Welche Regeln gelten für Socialmedia-Auftritte der Stadt? 29. August 201829. August 2018 Social Media werden als Kanäle immer wichtiger – auch um die Öffentlichkeit zu informieren. Stadtverwaltungen sind eingespielt, was herkömmliche Pressearbeit anbelangt. Aber welche Regelungen gelten für städtische Beiträge in den Sozialen Medien? Wie schnell wird auf Kommentare reagiert? Wie korrigiert man Fehler? Wir fragen nach! Nutzung offizieller Socialmedia-Kanäle der Stadt Freiburg Anfrage nach §24 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn, Stadtrat Gerhard Frey (Bild: Britt Schilling) Stadtrat Timothy Simms (Bild: Britt Schilling) zweifelsohne stellen soziale Medien auch für Stadtverwaltungen einen neuen, wichtigen Kanal dar, über welche die Öffentlichkeit informiert und mit den Bürger*innen in Dialog getreten werden kann. Am 23. August lief über den Twitter-Account eine Meldung, die sich abfällig über ein Mitglied des Gemeinderats geäußert hat. Offensichtlich handelte es sich dabei nicht um eine von der Stadt geplante Meldung. Nach rund 40 Minuten wurde der Tweet gelöscht, nach dem er bereits mehrfach kommentiert und geteilt wurde. Seitens der Onlineredaktion wurde in einem weiteren Post klargestellt, dass es sich um ein Versehen gehandelt hat und sich in aller Form entschuldigt: Für das versehentliche Teilen eines despektierlichen Kommentars, der eigentlich gelöscht werden sollte, entschuldigen wir uns in aller Form. — Freiburg im Breisgau (@freiburg) 23. August 2018 Wir nehmen dies zum Anlass, allgemein zum Stand der Nutzung von Social Media durch die Stadt zu fragen: Wer betreut die verschiedenen Social Media Kanäle der Stadt Freiburg, insbesondere Twitter und Facebook? Zählen auch die Social-Media-Kanäle von Oberbürgermeister Martin Horn z.B. auf facebook und Instagram zu den offiziellen Kanälen der Stadt? Gibt es in der Stadtverwaltung Richtlinien, Verwaltungsvorschriften oder ähnliche Regelungen, die die Art und Weise des Auftretens in den sozialen Medien und eine Beachtung des Erstinformationsrecht des Gemeinderats in wichtigen Angelegenheiten regeln? Falls ja bitten wir um Veröffentlichung dieser Richtlinien. Wie kann künftig sichergestellt werden, dass in interaktiven Social Media-Kanälen wie Twitter ein Post wie der oben erwähnte nicht über 40 Minuten online bzw. unkommentiert bleibt? Es gilt in sozialen Medien in der Regel als schlechter Stil, eigene Inhalte einfach zu löschen, insbesondere wenn bereits Interaktionen (Kommentare, Weiterleitungen) stattgefunden haben. Stattdessen ist es üblich, die betreffenden Inhalte richtigzustellen. Teilt die Stadtverwaltung diese Einschätzung und handelt dementsprechend? Mit freundlichen Grüßen Gerhard Frey, Fraktionsvorsitzender Timothy Simms, Fraktionsgeschäftsführer
Interfraktioneller Antrag Interfraktionelle Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO: Stand der Barrierefreiheit an Freiburger Schulen 18. Februar 202519. Februar 2025 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn, Barrierefreiheit an Schulen ist ein grundlegender Bestandteil eines inklusiven Bildungssystems. Die Drucksache G-24/184 zeigt auf, welche Maßnahmen in Freiburg zur Umsetzung inklusiver Bildung bereits ergriffen […]
Anfrage Anfrage nach §24 Absatz 4 GemO: Herstellung von barrierefreien Trassen im Zuge der Fernwärmeerschließung der Innenstadt 18. Februar 202520. Februar 2025 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Martin Horn, Sehr geehrter Bürgermeister Prof. Dr. Martin Haag, die Barrierefreiheit in der Innenstadt stellt uns immer noch vor große finanzielle Herausforderungen. Obgleich der Gemeinderat das […]