Kronenstraße – Verkehrsgefährdung v.a. von Schul- und Kita-Kindern nach Inbetriebnahme der Kronenbrücke sowie mögliche Gegenmaßnahmen
h i e r : Fraktionsanfrage nach § 24 tAbs. 4 GemO außerhalb von Sitzungen vom 27.11.2017
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Stadtverwaltung und Fraktionen wurden dieser Tage vom Gesamtelternbeirat der Angell-Schulen darüber in Kenntnis gesetzt, dass insbesondere nach Wiederinbetriebnahme der Kronenbrücke durch den dann erwarteten verstärkten LKW- (und PKW-) Verkehr eine erhebliche Gefährdung für die vielen anliegenden SchülerInnen und Kita-Kinder befürchtet werde. Auch die Schulleitung sieht offensichtlich eine solche Verkehrsgefährdung.
Von Eltern- und Schulseite wird deshalb die Frage gestellt, ob ein LKW-Fahrverbot sowie eine Tempo-30-Regelung auf der Kronenstraße umsetzbar seien.
Wir möchten angesichts der nachvollziehbaren Befürchtungen diese Thematik aufgreifen und bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie wird seitens der Verwaltung die künftige Verkehrssituation auf der Kronenstraße und insbes. eine potenzielle Gefährdung für SchülerInnen und Kitakindern im Umfeld eingeschätzt?
- Besteht die Möglichkeit zur Anordnung eines LKW-Fahrverbotes auf der Kronenstraße?
- Besteht die Möglichkeit der Einführung einer Tempo 30-Regelung auf der Kronenstraße bzw. zumindest in Teilbereichen in der Nähe von Schulen, Kitas und ähnlichen Einrichtungen?
- Ist die Verwaltung bereit die unter Ziffern 2 und 3 erfragten Maßnahmen umzusetzen?
- Welche weiteren Möglichkeiten zu einer Minimierung der Verkehrsgefährdung insbes. für den genannten Personenkreis, aber auch für alle Radfahrenden und Zufußgehenden im Nahbereich der Kronenstraße , wären nach Ansicht der Fachverwaltung möglich und zielführend?
Mit freundlichen Grüßen
Für die Fraktion B’90/DIE GRÜNEN
gez. Gerhard Frey, stv. Fraktionsvorsitzender