Wohnraumzweckentfremdung durch Airbnb verhindern ! 14. Dezember 201821. Mai 2019 Stadt Freiburg muss Buchungsportale wie Airbnb zur Nennung der Vermieterdaten von Ferienwohnungen zwingen – Aktuelles Urteil des VG München könnte dazu Grundlage sein Pressemitteilung vom 14.12.2018 Mitte 2018 schätzte die Stadt Freiburg, dass alleine von Airbnb 800 Ferienwohnungen in Freiburg angeboten werden, von denen aber rund die Hälfte der Verwaltung nicht bekannt sind. In einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen Fraktion hatte das Baudezernat mit Antwort vom 9.7.18 ausgeführt, dass inländische Buchungsportale regelmäßig um Auskunft über Kontaktdaten zu Beherbergungsbetrieben ersucht und Vermieter von Ferienwohnungen danach zur Abgabe ihrer Steueranmeldung zur Übernachtungsteuer aufgefordert würden, wobei „Anfragen bei airbnb bislang erfolglos geblieben sind“. Weil die Stadtverwaltung von einem Großteil der Freiburger Ferienwohnungen somit überhaupt keine Kenntnis hat, kann auch die Überprüfung, ob im Einzelfall eine illegale Zweckentfremdung vorliegt – die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € belegt werden könnte – nur ansatzweise erfolgen. Die Stadt Freiburg hatte auf Initiative der grünen Fraktion deshalb schon im die Landesregierung gebeten, zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Kommunen bei der Bekämpfung der Zweckentfremdung durch illegale Umnutzung von Wohnraum zu Ferienwohnungen das Zweckentfremdungsverbotsgesetz entsprechend zu ergänzen: Beispielsweise mittels einer bußgeldbewehrten Meldeverpflichtung für Ferienwohnungen bei städtischen Zweckentfremdungsstellen, einer Mitwirkungs- bzw. Auskunftsverpflichtung entsprechender Buchungsportale sowie einer Regelung, dass erst nach einer Freigabebestätigung der Kommunen die Portalbetreiber Ferienwohnungen online stellen dürfen. Leider wurden diese Vorschläge bislang nicht vom Landesgesetzgeber übernommen. Unterstützung könnte nun womöglich vom Verwaltungsgericht München kommen, das Airbnb mit Urteil vom 12.12.18 verpflichtet hat, dem Auskunftsverlangen der Stadt München hinsichtlich Namen und Adressen von Ferienwohnungsanbietern nachzukommen. Für Freiburg könnte dies bedeuten, dass Buchungsportale die Daten aller Ferienwohnungsvermieter, insbesondere derjenigen, die Wohnraum länger als 90 Tage im Jahr ununterbrochen oder für kürzere Zeitabschnitte wiederholt für eine kommerzielle Fremdenbeherbergung anbieten, der Stadt Freiburg gemeldet werden müssten. Die Zweckentfremdungsstelle könnte dann überprüfen, ob eine bußgeldbewehrte Zweckentfremdung vorliegt sowie bei Zutreffen dafür sorgen, dass der Wohnraum wieder Wohnzwecken zugeführt wird. Die entsprechende Zweckentfremdungssatzung hatte der Freiburger Gemeinderat gerade erst in seiner Sitzung am 27.11.2018 um weitere fünf Jahre über den 31.01.2019 hinaus verlängert und die Zweckentfremdungstatbestände konkretisiert. Die GRÜNE Ratsfraktion hat den Freiburger Oberbürgermeister heute aufgefordert zu prüfen, ob und welche konkreten Verbesserungen das Münchner Urteil für die Stadt Freiburg bringt bzw. nach Rechtskraft bringen kann, um die widerrechtliche Zweckentfremdung von dringend benötigtem Wohnraum zu Ferienwohnungen auch in Freiburg noch effektiver bekämpfen zu können. Dem gemeinderätlichen Haupt- und Bauausschuss soll hierzu frühestmöglich berichtet werden.
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