Interfraktioneller Antrag zum Aktionsplan für ein inklusives Freiburg

Barrierefrei: Strassenbahnüberquerung in der Basler Strasse (Bild: Timothy Simms)

Interfraktioneller Antrag von B 90/Grüne, SPD, UL, JPG und FW vom 27.10.2015

„Aktionsplan für ein inklusives Freiburg 2015/2016“, Drucksache G-15/126
hier: Interfraktioneller Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zur Gemeinderatssitzung am 17. November 2015


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit dem vorliegenden und von allen Fraktionen unterstützten Aktionsplan wird der Einstieg in eine nachhaltige inklusive Entwicklung der Stadt Freiburg vorgenommen. Neben einem Fahrplan für ein inklusives Freiburg zur Konkretisierung der Maßnahmen werden in der Drucksache G-15/126 ein Leitbild für ein inklusives Freiburg und eine Gesamtstrategie für den verfahrenstechnischen Rahmen vorgelegt.

Der Aktionsplan enthält 94 Maßnahmen, deren finanzielle Auswirkungen als 1. haushaltsneutral, 2. im Doppelhaushalt 2015/2016 stehen Mittel bereit, 3. im Doppelhaushalt 2015/2016 sind keine Mittel eingeplant klassifiziert werden. In den Aktionsplan wurden Maßnahmen aufgenommen, die zwar dringend notwendig sind, für die aber keine Mittel zur Verfügung stehen.

Die unterzeichnenden Fraktionen beantragen daher, für die auf Seite 2 dargestellten und dringend notwendigen Projekte aus dem Maßnahmenkatalog die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen bzw. die entsprechenden Themen auf die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse zu setzen.

Der Gemeinderat möge beschließen:Der Beschlussantrag der Verwaltung auf Seite 1 der Drucksache G-15/126 vom 30.06.2015 wird folgendermaßen geändert:

Der Gemeinderat stimmt dem Aktionsplan für ein inklusives Freiburg gemäß Anlage 2 zur Drucksache G-15/126 mit den interfraktionell beantragten Ergänzungen zu und beauftragt die Verwaltung, den Aktionsplan 2015/2016 umzusetzen.

Ergänzungen zu Anlage 2, Drucksache G-15/126:
1. Teilhabe, Politische Partizipation

8.1.3. Stabsstelle Inklusion: Koordinierung „Gesamtstrategie und Aktionsplan inklusives Freiburg“, Fortführung des Konzepts, Einzelmaßnahmen. Die Verwaltung wird beauftragt, für den DHH 2017/2018 Mittel i.H.v. 150.000 € für Projekte, Informationsveranstaltungen und Fachgespräche zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft sowie für das Planungsbüro StadtRaumKonzept einzustellen.

Z.2.5. NN.: Barrierefreie Gestaltung des Online-Portals der Stadt Freiburg und ggf. Bereitstellung ergänzender Informationen zum Thema „Barrierefreiheit“, differenziert nach Themenbereichen (Kultur, Sport etc.). Da die Kosten nicht bezifferbar sind, sollen die Maßnahme aus IT-Mitteln haushaltsneutral umgesetzt werden. Dabei sind alle Formen von Handicaps zu berücksichtigen. Auch sollen die Texte in leichter Sprache verfasst werden, um allen Menschen eine uneingeschränkte Teilhabe zu ermöglichen.

2. Bauliche Maßnahmen

Z.2.3. Gebäudemanagement: Maßnahmenplan zur prioritären Umsetzung von Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden (Bestand und Neubau, ist bereits vorhanden) und Einrichtung eines Budgets, mit dem fortlaufend Maßnahmen  zur Herstellung der Barrierefreiheit durchgeführt werden können, die alle Sinnesbehinderungen umfassen und in leichter Sprache verfasst sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Planung mit entsprechender Priorisierung der Maßnahmen vorzulegen. Für den DHH 2017/2018 sollen dafür 500.000 € pro Jahr zur Verfügung gestellt werden.

1.2.1. Amt für Schule und Bildung/Gebäudemanagement: Maßnahmenplan „Barrierefreie Schulen“, beziffert mit 1.000 000 €. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Summe in den DHH 2017/2018 einzustellen und eine detaillierte Auflistung der Finanzmittel für die einzelnen Schulen mit entsprechender Priorisierung vorzulegen.

