Anfrage von B 90/Grüne vom 17.06.2015
Anfrage zur Sitzung des Bauausschusses am 17.06.2015:
50%-Sozialmietwohnungsbeschluss des Gemeinderates vom 19.05.2015
Sehr geehrter Herr Baubürgermeister,
zu TOP 4 „Bekanntgaben und Aktuelles“ der öffentlichen Sitzung des heutigen Bauausschusses bitten wir um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
- Welche laufenden Vorhaben im Bereich Wohnungsbau sind von o.g. Beschlussfassung des Gemeinderates vom 19.5.15 betroffen?Z.B. die Bauvorhaben Höhe/Zähringen, Zinklern/Lehen, Alter Sportplatz/Ebnet, Uni-Carré?Wir bitten um beispielhafte bzw. gesamthafte Nennung der entsprechenden Projekte.
- Welche weiteren möglichen Konsequenzen sind aus Sicht der Verwaltung bei den einzelnen Verfahren zu erwarten?
- Ist neben zeitlichen Verzögerungen (siehe Frage 2) im Einzelfall auch mit folgenden Entwicklungen zu rechnen:
- Scheitern der Verfahren
- Erhöhung der Preise im freifinanzierten Miet- und Eigentumswohnungsbau als Folge einer Mischkalkulation bei Realisierung der geforderten 50% (für die Investoren defizitären) geförderten Mietwohnungsbaus
- mietpreissteigernde Wirkung auf den Freiburger Mietspiegel infolge der letztgenannten Vermutung sowie der Tatsache, dass generell Sozialwohnungen (und dadurch auch die 50% geplanten öffentlich geförderten Mietwohnungen) nicht in den Mietspiegel Eingang finden
- kein weiterer Bau und Angebot von geförderten Eigentumsmaßnahmen
- Ausweichen von Bauträgern ins Umland
- weitere Konsequenzen?
- Wie wird die Verwaltung die neue Beschlusslage des Gemeinderates konkret umsetzen?
- Welche Rückmeldungen aus Kreisen der Bauwirtschaft i.w.S. bzw. von GrundstückseigentümerInnen potenzieller Baugebiete liegen der Verwaltung zum 50%-GR-Beschluss bislang vor?
Mit freundlichen Grüßen
Für die Fraktion B’90/DIE GRÜNEN
Eckart Friebis