TTIP, CETA und TiSA im Gemeinderat diskutieren!

Interfraktioneller Antrag von B 90/GRÜNE, SPD, UL, JPG, FL/FF und FW vom 29.10.2014: Verhandlungen der EU-Kommission über die Abkommen TTIP, CETA und TiSA – Auswirkungen auf das Vergabewesen der Stadt Freiburg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Salomon,

die unterzeichnenden Fraktionen beantragen, den genannten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung der nächstmöglichen Sitzung des Gemeinderates zu setzen und von der Verwaltung im Rahmen einer Drucksache entsprechend aufbereiten zu lassen.

Die antragstellenden Fraktionen beabsichtigen hierzu folgenden Beschlussantrag zur Abstimmung zu stellen:

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Die Verhandlungen zu einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen EU und USA, das ausverhandelte Handelsabkommen mit Kanada CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) und das unter Einbeziehung vieler Länder verhandelte TiSA-Abkommen (Trades in Services Agreement) schränken die kommunalen Entscheidungs- und Handlungsspielräume bei öffentlichen Vergaben von Dienstleistungen und Aufträgen deutlich ein. Der Freiburger Gemeinderat lehnt deshalb diese Abkommen, soweit deren Inhalte bisher bekannt sind, ab.
  2. Der Freiburger Gemeinderat unterstützt die Initiativen der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) und des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), alle Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge, darunter z. B. die Wasserver- und Abwasserentsorgung, den ÖPNV, die Bereiche Abfall, die sozialen Dienstleistungen, den Gesundheits- und den Kulturbereich etc. von den Abkommen auszunehmen. Er fordert die Offenlegung aller Verhandlungsdokumente.
  3. Der Freiburger Gemeinderat fordert den Oberbürgermeister auf, im Verbund mit anderen Städten und den kommunalen Spitzenverbänden darauf hinzuwirken, dass die Abkommen in ihrer jetzigen Form nicht ratifiziert werden.

Begründung:

Bei diesen Abkommen handelt es sich um Handels- und Investitionsverträge, die die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten, Nachhaltigkeitsziele und demokratische Beteiligungsprozesse in Städten und Gemeinden langfristig einschränken. Die Verträge werden nicht transparent für die Öffentlichkeit verhandelt und dienen in erster Linie den Interessen von multinationalen Konzernen.

Im Zusammenhang mit geplanten privaten Schiedsgerichten sowie der Festschreibung unumkehrbarer Prozesse (Standstill- und Ratchetklauseln) befördern diese Vertragsentwürfe gezielt einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und so den Abbau demokratischer Willensbildung. Ziel ist u.a. die Beförderung von Privatisierung kommunaler Daseinsvorsorge.

In den Abkommen wird geregelt, welche Dienstleistungen von den Städten und Gemeinden erbracht werden dürfen und welche dem Wettbewerb unterliegen müssen. Dies kann nahezu alle bisher öffentlichen Dienstleistungen umfassen. Die EU schließt bisher nur hoheitliche Bereiche aus. Das bedeutet, dass z.B. Bereiche wie Wasserversorgung, Bildung, Kultur, Gesundheitsleistungen oder Nahverkehr verstärkt für Privatisierungen geöffnet werden könnten.

Zudem wird die Berücksichtigung regional tätiger Anbieter bei öffentlichen Aufträgen erschwert bzw. verunmöglicht, da von einem bestimmten Schwellenwert an Aufträge nicht nur EU-weit, sondern auch im Land des Vertragspartners ausgeschrieben werden müssen. Hiermit wird die Handlungsautonomie der Kommunen drastisch eingeschränkt.

Das könnte z.B. Auswirkungen auf die Bedingungen der Vergabepraxis und die nachhaltige kommunale Beschaffung haben, auf die sich die Stadt Freiburg festgelegt hat. So heißt es in einer Informationsvorlage die dem Gemeinderat am 24.7.2012 vorgelegt wurde:

„Bei allen beschränkten sowie öffentlichen Verfahren der Stadt Freiburg wird auf Basis der Übereinkommen und Empfehlungen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO, Sonderorganisation der Vereinten Nationen) die Einhaltung folgender Sozialstandards bei der Herstellung bzw. Verarbeitung von Produkten verlangt:

  • Verbot von ausbeuterischer Kinderarbeit (ILO 182)
  • Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechts (ILO 87)
  • Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivhandlungen (ILO 98)
  • Gleichheit des Entgelts für gleichwertige Arbeit bei Mann und Frau (ILO 100, AGG)
  • Abschaffung von Zwangsarbeit (ILO 29 und 125)
  • Keine Diskriminierung – Beschäftigung und Beruf (ILO 111)
  • Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (ILO 138).“

Das TTIP-Abkommen könnte die Einhaltung dieser Sozialstandards in Frage stellen.

Ebenso könnte beispielsweise der Beschluss des Gemeinderats, den CO2 Ausstoß in Freiburg bis 2030 um 50% zu senken, nach Auffassung der internationalen Konzerne ein Investitionshemmnis darstellen. Was dann wiederum eine Klage dieser gegen die Stadt Freiburg zur Folge haben kann.

Investitionsschutz für Konzerne:

Bei TTIP und CETA erhalten internationale Konzerne ein Sonderklagerecht gegen demokratisch beschlossene Gesetze. Die Klagen werden vor privaten Schiedsgerichten verhandelt. Diese stellen eine Paralleljustiz dar, die grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates unterläuft und Konzerne mächtiger macht als demokratisch gewählte Regierungen.
Auch Beschlüsse von Gemeinden können Anlass für solche Klagen sein. Dies würde dazu führen, dass sich die politischen Gremien von Städten und Gemeinden bei jedem Beschluss überlegen müssten, ob sie eventuell die Gewinnerwartung eines Konzerns schmälern würden und somit eine Klage gegen den Staat auslösen könnten.

Standstill- und Ratchet-Klausel:

Die Abkommen enthalten sowohl die Standstill- (Stillstand) wie auch die Ratchetklausel (Sperrklinke). Die Stillstandsklausel legt fest, dass nach Einigung auf einen Status der Liberalisierung dieser nie wieder aufgehoben werden darf. Die Sperrklinkenklausel besagt, dass zukünftige Liberalisierungen eines Sektors automatisch zu neuen Vertragsverpflichtungen werden. Ein öffentliches Unternehmen (wie etwa die Stadtwerke), das einmal von einem privaten Investor gekauft wurde, könnte so niemals wieder rekommunalisiert werden.

Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
gez. Gerhard Frey, stv. Fraktionsvorsitzender

Für die Fraktion der SPD
gez. Renate Buchen, Fraktionsvorsitzende

Für die Fraktion der UL
gez. Michael Moos, Fraktionsvorsitzender

Für die Fraktion JPG
gez. Lukas Mörchen, Fraktionsvorsitzender

Für die Fraktion FL/FF
gez. Dr. Wolf-Dieter Winkler, Fraktionsvorsitzender

Für die Fraktion der FW
gez. Dr. Johannes Gröger

f.d.R.d.A.

Eckart Friebis, Stadtrat