7.2.4. Sportreferat/Regio Bäder GmbH: Entwicklung eines Umsetzungskonzepts zur barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzbarkeit eines städtischen Schwimmbads neben dem Eugen-Keidel-Mineral- u. Thermalbad. Die Verwaltung wird beauftragt, 10.000 € für einen mobilen Lifter zur Verfügung zu stellen, der je nach Jahreszeit im Hallenbad Haslach oder im Strandbad eingesetzt werden kann. Die Regio-Bäder-GmbH wird beauftragt, das Konzept umzusetzen.

3. Konzeptionsentwicklung

4.2.3. Amt für Wohnraumversorgung: Konzeptionsauftrag zur verbesserten Versorgung körperlich behinderter Menschen innerhalb der Unterbringung nach Ordnungsrecht und in den Angeboten der Behindertenhilfe (Mittel: 20.000 €). Die Verwaltung wird beauftragt, das Thema auf die Tagesordnung des Sozialausschusses zu setzen, die aktuelle Situation und den Konzeptionsauftrag darzustellen sowie die notwendigen Mittel in den DHH 2017/2018 einzustellen.

4.2.4. Amt für Wohnraumversorgung/ Amt für Soziales und Senioren: Konzeptionsauftrag zur verbesserten Versorgung psychisch kranker Menschen innerhalb der Unterbringung nach Ordnungsrecht und in den Angeboten der Wohnungslosenhilfe (Mittel 25.000 €). Die Verwaltung wird beauftragt, das Thema auf die Tagesordnung des Sozialausschusses zu setzen, die aktuelle Situation und den Konzeptionsauftrag darzustellen sowie die notwendigen Mittel in den DHH 2017/2018 einzustellen.

6.2.5. Amt für Wohnraumversorgung/Gebäudemanagement Freiburg: Maßnahmenplan „Barrierefreie ambulante Einrichtungen nach §67 SGB XII“ (Mittel: 40.000 €). Die Verwaltung wird beauftragt, das Thema auf die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse zu setzen, die aktuelle Situation und den Konzeptionsauftrag darzustellen sowie die notwendigen Mittel in den DHH 2017/2018 einzustellen.

5.2.4. Garten- und Tiefbauamt: Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit des öffentlichen Grüns (Mittel: 100.000 €). Die Verwaltung wird beauftragt, das Thema auf die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse zu setzen, die aktuelle Situation und das Planungskonzept darzustellen sowie die notwendigen Mittel in den DHH 2017/2018 einzustellen.

4. Fördermittel

Z.2.7. Alle Ämter und städtische Gesellschaften: Zielvereinbarungen mit Empfängern von städtischen Zuschüssen/Fördermitteln zum Thema Inklusion/Barrierefreiheit. Die Verwaltung wird beauftragt, das Vorhaben ab 2016 für alle Bereiche umzusetzen und den jeweiligen Fachausschüssen das Vorgehen in einer Vorlage darzustellen.

5. Weitere Maßnahmen

a) Die Verwaltung wird beauftragt, Amtsleiterinnen und -leiter aus allen Dezernaten als AnsprechpartnerInnen für den Inklusionsbereich zu benennen. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen und der Gesamtelternbeirat der Stadt Freiburg fordern dies schon seit Langem.

b) Fortbildung und Schulung der MitarbeiterInnen aller Ämter zu den Themenbereichen Inklusion und Barrierefreiheit in einem festgelegten Zeitraum.

c) Auf Anfrage Bereitstellung von GebärdendolmetscherInnen zu Gemeinderats- und (öffentlichen) Ausschusssitzungen.

Mit freundlichen Grüßen

Pia Federer
Stadträtin Bündnis 90/Die Grünen

Gerhard Frey
stv. Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Karin Seebacher
Stadträtin SPD-Fraktion

Renate Buchen
Vorsitzende SPD-Fraktion

Ulrike Schubert
Stadträtin UL-Fraktion

Michael Moos
Vorsitzender UL-Fraktion

Lukas Mörchen
Vorsitzender JPG-Fraktion

Anke Dallmann
stv. Vorsitzende FW-Fraktion