Innenentwicklung und Kommunales Flächenmanagement 23. Februar 201625. Dezember 2016 Schreiben von B90/Grüne an Baubürgermeister Prof. Martin Haag vom 23.02.2016 Sehr geehrter Herr Baubürgermeister, dieser Tage wurde das neue Förderprogramm 2016 des Landes Baden-Württemberg „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ veröffentlicht (siehe Anlage). Die Freiburger Bauverwaltung hatte sich ja bereits in den letzten Jahren sehr aktiv und erfolgreich innerhalb dieses Programmes um Förderprojekte zur Identifizierung und Aktivierung innerstädtischer Wohnbaupotenziale beworben (siehe Gewerbegebiet Schildacker; Haslach; Weingarten). Die Umsetzung des Freiburger Handlungsprogrammes Wohnen und die Notwendigkeit der Wohnversorgung zahlreicher Flüchtlinge und späterer Bleibeberechtigter bedarf jedoch auch künftig noch erheblicher Anstrengungen und weiterer Schritte in dieser Richtung, die durch eine Inanspruchnahme solcher Förderprogramme wirksam unterstützt werden können. So gibt es beim aktuellen Landesförderprogramm 2016 „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ im Vergleich zu den Vorgängerprogrammen einige interessante Neuerungen, die vom zuständigen Verkehrs- und Infrastrukturministerium wie folgt zusammengefasst werden: So bildet die zeitnahe Mobilisierung innerörtlicher Flächen für den Wohnungsbau einen Schwerpunkt, da ein differenziertes und bezahlbares Wohnungsangebot die soziale Integration verschiedener Generationen und Bevölkerungsgruppen in den Städten und Gemeinden erleichtern kann. Neben dem Aspekt der flächeneffizienten Siedlungsentwicklung soll auch der Qualität im Wohnungsbau mehr Bedeutung zukommen. Daher können künftig auch externe Planungs- und Beratungsleistungen zur Erstellung qualitativ hochwertiger städtebaulicher Entwürfe für flächeneffiziente Wohnquartiere gefördert werden. Um den Kommunen bei der schwierigen und oft langwierigen Aufgabe der Innenentwicklung noch mehr Unterstützung zu geben, ist künftig auch der Einsatz einer kommunalen Flächenmanagerin beziehungsweise eines kommunalen Flächenmanagers zur Aktivierung innerörtlicher Flächen für Wohnzwecke förderfähig. Sehr geehrter Herr Baubürgermeister, wir bitten darum, dass die zuständige Bauverwaltung die Möglichkeiten der Stadt Freiburg zur optimalen Inanspruchnahme des neukonzipierten Förderprogrammes 2016 intensiv prüft und dabei – neben der Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten für die schnellstmögliche und qualitätsvolle Umsetzung vorgezogener Wohnbauvorhaben aus dem Perspektivplan – explizit auch die Bestellung eines kommunalen Flächenmanagers/einer kommunalen Flächenmanagerin mit hälftiger Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg eruiert (Ziffer 2, 3d, der Ausschreibung). Dies wäre sicherlich eine zusätzliche Stärkung der generellen Freiburger Strategie der Innenentwicklung, die ja durch den laufenden Prozess des Perspektivplanes weiter intensiv vorangetrieben wird, deren Umsetzung in die Realität aber maßgeblich von der Aktivierung der identifizierten Innenentwicklungspotenzialflächen abhängt. Denn diese stehen bekanntlich zum großen Teil in nicht-städtischem Eigentum und bedürfen deshalb einer aktiven und personalintensiven Strategie zur Baulandmobilisierung. Genau diesem Ziel könnte die Schaffung der vom Land zu 50% kofinanzierten Stelle eines kommunalen Flächenmanagers dienen. Da Förderanträge bis spätestens 20. April 2016 an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg zu richten sind, wäre eine schnellstmögliche Prüfung und Entscheidung vonnöten. Wir wären Ihnen deshalb dankbar, wenn Sie die o.g. Prüfung zeitnah veranlassen und dem gemeinderätlichen Bauausschuss in seiner nächsten Sitzung über die Ergebnisse berichten könnten. Mit freundlichen Grüßen Für die Fraktion B’90/DIE GRÜNEN Eckart Friebis Stadtrat Fraktionsgeschäftsführer
Anfrage Außenflächen der Hallenbäder als Freiflächen? 20. November 202421. November 2024 Im Frühjahr 2021, während der Pandemie, hat unsere Fraktion bereits einmal die Nutzung der Außenflächen der Hallenbäder als öffentliche Freiflächen vorgeschlagen. Damals wurde dies u.a. wegen der Sicherheits- und Hygiene- vorschriften. Mit einer neuen Anfrage greifen wir das Thema jetzt wieder auf. Wir fragen nach, inwiefern die Außenflächen des Westbads, aber auch die Außenflächen der anderen Freibäder öffentlich nutzbar sind.
Interfraktionelle Anfrage Wie steht es um den Sanierungsbedarf in den städtischen Sporthallen? 19. November 202421. November 2024 In den städtischen Sporthallen ist ein Sanierungsstau entstanden. Die Zufriedenheit mit der aktuellen Sportstättensituation wird von den befragten Sportvereinen mit der Note 3,7 eher als unterdurchschnittlich bewertet. Deswegen fragen wir in einer interfraktionellen Anfrage nach, wie sich der Zustand der Hallen seit 2016 entwickelt hat und welche Mittel im aktuellen Haushalt für eine Sanierung vorgesehen sind.