Prüfung der Erforderlichkeit von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen im Stadtgebiet Freiburg 15. November 201721. November 2017 Interfraktionelle Anfrage Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die unterzeichnenden Fraktionen beantragen zu prüfen, welche städtischen Gebiete Freiburgs für das Stadtbild hinsichtlich Baustruktur und Gebäudesubstanz so bedeutend und erhaltenswert sind, dass der Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB bzw. einer Gestaltungssatzung nach § 74 LBO Baden-Württemberg zur Sicherung bzw. Steuerung der jeweiligen städtebaulichen Qualität angezeigt erscheint. Ein besonderes Augenmerk sollte vor allem auf die Gebiete gerichtet werden, bei denen erkennbar unverträgliche städtebauliche Entwicklungen absehbar sind, um mit diesem Instrumentarium mit den Bauantragstellern ins Gespräch kommen zu können und gegebenenfalls verträgliche Lösungen zu finden. Weiter bitten die unterzeichnenden Fraktionen zu prüfen, inwieweit bei Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen der Aspekt des „Verbrauchs“ von „grauer Energie“ Eingang in die Entscheidungsfindung für einen Erhalt bzw. für einen Abriss und Neubau von Gebäuden finden könnte. Im Speziellen bitten wir angesichts aktueller Abrissabsichten zu prüfen, ob die Erstellung einer Erhaltungs- und/oder Gestaltungssatzung für den Bereich beidseitig der Habsburgerstraße zwischen Tennenbacher-/Wölflinstraße und Rennweg/Okenstraße sowie für den Bereich des Annaplatzes, umschlossen von der Konrad-, Goethe-, Loretto- und Kirchstraße, ggfs. unter jeweiligem Einbezug beider Straßenseiten, aus städtebaulicher Sicht erforderlich und sachlich wie rechtlich begründbar wäre. Mit freundlichen Grüßen gez. Karl-Heinz Krawczyk – Fraktionsgemeinschaft FL/FF gez. Maria Viethen, Eckart Friebis – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gez. Wendelin Graf von Kageneck – CDU-Fraktion gez. Renate Buchen – SPD-Fraktion gez. Michael Moos – Fraktionsgemeinschaft UL gez. Manfred Stather – Fraktion FW
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