50%-Sozialmietwohnungsbau-Beschluss in der Kritik 29. Juli 201516. Juni 2021 Pressemitteilung vom 29.07.2015 Gut gemeint, aber schlecht gemacht Gemeinderat beschließt schon erste Ausnahmeregelung Vor wenigen Wochen hatte eine schillernde Ratskoalition mit Einstimmenmehrheit beschlossen, die Freiburger baulandpolitischen Grundsätze drastisch zu verschärfen: statt der bisherigen Vorgabe, 30% des betroffenen Wohnraums flexibel und projektabhängig als geförderte Miet- und/oder geförderte Eigentumswohnungen zu errichten, wurde diese Quote um Zweidrittel auf 50% erhöht und ausschließlich auf Sozial-MIET-Wohnungen beschränkt. Geförderte Eigentumsmaßnahmen für Schwellenhaushalte und normalverdienende Familien fielen damit völlig weg. Rathaus, GRÜNE, CDU und Freie Wähler hatten vor kontraproduktiven Folgen dieses ideologisch geprägten Vorstoßes gewarnt, was aber lediglich dazu führte, dass in letzter Minute noch eine Ausnahmeregelung im Einzelfall mittels Gemeinderatsbeschluss aufgenommen wurde. Tatsache bleibt, dass der Sozialmietwohnungsbau nach wie vor hoch defizitär ist: So macht etwa die Freiburger Stadtbau im neuen Stadtteil Gutleutmatten jährlich ca. 2.000 € pro Wohnung Verluste, die durch Quersubventionierung aus Gewinnen des Bauträgergeschäfts, v.a. dem Bau und Verkauf von Reihenhäusern, ausgeglichen werden müssen. Wenn künftig Grundeigentümer neuer Wohnbaugebiete oder beauftragte Bauträger 50% Sozialmietwohnungen bauen müssen, werden die daraus entstehenden Defizite zwangsläufig über höhere Preise bei der anderen Hälfte der freifinanzierten Miet- oder Eigentumswohnungen abgedeckt – falls unter den neuen Rahmenbedingungen dann überhaupt noch im erforderlichen Umfang in Freiburg gebaut wird … Steigende Mieten für Normalverdienende und Familien mit Kindern Als logische Konsequenz werden sich die Miet- und Immobilienpreise im freifinanzierten Wohnungsbau weiter erhöhen, v.a. zu Lasten der vielen Haushalte und insbesondere von Familien mit Kindern, die knapp über den Einkommensgrenzen zum Bezug einer Sozialmietwohnung liegen oder sich eine geförderte Eigentumswohnung leisten könnten – die ja nun gar nicht mehr angeboten wird. Steigende Mieten bei üblichen Mietwohnungen oder vermieteten Eigentumswohnungen treiben zudem auch die ortsübliche Vergleichsmiete weiter nach oben, denn diese fließen in den Mietspiegel ein – Sozialwohnungen dagegen nicht. Doch selbst die Sozialmieten werden dadurch teurer, weil sich deren Höhe prozentual am Mietspiegel (Vergleichsmiete minus ein Drittel) orientiert. Zwischenfazit: Der neue 50%-Beschluss ist wohl gut gemeint, aber schlecht gemacht und droht selbst nach Einschätzung der Freiburger Wohnbaugenossenschaften zur Baubremse zu werden. Weniger neuer Wohnraum, dafür steigende Miet- und Immobilienpreise – ein Bärendienst der bunten Ratsmehrheit für Gering- und Normalverdienende unter den Wohnungssuchenden, aber logische Folge einer Politik, die Realitäten ignoriert. Werden Ausnahmen zur Regel oder gibt es Chancen auf Revision des Beschlusses? Am Dienstag hat der Gemeinderat glücklicherweise und mit großer Mehrheit schon erste Ausnahmen von der kontraproduktiven neuen Vorgabe beschlossen: So können jetzt die Planungen für insgesamt rund 650 neue Wohnungen nach den bisherigen Vorgaben in den Baugebieten „Höhe“ in Zähringen (30% geförderte Miet- und Eigentumswohnungen) und „Zinklern“ in Lehen (50% geförderte Miet- und Eigentumswohnungen i.R. einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme) weitergehen – wenn auch mit unnötigen zeitlichen Verzögerungen, die durch die neue Beschlusslage entstanden sind. Eine Anwendung der neuen Regelung hätte jedoch zu vermutlich jahrelangem Stillstand oder gar zum endgültigen Aus dieser für eine Entspannung der Wohnungsknappheit so wichtigen Projekte geführt. Noch besteht die Hoffnung, dass angesichts der offensichtlichen kontraproduktiven Folgen die kürzliche Fehlentscheidung von der neuen Gemeinderatskoalition als solche erkannt und revidiert wird – die Stimmen der grünen Fraktion wären ihnen dafür sicher. Und über Kompromisse – siehe den beiliegenden interfraktionellen Antrag Ziffer 6.c) – der leider aufgrund des genannten Mehrheitsbeschlusses vom 19.05.2015 gar nicht mehr im Gemeinderat zur Abstimmung kam, kann man gerne reden.
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