Interfraktioneller Antrag zur Freiburger Stadtbau GmbH

Interfraktioneller Antrag von B 90/Grüne und CDU vom 28.07.2015

 

Interfraktioneller Antrag zur Vertagung von TOP 3 der Gemeinderatssitzung vom 28.07.2015 „Freiburger Stadtbau GmbH“; hier: Geschäftsführung für den technischen Bereich

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Salomon,

die unterzeichnenden Fraktionen beantragen o.g. Tagesordnungspunkt samt Drucksache G-15/121 vom 10.07.2015 zu vertagen und nach der Sommerpause erneut auf die Tagesordnung des Gemeinderats aufzusetzen.

Bis dahin beantragen wir bei der Firma IFC-Ebert eine gutachterliche Stellungnahme und Bewertung einzuholen

a) zur Angemessenheit der aktuellen Organisationsstruktur

b) zu der Frage, ob durch die Implementierung eines zusätzlichen technischen Geschäftsführers Ausmaß und Qualität der Bautätigkeit des Stadtbauverbundes gesteigert werden könnten, insbesondere beim Bau geförderter (Miet-)Wohnungen

c) zu den Folgen für die Organisationsstruktur des Stadtbauverbundes, insbesondere die seit 2007 gestärkte zweite Führungsebene (Stadtbau, FKB, FSI, Regio Bäder), für den Fall, dass der Gemeinderat als Gesellschafter beschließen sollte, einen zweiten Geschäftsführer in die Organisationsstruktur zu implementieren.

Darüber hinaus beantragen wir eine Stellungnahme der HABITAT Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einzuholen,  inwieweit aus den Prüfungsergebnissen der Jahre 2009 bis 2013 Erkenntnisse vorliegen, dass im Stadtbauverbund wirtschaftliche Risiken entstanden sind, deren Ursache auch in Mängeln der Organisationsstruktur zu suchen sind.

Begründung:

Die unterzeichnenden Fraktionen sehen sich jenseits einer rein politischen Bewertung der Leistungsfähigkeit des Freiburger Stadtbauverbunds im letzten Jahrzehnt auf Grund des derzeitigen Kenntnisstandes nicht in der Lage, ggfs. vorhandene Defizite in der bestehenden Organisationsstruktur identifizieren zu können.

Zur Versachlichung der Debatte im Gemeinderat über mögliche positive Auswirkungen einer zweiten Geschäftsführung im Stadtbauverbund schlagen wir deshalb vor, die Firma IFC-Ebert, die 2007 die aktuelle Führungs- und Organisationsstruktur mit entworfen hat, zu beauftragen, die Organisationsstruktur des Stadtbauverbunds erneut auf eventuelle Mängel und Verbesserungspotenziale hin zu untersuchen.

Die Firma IFC-Ebert soll zudem eine gutachterliche Stellungnahme dazu abgeben, wie sich die Organisationsstruktur vor allem für die zweite und dritte Führungsebene als Folge einer zweiten Geschäftsführung ändern würde. Wir gehen davon aus, dass vor allem die fünf Prokuristen der zweiten Ebene Entscheidungskompetenzen abgeben müssten, wenn ein weiterer Geschäftsführer/eine weitere Geschäftsführerin etabliert wird. Die Mehrzahl der Prokuristen der zweiten Ebene ist jedoch erst nach dem Ausscheiden des damaligen technischen Geschäftsführers Ende 2006 zur Stadtbau gekommen und hat deshalb ein nachvollziehbares Interesse, in ihren aktuellen und vertraglich vereinbarten Kompetenzen nicht beschnitten zu werden. Dieser Sachverhalt hat umso mehr Gewicht, sollten für die Gutachter keine organisatorischen Mängel in der jetzigen Führungsstruktur erkennbar sein.

Die Firma HABITAT Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat in den Jahren 2009 bis 2013 die Jahresabschlüsse der Firmen des Stadtbauverbunds geprüft und bewertet. Die zuständigen Abschlussprüfer sind sehr erfahren in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft und haben den Prüfungsausschuss bzw. den Aufsichtsrat sehr kompetent über die wirtschaftliche Entwicklung und die Risiken im Stadtbauverbund informiert und mündlich stets interessante Parallelen zu vergleichbaren Unternehmen der Wohnungswirtschaft gezogen.

Eine zweite Geschäftsführung sähen wir durchaus als berechtigt an für den Fall, dass bei den Wirtschaftsprüfern aus den Prüfungen Erkenntnisse vorlägen, die auf Grund von Mängeln in der Führungsebene zu erkennbar höheren Risiken in den Unternehmen des Stadtbauverbunds geführt haben sollten. (Das uns bekannte aktuell größte Risiko aus der Bauträgertätigkeit der Freiburger Stadtbau sind die Reihenhäuser in der Spittelackerstraße, welche aber noch zu Zeiten zweier Geschäftsführer gebaut wurden.)

Wir halten deshalb eine Stellungnahme der Wirtschaftsprüfer der HABITAT (seit dem Jahresabschluss 2014 prüft eine andere WP-Gesellschaft) zu diesbezüglich erkennbaren oder versteckten Risiken im Stadtbauverbund als Grundlage einer sachgerechten Entscheidung im Gemeinderat für oder gegen eine zweite Geschäftsführung als dringend erforderlich.

Den unterzeichnenden Fraktionen ist bewusst, dass sowohl eine gutachterliche Stellungnahme der Firma IFC-Ebert, wie auch der HABITAT Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft mit Kosten im Stadtbauverbund verbunden sein wird. Wir halten diese Mehrkosten für die Entscheidungsfindung aber angesichts der erwartbaren Mehrkosten im Stadtbauverbund im Falle einer zweiten Geschäftsführung in Höhe von jährlich rund 200.000 € für gerechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen

Für die Fraktion B‘90/GRÜNE

gez. Maria Viethen, Fraktionsvorsitzende
gez. Gerhard Frey, stv. Fraktionsvorsitzender

Für die Fraktion der CDU

gez. Wendelin Graf von Kageneck
Fraktionsvorsitzender

f.d.R.d.A.

Eckart Friebis
Stadtrat