Aufruf zur Teilnahme am Bürgerentscheid zum SC-Stadion 9. Januar 20158. November 2021 Am Sonntag, den 1. Februar 2015, findet der Bürgerentscheid zum SC-Stadion statt. Am 18. November 2014 stimmten im Freiburger Gemeinderat 31 von 43 Stimmberechtigten für den Standort und den Finanzierungsplan des neuen SC-Stadions am Wolfswinkel. Bitte nehmen Sie am 1. Februar 2015 am Bürgerentscheid teil und stimmen auch Sie dafür. Ein Klick auf das nebenstehende Bild startet den Download der aktuellen Broschüre zum SC-Stadion. Warum unterstützen wir GRÜNEN den Bau eines neuen SC-Stadions am Flugplatz? Nachfolgend fünf häufig gestellte Fragen und unsere Antworten: Warum überhaupt ein Stadion? Der Sportclub zählt zu den bedeutendsten Sympathie- und Werbeträgern in Freiburg und der Region. Nicht nur die Profimannschaft, auch die beispielhafte Jugendarbeit sowie die Unterstützung des Frauen- und Amateurfußballs machen den SC zu einer Säule der Sportförderung. Die Identifikation mit unserem Sportclub ist Teil des Freiburger Lebensgefühls. Ohne ligataugliches Stadion wäre all das nicht möglich. Warum kann man nicht im Dreisamstadion bleiben? Für den nötigen Um- oder Ausbau des alten Stadions wird es – bei nur 40m Abstand zum nächsten Wohnhaus – allein schon aus lärmschutzrechtlichen Gründen keine Genehmigung mehr geben. Zudem verhindern rechtliche Vereinbarungen mit Anliegern eine Erweiterung der Zuschauerkapazität. Ein Verbleib ist damit weder rechtlich noch wirtschaftlich realisierbar. Wieso ausgerechnet am Wolfswinkel? Experten haben 24 Standorte geprüft. Der Wolfswinkel ist gut zu Fuß und mit dem Rad erreichbar, erhält einen optimalen ÖPNV-Anschluss und wird für Busse und Pkw anfahrbar sein, ohne Wohngebiete zu tangieren. Der große Abstand von 400m zur Wohnbebauung, der im Standortvergleich relativ geringe Flächenverbrauch und Erschließungsaufwand sind weitere Pro-Argumente. Besteht ein Haushaltsrisiko? Sind andere Projekte gefährdet? Der SC zählt zu den seriösesten Bundesligavereinen, ist schuldenfrei und hat mit der Stadt ein solides Finanzierungskonzept vorgelegt. Das 70 Millionen teure Stadion wird vom SC finanziert und unterhalten, die Stadt sorgt für die Erschließung. Diese Infrastrukturinvestitionen von 38 Mio. € – mit hohem Synergiewert für Uni, Wirtschaft und angrenzende Stadtteile – zählen zu den normalen Aufgaben einer Stadt und werden auf sechs Haushaltsjahre verteilt. Schulsanierungen, Stadtbahnausbau, Sozialleistungen oder Zuschüsse für die Kultur sind davon nicht berührt. Was sagen Grüne zur Gefährdung geschützter Arten und des Magerrasens? Andere Standorte hätten noch gravierendere Eingriffe in Natur- und Artenschutz zur Folge. Ein Konzept zum Umgang mit geschützten Vogelarten wird von Naturschutzexperten entwickelt. Der Magerrasen bleibt zur Hälfte erhalten, für wegfallende Flächen soll auf dem Eichelbuck und der Deponie Neuenburg Ersatz geschaffen werden. 5,5 Mill. € werden in ökologische Ausgleichsmaßnahmen fließen. Die Rechtsfolgen des Bürgerentscheids Die Abstimmung muss ein „Quorum“ von mindestens 25 Prozent erreichen. Die Gemeindeordnung führt dazu in § 21, Absatz 6 aus: „Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt.“ Für den Freiburger Bürgerentscheid heißt das: Bei derzeit rund 171 500 Abstimmungsberechtigten müssten rund 42 870 Stimmberechtigte für eine der beiden möglichen Antworten votieren. Erreichen beide Antworten jeweils mehr als 25 Prozent (was eine Beteiligung von mehr als 50 Prozent voraussetzt), entscheidet die Mehrheit. Was geschieht, wenn das Quorum nicht erreicht wird? Rechtlich hat der Bürgerentscheid dann nicht stattgefunden, sondern der Gemeinderat ist wieder am Zug und muss erneut als Vertretung der gesamten Bürgerschaft entscheiden. Dabei ist der Gemeinderat in keiner Weise an das Meinungsbild eines (erfolglosen) Bürgerentscheids gebunden, sondern völlig frei in seiner Entscheidung. Die Gemeindeordnung sagt dazu: „Ist die erforderliche Mehrheit (…) nicht erreicht worden, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden.“
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