird wie bislang in einem dreistufigen Verfahren (Grundsteuerwert – Grundsteuermessbetrag – Hebesatz) ermittelt. Weitere Informationen dazu auf den Seiten des Bundes und des Landes. Wird sich die Grundsteuer durch die Reform vervielfachen? Die Bodenpreise sind in den vergangenen Jahrzehnten drastisch gestiegen. Da sich die Grundsteuerwerte an den Bodenrichtwerten orientieren führt dies zu hohen Grundsteuerwerten. Wenn dann diese neuen, hohen Grundsteuerwerte mit den bisherigen Hebesätzen multipliziert werden, gelangt man zu teils drastischen Steigerungen und entsprechenden Schlagzeilen. Diese Meldungen über enorme Mehrbelastungen sind aber vorschnell: Solange die ab 2025 geltenden Hebesätze nicht bekannt sind, sind auch keine sinnvollen Berechnungen möglich. Es ist nachvollziehbar, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen möchten, wie hoch die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer (ungefähr) sein wird – allerdings sollten Beispielsrechnungen auf soliden Daten basieren. Nach Auskunft der Stadtverwaltung liegen die entsprechenden Daten aus der Steuerverwaltung noch nicht vor, um belastbare Aussagen zu treffen. Wir gehen davon aus, dass die Stadtverwaltung im Lauf des Jahres eine entsprechende Drucksache mit einem Vorschlag für den neuen Hebesatz in den Gemeinderat einbringen wird. Von diesem neuen Hebesatz hängt dann davon ab, ob die Grundsteuerreform insgesamt zu Steuermehreinnahmen führt oder nicht. Es gibt das politische Versprechen der Aufkommensneutralität: damit ist gemeint, dass die Summe der städtischen Grundsteuereinnahmen konstant bleiben soll und es keine allgemeine Steuererhöhung durch die Reform gibt. Dabei ist natürlich klar: durch die Reform werden einzelne Bürger*innen mehr Grundsteuer bezahlen müssen und andere weniger. Eine andere Verteilung von Mehr- und Minderbelastungen sind die logische Folge, wenn statt alten, rechtswidrigen Einheitswerten nun neue Werte benutzt werden müssen. Welche Rolle spielt der Gemeinderat bei der Reform? Der Einfluss des Gemeinderates beschränkt sich auf die Festlegung der Höhe der Hebesätze. Diese müssen für die gesamte Stadt einheitlich sein, eine Differenzierung je nach Lage ist rechtlich nicht möglich. An diesen durch Bundes- und Landesrecht vorgegeben Rahmenbedingungen kann die Stadt Freiburg, und damit auch der Gemeinderat, nichts ändern. Wie positioniert sich die Grüne Fraktion zur Grundsteuerreform? Wie oben ausgeführt ist die Grundsteuerreform eine notwendige Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherige Grundsteuer verfassungswidrig ist. Daher ist es richtig, dass die Grundsteuer reformiert wird – die Kommunen können auf die Einnahmen aus der Steuer nicht verzichten. Die genaue Ausgestaltung haben Bund und Land vorgegeben, dem Gemeinderat obliegt es lediglich, die Höhe des Hebesatzes festzulegen. Hier ist unsere Position klar: wir setzen uns dafür ein, dass das Versprechen der Aufkommensneutralität eingehalten und die Grundsteuerreform nicht für eine generelle Erhöhung der Grundsteuer genutzt wird.
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