Wohnungsbau – GRÜNE fragen nach

Neue Wohnungen entstehen - z.B. in Gutleutmatten

Wohnungssituation in Freiburg – Drucksache G-17/230
Fraktionsanfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zur gemeinsamen Sitzung des Migrations- und Sozialausschusses am 31.01.2018

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Drucksache G-17/230 zur Wohnungssituation in Freiburg ist zur ersten Vorberatung in der gemeinsamen Sitzung des Sozial- und Migrationsausschusses am 31.01.2018 vorgesehen.

Als Grundlage für die fachliche Diskussion der Drucksache in den vorberatenden Gremien benötigen wir noch einige Zusatzinformationen, weshalb wir um die rechtzeitige Beantwortung nachfolgender Fragen bitten:

  1. Das neue Landeswohnraumförderprogramm „Wohnungsbau Baden-Württemberg 2018/19“ wurde in diesem Monat bereits im Landeskabinett beraten und wird nach Ausformulierung durch das Wirtschaftsministerium voraussichtlich im März 2018 in den Landtag eingebracht. Ziel ist ein Inkrafttreten im April 2018.
    Da die neuen konkreten Fördervoraussetzungen von erheblicher Bedeutung für die Realisierung öffentlich geförderter Miet- und Eigentumswohnungen auch in Freiburg sein werden, bitten wir um Darstellung, welche Veränderungen es gegenüber dem Vorjahresprogramm geben wird und mit welchen Konsequenzen für die Umsetzung geförderten Wohnraums in Freiburg – sowohl durch die Freiburger Stadtbau als auch durch  private Dritte – dadurch gerechnet werden kann.
  2. Zum unter Ziffer B 9 auf S. 12 der Drucksache genannten „Bündnis für Wohnen“ würden wir gerne wissen, welche konkreten Aktivitäten seit der genannten Pressekonferenz vom 28.09.2016 von den einzelnen Bündnispartnern zur Minderung der Wohnungsknappheit unternommen wurden, welche Maßnahmen künftig geplant sind und welche Mitglieder bei der Erstellung der Vorlage direkt oder indirekt beteiligt waren.
    Darüber hinaus regen wir die baldige Durchführung eines Fachgesprächs mit Mitgliedern des Bündnisses für Wohnen, Stadtverwaltung und Gemeinderat an, um anhand der aktuellen Rahmenbedingungen zu beraten, wie die gemeinsame Zielsetzung – noch mehr preiswerten Wohnraum zur Miete oder im Eigentum für untere und mittlere Einkommensgruppen zu schaffen – erreicht werden kann.
  3. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die der Verwaltungsspitze sowie den Gemeinderatsfraktionen im letzten Jahr präsentierte Idee der drei großen Freiburger Wohnungsbaugenossenschaften zur Realisierung eines gemeinsamen Projektes mit preisgünstigen Mietwohnungen, ggfs. auf geeigneten städtischen Bauflächen? Könnte dies ein Modell für weitere Projekte – beispielsweise auf ProWo-Flächen oder im neuen Stadtteil Dietenbach – sein? Und welche Rahmenbedingungen wären dabei zu beachten?
  4. Die Bauverwaltung hat im letzten Jahr zugesagt, zeitnah einen Vorschlag zur Aktualisierung der baulandpolitischen Grundsätze vorzulegen, insbesondere zur Thematik des vertraglich fixierten Anteils geförderter oder gebundener Wohnungen und zur Alternative einer prozentualen unentgeltlichen Abtretung von Bauflächen an die Stadt Freiburg zur Realisierung geförderten Wohnraums. Welche Vorschläge werden wann und in welchen Gremien zur Diskussion eingebracht?
  5. In der Vorlage wird unter Ziffer II,1h auf S. 42 die Entwicklung von Außenbereichs-flächen zur Errichtung von Einfachwohnungen angekündigt, die nach der BauGB-Novelle vom Juli 2017 möglich sind. Dazu muss bereits bis Ende 2019 eine Baugenehmigung vorliegen. Eine unverzügliche Identifikation geeigneter Flächen ist somit zwingend erforderlich. Wir bitten deshalb um Darstellung des aktuellen Sachstands, d.h. um Aufzeigen der in Frage kommenden Bauflächen, der dort zu realisierenden Wohnungsanzahl sowie des erforderlichen Verfahrensablaufs.
  6. Welche Erkenntnisse aus den Vermarktungskonzepten städtischer Wohnbauflächen, beispielsweise bei den Baugebieten Gutleutmatten und Kronenmühlebach, liegen zwischenzeitlich vor? Und welche Anpassungen bei den Ausschreibungsbedingungen – v.a. hinsichtlich der Zielsetzung einer langfristigen Bereitstellung preiswerter Miet- und Eigentumswohnungen sowie generationsübergreifenden und barrierefreien Wohnraums – sind bei künftigen Vermarktungskonzepten ggfs. sinnvoll?

Im Übrigen möchten wir darauf hinweisen, dass unsere Fraktion den Antrag der CDU-Fraktion nach § 34 GemO vom 17.1.18 „Aktualisierung der Wohnungsbedarfsanalyse und Wohnungsnachfrageprognose“ unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Frey
stv. Fraktionsvorsitzender

Eckart Friebis
Fraktionsgeschäftsführer, Stadtrat

Nachricht hiervon den Fraktionen sowie den Medien