Parkgebühren anpassen!

Noch immer ist es mit der Familie billiger mit dem Auto in die Innenstadt zu fahren und dort zu parken als eine Tageskarte für den ÖPNV zu kaufen. Mit den bisherigen Parkgebühren setzen wir daher die falschen Anreize. Denn das Klimaschutzkonzept der Stadt fordert „ambitioniertes Handeln in Sachen motorisierter Verkehr (…) nicht nur aus Klimaschutzgründen.“ Es geht auch darum, wie wir mit freien Flächen umgehen: Sollen sie durch Parkplätze belegt werden oder als öffentlicher Raum allen Verkehrsteilnehmer*innen zur Verfügung stehen. Mehr Gerechtigkeit im Verkehr, das heißt auch, dass der Autoverkehr nicht mehr durch niedrige Parkgebühren gegenüber dem ÖPNV bevorzugt wird. Deshalb wollen wir GRÜNEN die Parkgebühren deutlich anpassen. „Die ÖPNV-Preise steigen jedes Jahr – deshalb schlagen wir künftig eine Anpassung der Parkgebühren alle zwei Jahre vor“, so Stadtrat Timothy Simms. 

Wichtig ist uns dabei auch, dass das Parken im Parkhaus deutlich günstiger ist als das Parken im Strassenraum. Denn die städtischen Parkhäuser sind gerade mal an drei Tagen im Jahr vollkommen ausgebucht. Das zeigt: Die Innenstadt ist auch weiterhin für den Individualverkehr gut erreichbar. Uns ist eine lebendige Innenstadt mit einem starken Einzelhandel wichtig. Die Anregungen des Handels, Park- und Ride-Möglichkeiten zu verbessern und so auswärtigen Gästen einen komfortablen Besuch der Innenstadt – ohne nervigen Parksuchverkehr – mit der Strassenbahn zu ermöglichen, unterstützen wir. 

Fortschreibung der Parkgebührensatzung (Drucksache G-19/228)

Interfraktioneller Änderungsantrag zu TOP 15 der Gemeinderatssitzung am 12.11.2019

Sehr geehrter Oberbürgermeister Horn,

die unterzeichnenden Fraktionen beantragen den Beschlussantrag wie folgt zu ändern/zu ergänzen:

2. Der Gemeinderat nimmt dabei zur Kenntnis, dass dies eine Erhöhung der Parkgebühren bedeutet, auf die Stunde bezogen:

  • von 2,50 €/Std. auf 3,20 €/Std. in der Gebührenzone I
  • von 2,00 €/Std. auf 2,60 €/Std. in der Gebührenzone II
  • von 0,80 €/Std. auf 1,30 €/Std. in der Gebührenzone III

– auf die Pauschaltarife für eine Parkdauer von 24 Stunden bezogen

  • von 9,00 € auf 14,00 € in der Gebührenzone II
  • von 4,00 € auf 7,00 € in der Gebührenzone III

5. Der Gemeinderat befürwortet weiterhin die Ausweitung der Bewirtschaftungszeit in der Zone I in den Abendstunden von bisher 19 Uhr auf 23 Uhr. Ausgenommen werden die Gebiete, die nach 19 Uhr ausschliesslich für Anwohnerparken vorgesehen sind. 

7. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, eine zweijährliche Fortschreibung der Parkgebühren mit einer Erhöhung der Parkgebühren von 10% vorzulegen.

8. Der Gemeinderat beschliesst die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in den Zonen I und II. Für eine mögliche Bewirtschaftung der Zone III wird die Stadtverwaltung beauftragt ein Konzept im Laufe des Jahres 2020 vorzulegen.

9. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung ein Konzept zum Ausbau von Park-and-Ride-Plätzen im Laufe des Jahres 2020 vorzulegen. Dabei soll auch die Realisierung von Parkpaletten und mögliche Förderung seitens Land und Bund geprüft werden.

10. Der GR beauftragt die Verwaltung ein Konzept zu erstellen und in der ersten Hälfte 2020 vorzulegen, wie die Durchsetzung der Parkraumbewirtschaftung und die Sanktionierung von Falschparken intensiviert werden kann.

11. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, beim RVF auf ein zusätzliches, attraktives Tarifangebot für Park-and-Ride-Nutzer*innen hinzuwirken.

Begründung

Intention des interfraktionellen Antrags war unter anderem, durch eine stärkere Bepreisung des Parkens die Schieflage bzgl kontinuierlich steigender ÖPNV-Preise zu beenden. Aktuell ist es insbesondere bei Anreise mit der Familie billiger mit dem Auto anzureisen als mit dem ÖPNV bzw. innerhalb der Stadt vom Auto auf den ÖPNV umzusteigen.  Das Freiburger  Klimaschutzkonzept fordert zudem ein „ambitioniertes Handeln in Sachen motorisierter Verkehr (…) nicht nur aus Klimaschutzgründen (…)“. Die Erhöhung der Parkgebühren kann zum Anlass genommen werden, attraktive Alternativen zum motorisierten Verkehr zu erarbeiten und freie Flächen in der Stadt zu schaffen.

 Die Höhe der Gebühren sollte sich sowohl an den Gebühren in den Parkhäusern orientieren, um den Autoverkehr insbesondere dorthin umzuleiten, als auch an der Höhe der Fahrpreise im RVF. 

Zur Begründung der einzelnen Punkte:

2. Ziel sollte es sein, dass auch unter der Woche möglichst in Parkhäusern geparkt wird und nicht im Strassenraum. Deshalb sollten die Parkgebühren im Strassenraum deutlich – 1 € – über den Gebühren in den Parkhäusern liegen. Da laut Drucksache eine weitere Erhöhung in den Parkhäusern geplant ist,  sollten die Parkgebühren auf 3,20 € erhöht werden, um der FKB den nötigen Spielraum für Erhöhungen zu bieten. Dauerparken in der Zone II bzw. III sollte nicht günstiger sein als die aktuellen Tarife für Tagestickets im ÖPNV (13,40 € für 5 Personen bzw. 6,70 € für einen Erwachsenen und bis zu vier Kinder).

5. Die Zeit der Bewirtschaftung sollte sich an den ÖPNV-Fahrtzeiten orientieren.

7. Die jährliche Anpassung der ÖPNV-Preise beträgt (in Summe, wird auf unterschiedliche Fahrscheine umgelegt) in den letzten Jahren jährlich rund 2,5%. Um künftig ein Auseinanderklaffen von Parkgebühren und Fahrscheinpreisen zu verhindern und Anreize für den Umstieg zu setzen, sollte auch eine Dynamisierung der Parkgebühren erfolgen. Eine stufenweise Erhöhung der Parkgebühren ermöglicht es zudem, über andere Ansätze (vgl. 9,11,12) zwischenzeitlich Alternativen, die Innenstadt zu erreichen, umzusetzen.

8. In Zonen I und II sollte – auch im Interesse der Anwohner*innen – eine flächendeckende Bewirtschaftung erfolgen. Für Zone III ist hierzu ein Konzept nötig mit dem Ziel einer verkehrspolitisch sinnvollen und vom GVD auch kontrollierbaren Bewirtschaftung.

9. Wir nehmen hier die berechtigte Forderung seitens des Einzelhandels auf, Alternativen zur Erreichbarkeit der Innenstadt zu schaffen. Zur Sicherung der Erreichbarkeit der Innenstadt und zur Verminderung des Verkehrs sind die Park-and-Ride-kapazitäten auszubauen.

10. Eine Durchsetzbarkeit von Parkgebühren ist nur mit ausreichendem Kontrolldruck möglich.

11. Die aktuellen Tages- bzw. Einzeltarife setzen keinen Anreiz für Park-and-Ride.

Annabelle Kalckreuth, Stadträtin Bündnis 90/Die Grünen
Nadyne Saint-Cast, stv. Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen

Monika Stein, Fraktionsvorsitzende Eine Stadt für Alle
Gregor Mohlberg, Stadtrat Eine Stadt für Alle

Simon Sumbert, stv. Fraktionsvorsitzender JUPI
Ramon Kathrein, stv. Fraktionsvorsitzender JUPI