Antrag Mittelverwendung Gute-KiTa-Gesetz 17. März 20218. Februar 2022 Freiburg hat hohe qualitative Standards in der Kinderbetreuung. Mit dem kommenden Haushalt soll nun an der Verfügungszeit (= die Zeit für Organisation und Vorbereitung) gedreht werden. Wir möchten die hohen Standards beibehalten und fragen daher gemeinsam mit den Fraktionen Eine Stadt für alle und Freie Demokraten/Bürger für Freiburg nach, wie die Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz verwendet werden. Interfraktioneller Antrag nach §34 GemO zur Tagesordnung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses Hier: Mittelverwendung Gute-KiTa-Gesetz Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn, sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Stuchlik, die hohe Geburtenrate in Freiburg ist ein Garant, dass sich unsere Stadt auch in Zukunft dynamisch weiterentwickelt. Damit Familien hier gut leben können, braucht es verlässliche Betreuungsstrukturen. In den letzten 10 Jahren hat Freiburg genau in diesem Bereich investiert und mittlerweile im U3-Bereich die höchste Betreuungsquote in ganz Baden-Württemberg. Viel Geld fließt auch in die Qualität: Allein 10 Mio. Euro jährlich gibt die Stadt für freiwillige Leistungen aus. Unter anderem bei der Verfügungszeit und der Leitungsfreistellung liegt Freiburg weit über den landesweiten Empfehlungen, um mehr Zeit für die Arbeit am Kind zu ermöglichen. Durch die finanziellen Herausforderungen soll nun für den Doppelhaushalt 2021/22 die Verfügungszeit in den Kindertagesstätten von 20 % auf 18 % reduziert werden. Dieses Vorhaben sorgt in der Öffentlichkeit für Unmut, führt die Pandemie die Relevanz qualitativ guter und verlässlicher Betreuungsstrukturen noch stärker vor Augen. Auch wir möchten keinen Schritt zurückgehen. Neben dem Platzausbau ist es uns wichtig, dass unsere KiTAs besser werden, denn die frühkindliche Bildung legt den Grundstein für den späteren Bildungserfolg unserer Kinder. Mit dem 2019 verabschiedeten Gute-KiTA-Gesetz stehen Baden-Württemberg bis 2022 Bundesmittel in Höhe von 729 Mio. Euro zur Verfügung, um die Qualität in den Betreuungseinrichtungen schwerpunktmäßig in den Bereichen Kitaleitung, Kindertagespflege und Qualifizierung der Fachkräfte weiter auszubauen[1]. In der aktuellen Diskussion kam öfter die Frage auf, inwiefern diese Mittel verwendet werden können, um eine Kürzung der Verfügungszeit zu verhindern. Für einen besseren Einblick in die Finanzierungsmöglichkeiten, beantragen die unterzeichnenden Fraktionen daher, das Thema „Mittelverwendung aus dem Gute-KiTA-Gesetz“ auf die Tagesordnung des nächsten Kinder- und Jugendhilfeausschusses zu setzen und dabei schriftlich auf folgende Fragen einzugehen: Wie viele Mittel hat die Stadt Freiburg bereits aus dem Gute-KiTA-Gesetz erhalten und wofür wurden sie verwendet? In welcher Höhe werden weitere Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz erwartet und wofür plant die Stadt Freiburg sie einzusetzen? Warum ist es nicht möglich, mit den Mitteln aus dem Gute-KiTa-Gesetz den hohen Standard einer Verfügungszeit von 20 % zu finanzieren? Welche weiteren Mittel erwartet die Stadt Freiburg für den qualitativen Ausbau in der Kinderbetreuung? Ist bereits geplant, wie diese eingesetzt werden? Vielen Dank und freundliche Grüße Jan Otto, stellv. Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen Karim Saleh, Stadtrat Bündnis 90/Die Grünen Pia Maria Federer, Stadträtin Bündnis 90/Die Grünen Vanessa Carboni, Stadträtin Bündnis 90/Die Grünen Irene Vogel. stellv. Fraktionsvorsitzende Eine Stadt für alle Angelina Flaig, Stadträtin Eine Stadt für alle Emriye Gül, Stadträtin Eine Stadt für alle Sascha Fiek, Fraktionsvorsitzender Freie Demokraten/Bürger für Freiburg Claudia Feierling, Stadträtin Freie Demokraten/Bürger für Freiburg [1] https://km-bw.de/,Lde/startseite/Service/2019+09+16+Vertragsunterzeichnung+Gute+Kita+Gesetz eingereicht am 17.3.2021
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