Auswirkungen der Wohngeldreform

Anfrage von B 90/Grüne vom 25.03.2015

Auswirkungen der Wohngeldreform zum 01.01.2016 auf die Stadt Freiburg
hier: Fraktionsanfrage nach § 24 Abs. 4 GemO außerhalb von Sitzungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

vor exakt einer Woche hat die Bundesregierung den vom Bundeskabinett gebilligten Gesetzentwurf zur Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2016 öffentlich vorgestellt.

Sieben Jahre nach Inkrafttreten der letzten Wohngeldreform zum 1.1.2009 würde damit endlich eine – wenn offensichtlich auch unzureichende – Anpassung an die seither erheblich gestiegenen (Warm-) Mietkosten sowie die Einkommensentwicklung erfolgen, von der insbesondere einkommensschwächere Haushalte profitieren würden. Die dringend erforderliche Wiedereinführung des 2011 gestrichenen Heizkostenzuschusses wurde bei der Reform bislang leider noch nicht umgesetzt.

Vor allem Familien und RentnerInnen sollen nach Angaben der Bundesregierung von der Wohngeldreform profitieren. Insgesamt seien rund 870.000 Haushalte betroffen, darunter 320.000 Haushalte mit 110.000 Kindern, die erstmalig oder wieder einen Anspruch auf Wohngeldzahlung haben. 90.000 Haushalte, die bislang aufgrund unzureichenden Wohngeldanspruchs Leistungen aus der Grundsicherung erhielten sowie 27.000 Alleinerziehenden-Haushalte sollen vom erhöhten Wohngeld profitieren.

Die ausbezahlten Wohngeldbeträge werden lt. Bundesbauministerin durchschnittlich um 39% steigen. Die Miethöchstbeträge sollen regional gestaffelt und in Regionen mit stark steigenden Mieten überdurchschnittlich stark angehoben werden. Dies dürfte insbesondere auf die Stadt Freiburg zutreffen!?

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

  1. Wie viele Personen in Freiburg werden nach Inkrafttreten der Wohngeldreform in der bislang vorliegenden Fassung vsl. Wohngeldzahlungen erhalten?
    Ausweislich des Statistischen Jahrbuches 2014 waren dies 2552 Personen im Jahr 2013. Gibt es bereits Zahlen für 2014?
  2. In welcher Höhe wird sich nach Einschätzung der Verwaltung der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch pro Person nach Inkrafttreten der Wohngeldreform in Freiburg bewegen?
    Laut o.g. Quelle betrug dieser 192 € im Jahr 2013. Gibt es bereits Zahlen für 2014?
  3. Wird die Stadt Freiburg endlich in die  höchste Mietenstufe 6 aufgenommen, die einen generell erhöhten Wohngeldanspruch begründet?
    Im Gegensatz zur Stadt Freiburg, die bislang nur in Stufe 5 eingestuft war, ist die Nachbargemeinde Gundelfingen bereits in Stufe 6.
  4. Können quantitative Aussagen dahingehend getroffen werden, wie viele Alleinerziehenden-Haushalte künftig zusätzlich in den Genuss von Wohngeld kommen werden? Wie viele waren es bislang?
  5. Können quantitative Aussagen dahingehend getroffen werden, wie viele Haushalte, die bislang wegen zu geringer Wohngeldansprüche in die Grundsicherung wechselten – und dafür Kosten der Unterkunft erhielten, die vor allem von der Stadt Freiburg zu bestreiten sind – künftig durch die Wohngeldreform auf die KdU „verzichten“ und stattdessen das erhöhte Wohngeld in Anspruch nehmen können?
  6. Welche Forderungen zur Wohngeldnovelle bringt die Stadt Freiburg in die Gremien des Städtetags ein bzw. welche Forderungen werden/wurden von dort an die Bundesregierung bzw. den Bundesrat gerichtet (z.B. Wiedereinführung des Heizkostenzuschusses)?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wenn auch vermutlich einige der vorstehenden Fragen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht definitiv und mit detailliertem Zahlenmaterial zu beantworten sein dürften, würden wir dennoch um zumindest Tendenzaussagen zu einzelnen angefragten Aspekten bitten. Denn die Auswirkungen der anstehenden Wohngeldreform in Freiburg dürften sicherlich ein nicht unbedeutender Bestandteil der kürzlich auf Mai d.J. verschobenen gemeinderätlichen Diskussion und Beschlussfassung zum Handlungsprogramm Wohnen sein.

Für die Fraktion B‘90/DIE GRÜNEN

gez. Gerhard Frey
stv. Fraktionsvorsitzender

Eckart Friebis
Fraktionsgeschäftsführer
Stadtrat