Kostenübernahme Ambulante Pflege

Anfrage von B90/Grüne vom 14.09.2016

Interview “Kobinet Nachrichten”: Freiburger Sozialamt fordert Umzug in Pflegeheim
hier: Fraktionsanfrage nach § 24 Abs. 4 GemO außerhalb von Sitzungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Bürgermeister von Kirchbach,

am Mittwoch, 7. September 2016, erschien folgendes Interview in den „Kobinet Nachrichten“, einem Online-Nachrichtendienst für Menschen mit Behinderung http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/34465/K%C3%BCmmern-Sie-s. Es geht um die Aufforderung des Freiburger Sozialamts an einen Menschen mit Behinderung, einen stationären Pflegeplatz in Anspruch zu nehmen, da die ambulante Pflege zu teuer sei.

Wir wurden von mehreren Seiten auf diesen Fall hingewiesen und bitten um eine Stellungnahme zu den folgenden Aussagen im Interview:

„(…) Mit Bescheid vom März wurde meine Kostenerstattung bis zum 30. September befristet. Begründet wurde dies mit den hohen Kosten und mit meinem Alter. Ich bin 72 Jahre alt. Eiskalt teilte mir das Sozialamt mit: „Wir bitten Sie deshalb, sich während des Zeitraums (01.04.2016 bis 30.09.2016) um einen Ihren Bedürfnissen entsprechenden Pflegeheimplatz zu kümmern. Des Weiteren bitten wir bis zum 01.09.2016 um Rückmeldung des entsprechenden Pflegeheimplatzes.“ Seit März versuche ich nun, mich von dieser Befristung, die mir das Leben in Freiheit zu nehmen droht, zu befreien. Natürlich habe ich sofort Widerspruch eingelegt (…)“

Wir bitten um eine Darstellung des Sachverhalts aus Sicht des Dezernats III und des Sozialamts sowie um eine rechtliche und finanzielle Beurteilung.

Weiterhin bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Beratungsleistungen wurden dem Betroffenen angeboten? Welche Möglichkeiten ambulanter Hilfen und Unterstützung für einen Verbleib in seiner Wohnung wurden bisher erörtert? Welche Unterstützungsleistungen sind erforderlich, damit der Betroffene in seiner Wohnung bleiben kann?
  2. Wurden das Seniorenbüro und ggf. die zuständige Quartiersarbeit eingebunden? Gibt es Kontakte zu einem ambulanten Pflegedienst?
  3. Gibt es weitere Fälle, in denen das Sozialamt entsprechende Bescheide herausgegeben hat? Wenn ja, wie viele in den Jahren 2015 und 2016?
  4. Gibt es eine Stellungnahme der Freiburger Behindertenbeauftragten zur Situation des Betroffenen oder ähnlich gelagerter Fälle?
  5. Wurde im Freiburger Behindertenbeirat über die Situation von Menschen mit schweren Behinderungen, deren ambulante Betreuung hohe Kosten verursacht und die deshalb stationär untergebracht werden sollen, gesprochen? Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand der Diskussion?

Für die Beantwortung der Fragen bedanken wir uns im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Frey
stv. Fraktionsvorsitzender

Pia Federer
Stadrätin