Anfrage

#freiburghältzusammen

Wir begrüssen es, dass mit #freiburghältzusammen eine Alternativen zu den großen sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook entwickelt wird, die unserem Verständnis von Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung eher entspricht. Dennoch stellen sich mit dem Freiburger Stadtnetz eine Reihe von Fragen – die wir der Stadtverwaltung stellen

Anfrage nach §24 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen

Sehr geehrter Oberbürgermeister Horn,

Mit Mail vom 31.3.2020 und Schreiben vom 17.4.2020 hat die Stadt über die Ausgestaltung des „Freiburger Stadtnetzes“ informiert und den Start am 22.4.2020 angekündigt. Wir begrüssen es, dass Alternativen zu den großen sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook entwickelt werden, die unserem Verständnis von Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung eher entsprechen. Insofern ist es gut, dass die Stadt Freiburg Partnerin im Entwicklungsverbund „SoNaTe“ ist und dieses Projekt über in seiner Pilotphase unterstützt.

Auch wir sehen die Chancen, die die Digitalisierung für eine niederschwellige Vernetzung von Menschen in der Stadt bietet und die ja in der jüngst verabschiedeten Digital-Strategie näher ausgeführt werden. Wie auch bei anderen, mit Kosten verbundenen oder anderweitig besonders bedeutsamen Teil-Projekten im Rahmen der Digitalstrategie erwarten wir, dass der Gemeinderat eingebunden wird, bevor langfristige Kosten entstehen.

Mit dem stadtweiten Start des Freiburger Stadtnetzes ergeben sich für uns eine Reihe von Fragen:

  1. Wie ist die Genossenschaft zusammengesetzt, die das Projekt trägt und wie ist diese vertraglich ausgestaltet? Welchen Einfluss hat die Stadt auf die weitere Entwicklung des Projektes?
  2. Was ist unter einer „gemeinwohlorientierten Ausrichtung“ zu verstehen und wie soll diese sichergestellt sein – diese ist ja nicht alleine durch die genossenschaftliche Rechtsform sichergestellt?
  3. Das Stadtnetzwerk soll für einen „freundlichen, respektvollen und offenen Umgang miteinander“ stehen. Nach Kontrolle gemeldeter Nachrichten usw. werden diese durch ein „Moderationsteam kontrolliert und bei Verstoß gegen unsere Grundrechte gelöscht.“ Wer bildet das Moderationsteam und anhand welcher Kriterien – „unsere Grundwerte“ ist ja unspezifisch – wird moderiert? Inwiefern werden hier die Maßstäbe angelegt, die z.B: an das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung angelegt werden?
  4. „Eine große Anzahl von Institiutionen, Vereinen, Organisationen, ehrenamtlich Tätigen, die Ortschaften, Bürgervereine wurden bereits angesprochen.“ Nach welchen Kriterien wurden Akteure angesprochen. Wurden dabei insbesondere auch die politischen Parteien, den ja nach Art 21 GG eine besondere Rolle bei der politischen Willensbildung zu kommt, angesprochen? Falls nein, weshalb nicht?
  5. Welche Profile/Gruppen usw. werden von der Stadt Freiburg im Stadtnetz betrieben ?
  6. Welche Ressourcen setzt die Stadt aktuell für den Betrieb ein? Wieviele Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung betrifft dies und welche Aufgaben nehmen diese auf der Plattform bzw. Bei der Betreuung städtischer Profile/Gruppen wahr?
  7. Viele Freiburger*innen und Freiburger Organisationen sind schon auf international tätigen Plattformen gut miteinander vernetzt. Das Nutzen einer weiteren Plattform bedeutet daher für viele zunächst zusätzlichen Aufwand bei unklarem Nutzen. Welche Strategien verfolgt die Stadt Freiburg, Diskussionen und Präsenz zu #freiburghältzusammen zu verlagern und möglichst viele Nutzer*innen zur Teilnahme an #fhz zu bewegen?
  8. Gibt es für das Projekt eine Testphase und wie lang ist diese geplant? Anhand welcher Kriterien wird danach entschieden, ob das Stadtnetz weitergeführt wird?
  9. Für die Zeit nach der Pilotphase wird ein Betriebs- und Finanzierungskonzept entwickelt werden. Welche Informationen hat die Verwaltung hierzu und mit welchen laufenden Kosten rechnet sie?
  10. Das Netzwerk sieht verschlüsselte Chats und geschlossene Räume vor, in denen z.B. auch Dokumente ausgetauscht werden können. Diese könnten auch mißbräuchlich genutzt werden. Welche Position vertritt die Verwaltung hierzu und ist es eine städtische Aufgabe diese technischen Möglichkeiten zur Verfügung zustellen?
  11. Das Netzwerk schliesst bezahlte Werbung aus und damit die Möglichkeit die Reichweite eigener Inhalte zu erhöhen. Welche Möglichkeiten bestehen seitens der Stadt Nutzer*innen zu erreichen, die nicht aktiv städtischen Gruppen/Profilen folgen?
  12. Zielgruppe sind die Freiburgerinnen und Freiburger. Wie wird dies abgegrenzt? Zahlreiche Menschen und Organisationen,  die nicht in Freiburg leben, sind in Freiburg präsent und prägen das Leben in der Stadt und den Quartieren entscheidend mit. Haben diese ebenfalls Zugang?
  13. Inwiefern handelt es sich bei der Bereitstellung eines Netzwerkes um eine kommunale Aufgabe? Wie stellt sich die Beteiligung der Stadt rechtlich dar (auch angesichts dessen, dass z.B. für Amtsblätter enge Grenzen bestehen, was journalistische Angebote anbelangt)? Welche Haftungsfragen ergeben sich ggf. für die Stadt?

Mit freundlichen Grüßen

Maria Viethen, Fraktionsvorsitzende

Timothy Simms, Stadtrat, Fraktionsgeschäftsführer

gestellt am 29.04.2020

beantwortet am 06.05.2020

Antwort der Stadtverwaltung