„Wir können in Freiburg auf keinen Hebel verzichten!“ 26. November 201821. September 2020 Genossenschaftswohnungen in der Quäkerstrasse Soziale Erhaltungssatzungen sind ein Instrument der Wohnungspolitik – auch in Freiburg können wir nicht darauf verzichten. Auch wenn die Erwartungen an die Wirkungen solcher Satzungen oft überzogen sind: „Die Akteure auf dem Wohnungsmarkt – seien es Immobilienkonzerne, Bauträger oder Genossenschaften – müssen merken, wie ernst es uns als Stadtrat ist, auch regulierend in Märkte einzugreifen, wenn es die Situation erfordert“, so Stadtrat Timothy Simms in seiner Rede. Rede von Stadtrat Timothy Simms zu Tagesordnungspunkt 7 der Gemeinderatssitzung vom 27.11. : „Soziale Erhaltungssatzung“ Sehr geehrter Oberbürgermeister Horn, sehr geehrte Damen und Herren, Wir haben heute viel über Wohnungspolitik gesprochen und es wurde in vielen Reden deutlich: Es ist nicht einfach zu bewerkstelligen, dass alle Freiburgerinnen und Freiburger in einer guten, leistbaren Wohnung leben können. Es wurde deutlich: Zu bewerkstelligen ist das nur dann, wenn wir alle Hebel in Bewegung setzen, die uns zur Hand stehen. Stadtrat Timothy Simms (Bild: Britt Schilling) Wir sind der Stadtverwaltung sehr dankbar, dass Sie schon seit Jahren im Rahmen des Handlungsprogramms Wohnen die ganzen Instrumente prüft, die uns Kommunen seitens Land und Bund zur Verfügung gestellt werden. Gerne hätten wir hierzu noch bessere Instrumente – denken wir nur an den Mietspiegel. Wer das Baugesetzbuch ohne Kommentare und Erläuterungen als Nichtjurist liest, der bekommt den Eindruck, dass man mit sozialen Erhaltungssatzungen nach §172 so ziemlich überall regulierend eingreifen kann. Man kann damit Gentrifizierung verhindern, man kann damit Mieterhöhungen stoppen, man kann damit die Umwandlung in Eigentum verhindern und und und. Leider ist das dann doch nicht so einfach, wenn man sich dann näher informiert. Die Erwartungen an solche Satzungen – auch in der Bürgerschaft – sind oft überzogen. Die vorliegende Drucksache zeigt deutlich auf, welche Chancen soziale Erhaltungssatzungen bieten und wie beschränkt sie aber zugleich sind. Dass soziale Erhaltungssatzungen – so die Drucksache auf Seite 13 – eben eine „Städtebauliche Entwicklung bzw. ein Umwandlungsprozess in einem Quartier unter Einsatz hoher Verwaltungskapazitäten bestenfalls verlangsamt … letztlich aber auf lange Sicht kaum verhindert werden kann.“ Der Hebel ist also nicht stark, wie man ihn sich wünschte. Aber wir können in Freiburg auf keinen Hebel verzichten. Also auch nicht auf einen Hebel wie die Erhaltungssatzung, der schwer zu bedienen ist – also große Ressourcen in der Verwaltung benötigt – und leider nicht überall greift, wo wir ihn gerne ansetzen würden. Wir benötigen eine Wohnungspolitik, die entschlossen agiert. Das bedeutet: Die Akteure auf dem Wohnungsmarkt – seien es Immobilienkonzerne, Bauträger oder Genossenschaften – müssen merken, wie ernst es uns als Stadtrat ist, auch regulierend in Märkte einzugreifen, wenn es die Situation erfordert. Und deshalb beherzt auch Instrumenten wie Zweckentfremdungssatzungen oder eben sozialen Erhaltungssatzungen einsetzt oder mit diesen droht, wo keine Kompromisse mit Wohnungsunternehmen gefunden werden können. Wir sind sehr froh, dass hier im Haus – ganz im Gegensatz zu anderen Städten, wo sehr ideologisch über Eigentumsrechte debattiert wird – schon seit Jahren ein sehr großer Konsens genau darüber besteht und so nahezu alle Fraktionen gemeinsam mit uns in Landwasser und in der Quäkerstrasse die Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung als Maßnahme ins Auge fassen, falls es zu keiner Lösung mit den Eigentümern der betroffenen Häuser kommt.
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