Freiburger Übernachtungssteuer vom VGH bestätigt 19. Juni 201531. Mai 2017 Pressemitteilung vom 19.06.2015 GRÜNE erleichtert und in politischer Haltung bestätigt Jetzt Zeitpunkt für pragmatische Kooperation zwischen Stadtverwaltung und Hotel- und Gaststättengewerbe Erleichtert zeigt sich die grüne Gemeinderatsfraktion über die Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Freiburger Übernachtungssteuer durch den Verwaltungsgerichtshof Mannheim. „Die juristischen Unsicherheiten sollten damit endgültig geklärt sein und wir hoffen, dass auch das Hotel- und Gaststättengewerbe dies akzeptiert“, so Fraktionsvorsitzende Maria Viethen. „Politisch hatte unsere Fraktion die Freiburger Übernachtungssteuer nachdrücklich unterstützt und sind jetzt sehr erleichtert, dass auch die Rechtssicherheit vom baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof eindrucksvoll bestätigt wurde.“ „Die klare VGH-Entscheidung sollte jetzt Anlass dafür sein, dass sich Hotel- und Gaststättengewerbe und Stadtverwaltung wieder an einen Tisch setzen, um für beide Seiten möglichst pragmatische und aufwandsminimierende Verfahren bei der technischen Umsetzung der Übernachtungssteuer zu entwickeln“, so Fraktionsgeschäftsführer Eckart Friebis. „Ziel muss eine unbürokratische Handhabung sein, die beiden Seiten maximale Entlastung beim Zeit- und Personalaufwand garantiert.“ Fraktionsvize Gerhard Frey betont, dass es jetzt weder um Triumph noch Wundenlecken gehe, sondern die eindeutige Rechtslage zur Kenntnis genommen werde und das Augenmerk auf kooperativen Lösungsstrategien liegen müsse. „Dennoch bin ich angesichts der vermutlich nicht einfacher werdenden Haushaltslage sehr froh, dass die Stadt künftig pro Jahr vermutlich über ca. zwei Millionen Einnahmen aus der Übernachtungssteuer verfügen wird, die für wichtige städtische Aufgaben zur Verfügung stehen.“ Tim Simms, Mitglied des Fraktionsvorstands sowie des neuinstallierten Tourismusbeirats bei der FWTM betont die dortige konstruktive Zusammenarbeit mit dem Hotel- und Gaststättengewerbe. „Nach bisheriger Gemeinderatsbeschlusslage steht ein nennenswerter Anteil der Einnahmen aus der Übernachtungssteuer zweckgebunden für die Förderung des Tourismus in Freiburg zur Verfügung. Und über dessen konkrete Verwendung können auch die Akteure aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe mit beraten und wir freuen uns auf gute Vorschläge von den Praktikern.“
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