Verkehrsgefährdung in der Kronenstrasse

Kronenstraße – Verkehrsgefährdung v.a. von Schul- und Kita-Kindern nach Inbetriebnahme der Kronenbrücke sowie mögliche Gegenmaßnahmen

h i e r :  Fraktionsanfrage nach § 24 tAbs. 4 GemO außerhalb von Sitzungen vom 27.11.2017

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Stadtverwaltung und Fraktionen wurden dieser Tage vom Gesamtelternbeirat der Angell-Schulen darüber in Kenntnis gesetzt, dass insbesondere nach Wiederinbetriebnahme der Kronenbrücke durch den dann erwarteten verstärkten  LKW- (und PKW-) Verkehr eine erhebliche Gefährdung für die vielen anliegenden SchülerInnen und Kita-Kinder befürchtet werde. Auch die Schulleitung sieht offensichtlich eine solche Verkehrsgefährdung.

Von Eltern- und Schulseite wird deshalb die Frage gestellt, ob ein LKW-Fahrverbot sowie eine Tempo-30-Regelung auf der Kronenstraße umsetzbar seien.

Wir möchten angesichts der nachvollziehbaren Befürchtungen diese Thematik aufgreifen und bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie wird seitens der Verwaltung die künftige Verkehrssituation auf der Kronenstraße und insbes. eine potenzielle Gefährdung für SchülerInnen und Kitakindern im Umfeld eingeschätzt?
  2. Besteht die Möglichkeit zur Anordnung eines LKW-Fahrverbotes auf der Kronenstraße?
  3. Besteht die Möglichkeit der Einführung einer Tempo 30-Regelung auf der Kronenstraße bzw. zumindest in Teilbereichen in der Nähe von Schulen, Kitas und ähnlichen Einrichtungen?
  4. Ist die Verwaltung bereit die unter Ziffern 2 und 3 erfragten Maßnahmen umzusetzen?
  5. Welche weiteren Möglichkeiten zu einer Minimierung der Verkehrsgefährdung insbes. für den genannten Personenkreis, aber auch für alle Radfahrenden und Zufußgehenden im Nahbereich der Kronenstraße , wären nach Ansicht der Fachverwaltung möglich und zielführend?

Mit freundlichen Grüßen

Für die Fraktion B’90/DIE GRÜNEN

gez. Gerhard Frey, stv. Fraktionsvorsitzender